Die Organisation der Umsetzung der Arbeits-marktpolitik in der Europäischen Union1
Die Organisation der Umsetzung der Arbeits-marktpolitik in der Europäischen Union1
Herrad Höcker
7.1.1. Einleitung
Neben der inhaltlichen Konzeption arbeitsmarktpolitischer Programme rücken die Organisationsbedingungen zu ihrer Umsetzung mehr und mehr in den Blickpunkt des wissenschaftlichen und politischen Interesses. Setzt man voraus, daß Arbeitsmarktpolitik sowohl effizient sein soll als auch sozialen Aspekten Rechnung tragen muß, so erhebt sich die Frage, welche Form der Organisation die Erreichung dieser beiden Ziele am besten ermöglicht. Spielt es für den Erfolg von Arbeitsmarktpolitik eine Rolle, ob die Arbeitsverwaltungen hierarchisch betonte, zentralisierte Administrationen sind oder dezentralisierte Institutionen, bei denen Verhandlungsstrategien und Netzwerke bestimmend sind? Lassen sich Wettbewerbsprinzipien zur Steigerung der Effizienz in die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik einbringen, ohne die sozialen Aufgaben zu vernachlässigen? Welches Gewicht kommt den Sozialparteien zu, und welche Auswirkung hat ihre Beteiligung?
Da zum einen die Forschung zu dieser Thematik noch in den Kinderschuhen steckt, zum anderen viele der administrativen Neuerungen erst in jüngster Zeit durchgeführt wurden, können diese Fragen nur unzureichend beantwortet werden. Bestimmte Charakteristika der Umsetzung und Tendenzen in ihrer Entwicklung in den letzten Jahren können jedoch aufgezeigt werden. Dazu werden im folgenden die Mitgliedsländer der Europäischen Union je nach Ausprägung ihrer Organisation sehr vereinfacht in drei Gruppen zusammenfaßt:
3. dezentralisierte Organisation (Dänemark, die Niederlande, Großbritannien und Belgien).
Unter einer integrierten Organisation wird eine Verwaltungsstruktur verstanden, die die gesamte oder zumindest die aktive Arbeitsmarktpolitik innerhalb einer Behörde organisiert. Im Gegensatz dazu sind bei
einer fragmentierten Organisationsweise mehrere staatliche Beh"rden zust,ndig. Die Fragmentierung bezieht sich dabei entweder auf Branchen oder auf arbeitsmarktpolitische Teilaufgaben (Vermittlung,
Weiterbildung, Versicherungsleistungen usw.).
Die Charakteristik der Dezentralisierung ist weniger leicht zu bestimmen. Zunächst einmal muß unterschieden werden zwischen einer Dezentralisierung innerhalb einer staatlichen Behörde (Dekonzentration), also der Übertragung von Kompetenzen auf regionale oder lokale Zweigstellen einer Staatsbehörde, und einer Regionalisierung oder Kommunalisierung, bei der die regionalen oder kommunalen Gebietskörperschaften zuständig sind und die mit einer Regionalisierung der Finanzierung einhergehen kann.
In vielen Ländern der EU fanden und finden Dezentralisierungsbemühungen statt, wobei aber Ausgangspositionen und Umfang beträchtlich differieren. Erwartet wird davon zum einen eine bessere Anpassung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen an regionale Bedürfnisse. Obwohl meist landesweite Mindeststandards bestehen bleiben sollen, wird allgemein davon ausgegangen, daß eine dezentrale Planung flexibler und vor allem effizienter auf regionale Problemlagen reagieren kann. Damit kommt ein zweiter Aspekt ins Spiel, nämlich die oben bereits angedeutete Kosten-Nutzen-Maximierung, die die Dezentralisierung kombiniert mit der Einführung von Marktprinzipien in einigen Ländern leisten soll.
Die folgenden Länder-Kurzbeschreibungen sollen einen groben Überblick über die jeweilige Ausformung der Arbeitsmarktpolitik, ihre Finanzierungsbedingungen und die Rolle der beteiligten Akteure in den EU-Ländern geben. Besonders berücksichtigt wird dabei auch die Qualifizierung von Arbeitslosen. Abschließend wird versucht, die Wirkungsweisen unterschiedlicher Organisationsformen einzuschätzen.
