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Region Wallonien: Kommunaler Beschäftigungsplan
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Region Wallonien: Kommunaler Beschäftigungsplan


Am 30.6.1994 hat die wallonische Regierung den kommunalen Beschäftigungsplan (PCE) gebilligt. Der Plan dient der Schaffung von Arbeitsplätzen für jugendliche Langzeitarbeitslose (Arbeitslose unter 25 Jahren, die bereits länger arbeitslos sind, als es dem regionalen Durchschnitt entspricht) durch die wallonischen Gemeinden. Diese Jugendlichen werden mit einem regulären, auf längstens drei Jahre befristeten Arbeitsvertrag eingestellt und für Nachbarschaftsarbeiten eingesetzt. Es wurden vier Projektarten beschlossen: Reinhaltung öffentlicher Anlagen, soziokulturelle bzw. sportliche Betreuung, Erhalt des wallonischen Kulturerbes und Betreuung von Kleinkindern. Die wallonische Regierung hofft, mit diesem Plan 1 500 Jugendliche wieder dem Arbeitsmarkt zuführen zu können.

Allen Gemeinden und Provinzen ist die Teilnahme an dem Plan freigestellt. Doch haben Gebietskörperschaften, die sich gegen die Teilnahme entscheiden, ab 1995 keinen Anspruch mehr auf eine Vorzugsbehandlung bei der Bezuschussung von subventionierten Vertragsangestellten (siehe BIB B-v.1). Gemeinden und Provinzen müssen bis zum 30.9.1994 über die Teilnahme beschließen und gegebenenfalls ihre Projekte einreichen.

Die Finanzierung der Maßnahme wird gemeinsam durch die Region Wallonien und die interkommunalen Energieversorgungsunternehmen (Gas- und Elektrizitätsgesellschaften) sichergestellt. Die Versorgungsunternehmen müssen bis zum 30.4.1995 zu ihrer Teilnahme an dem Plan Stellung nehmen. Auch müssen sie ihren sozialen Zweck neu definieren, damit sie einen Teil ihrer Erträge auf die Schaffung von Arbeitsplätzen verwenden können. Insgesamt werden die Versorgungsunternehmen in

den kommenden drei Jahren 2 137 500 000 FB für den kommunalen Besch,ftigungsplan bereitstellen (indem sie diesen Betrag von den Gewinnausschüttungen an die beteiligten Gemeinden und Provinzen abziehen). Hierzu wird in den einzelnen Versorgungsunternehmen ein Sonderfonds errichtet. Dieser wird durch einen Zuschuá von 495 000 FB je Arbeitsplatz und Jahr gespeist. Der Beitrag der einzelnen Versorgungsunternehmen wird zu 75 % auf der Grundlage des erzielten Umsatzes und zu 25 % nach Maágabe der Dichte des jeweiligen Energieverteilungsnetzes berechnet.

Die Verteilung der Arbeitsplätze auf die beteiligten Gemeinden wird von dem Versorgungsunternehmen aufgrund der von ihm erstellten Kriterien entschieden. Die wallonische Regierung schlägt eine Verteilung vor, die sowohl die Gewinnausschüttungen (zu 75 %) als auch die Arbeitslosenquote (zu 25 %) in den einzelnen Gemeinden berücksichtigt.

Der Beitrag der Region erfolgt in Form derselben Ziehungsrechte, die auch die Bezuschussung von subventionierten Vertragsangestellten regeln. Die Region Wallonien wird also wie für subventionierte Vertragsangestellte einen Betrag in Höhe von 203 000 FB je Arbeitsplatz und Jahr beisteuern, was innerhalb von drei Jahren insgesamt eine Ausgabe von 923 500 000 FB darstellt. Je Jahr und Arbeitsplatz haben die örtlichen Behörden somit Anspruch auf einen Zuschuß von 698 000 FB (495 000 FB + 203 000 FB).

Schließlich ist zu erwähnen, daß der nichtkommerzielle Sektor ebenfalls Zuwendungen aus dem Kommunalplan für Beschäftigung erhalten kann. Interessierte gemeinnützige Vereine müssen hierzu Vereinbarungen mit Gemeinden oder Provinzen schließen.


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