7.1.2.1. Länder mit zentralisiert-integrierter Organisation
In diese Gruppe fallen die meisten EU-Länder. Obwohl es auch innerhalb dieser Gruppe Unterschiede in der Organisation gibt - Portugal und Irland verwalten die Arbeitslosenunterstützung gesondert von der aktiven Arbeitsmarktpolitik, während in Spanien, Luxemburg und Deutschland alles unter einem Dach ist -, haben die Arbeitsbehörden dieser Länder doch alle sehr umfassende Aufgaben. Gemeinsam ist ihnen auch, daß die regionalen Untergliederungen stark an zentralstaatliche Weisungen gebunden sind.
7.1.2.2. Spanien
Am stärksten zentralisiert und mit den umfassendsten Aufgaben innerhalb einer staatlichen Arbeitsmarktbehörde versehen ist Spanien. Das Nationale Beschäftigungsinstitut (Instituto Nacional de Empleo, INEM) ist nicht nur für die gesamte aktive und passive Arbeitsmarktpolitik verantwortlich, sondern ihm unterstehen auch knapp hundert eigene Weiterbildungszentren.3 Private Vermittlungen waren bis 1994 nicht nur verboten, sondern Arbeitgeber konnten Arbeitsverträge nur über INEM abschließen. Die Ausführung, Prüfung und Registrierung aller Arbeitsverträge absorbierten ca. 15 % der Arbeitszeit des INEM-Personals (OECD 1992). Reformen streben daher eine Entbürokratisierung der Arbeitsverwaltung an. Seit 1994 besteht nur noch eine Meldepflicht der Arbeitgeber über freie Stellen und erfolgte Einstellungen an INEM. Auch unentgeltlich arbeitende Vermittlungen sind seither zugelassen. Eine Verlagerung der Arbeitslosenversicherung zum Nationalen Sozialversicherungsinstitut wird seit langem diskutiert, wurde aber bis jetzt noch nicht vorgenommen.
Die Sozialparteien sind auf nationaler Ebene im drittelparitätisch besetzten Wirtschafts- und Sozialrat und im Weiterbildungsrat vertreten sowie an der Selbstverwaltung von INEM auf nationaler und provinzialer Ebene beteiligt. Die vergleichsweise kleinen örtlichen Arbeitsämter sind lediglich ausführende Organe, die beispielsweise für die Weiterbildungsprogramme keine Kompetenz haben. Ausschreibungen über Weiterbildungsmaßnahmen werden von den Provinzarbeitsämtern vorgenommen, wobei nur rund 20 % in INEM-eigenen Zentren, 80 % jedoch von freien Trägern durchgeführt werden. Diese Arbeitsteilung zwischen provinzialen und lokalen Arbeitsämtern mag das im internationalen Vergleich starke personelle Gewicht von 40 % der INEM-Beschäftigten in den Provinzarbeitsämtern erklären. Aufgrund der zentralen Budgetierung und detaillierten Vergaberichtlinien durch den ,Nationalen Weiterbildungs- und Eingliederungsplan" (FIP) verfügen allerdings auch die Provinzarbeitsämter nur über
einen engen Entscheidungsspielraum. Im Zuge einer allgemeinen politischen Dezentralisierung wird die berufliche Weiterbildung seit 1992 schrittweise den ,Autonomen Regionen" übertragen, die auch die regionalen Weiterbildungszentren von INEM übernehmen.
Das INEM wird zum überwiegenden Teil aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen und den Weiterbildungsabgaben finanziert, erhält aber auch Zuschüsse aus Steuermitteln. Die Weiterbildung von Arbeitslosen wird ausschließlich durch die Weiterbildungsabgabe (zu rund 60 %) und den ESF (zu rund 40 %) finanziert. Der Schwerpunkt spanischer Arbeitsmarktpolitik liegt auf Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose und auf Lohnsubventionen im privaten Sektor.
7.1.2.3. Luxemburg
Die aktive wie die passive Arbeitsmarktpolitik in Luxemburg werden durch die direkt dem Arbeitsministerium unterstellte ,Administration de l'Emploi" (ADEM) und ihre drei Regionalbüros implementiert. 1991 wurde das bis dahin getrennte Amt für behinderte Arbeitnehmer in das reguläre Arbeitsamt integriert. Auf nationaler Ebene ist ADEM eine drittelparitätisch besetzte Kommission mit beratender Funktion beigeordnet. Außerdem existieren etliche weitere korporatistische Gremien, wie z. B. der Wirtschafts- und Sozialrat und der Drei-Parteien-Koordinierungsausschuß, die im Bereich der Politikplanung einer gesamtgesellschaftlichen Abstimmung der Interessen dienen. Dies trifft auch für den Bereich der beruflichen Erst- und Weiterbildung zu, wobei ein ,System anrechenbarer Lehreinheiten" bei berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen die gleichen Abschlüsse anbieten soll wie die regulären Erstausbildungen (CEDEFOP 1990, S. 150).
Kommerzielle Vermittlungen sind verboten, und die Arbeitgeber sind verpflichtet, freie Stellen an ADEM zu melden. Nicht gewinnorientierte Agenturen können jedoch von ADEM zugelassen werden. Dies gilt auch für Träger, die Teilnehmer der bei ihnen durchgeführten Maßnahmen vermitteln.
Aufgrund der sehr niedrigen Arbeitslosigkeit von 2,1 % (1993) sind auch die Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik gering. Sie wird durch einen Beschäftigungsfonds finanziert, der sich aus Beiträgen von Arbeitgebern, Kommunen und Einkommensteuer speist. Der Deckungsgrad der Arbeitslosenversicherung ist allerdings noch geringer als in Spanien, da vor allem Jugendliche unter 30 Jahren nur zu einem ganz kleinen Prozentsatz anspruchsberechtigt sind. Die aktive Arbeitsmarktpolitik konzentriert sich im Gegenzug auf Maßnahmen für Jugendliche (und für Behinderte).
7.1.2.4. Deutschland
Auch in Deutschland sind passive wie aktive Arbeitsmarktpolitik innerhalb einer einzigen Behörde, der ,Bundesanstalt für Arbeit" (BA), organisiert. Diese ist dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nachgeordnet, wird aber auf allen drei Ebenen (zentral, regional und lokal) durch drittelparitätische Gremien selbstverwaltet. Ein fest installiertes Gremium, das den Sozialparteien ein gesetzlich definiertes Mitwirkungsrecht bei der Planung der Politiken gewährleisten würde, gibt es jedoch nicht. Abgesehen von ihrer Vertretung innerhalb der BA ist der Einfluß der Sozialparteien auf dieser obersten Ebene auf informellen Lobbyismus beschränkt.
Dies ist insofern von Bedeutung, als auch die Selbstverwaltung der BA in der Realität erheblich eingeschränkt ist: Auf die Einnahmeseite (Versicherungsbeiträge, steuernfinanzierter Bundeszuschuß) hat die BA - wie in den meisten Ländern - keinen Einfluß. Auch eine mehrjährige Finanzplanung findet nicht statt. Seit 1993 kann der Haushalt der BA darüber hinaus vom Bundesminister für Arbeit und Soziales sogar gegen das Votum der Selbstverwaltung verabschiedet werden. Der Bund ist allerdings zur Deckung der Defizite der BA verpflichtet.
Gemessen an der Zahl der Teilnehmer liegt der Schwerpunkt der bundesdeutschen Arbeitsmarktpolitik seit langem auf der Weiterbildung. Diese wird im Hinblick auf die Anpassung von Erwerbspersonen an wirtschaftliche und strukturelle Veränderungen gefördert und ist nicht nur auf Arbeitslose beschränkt, doch stellen diese 1992 gut 60 % der Teilnehmer. Die Durchführung der Maßnahmen wird zum allergrößten Teil freien Trägern übertragen.
Eine besondere Konstellation ergibt sich aus dem Zusammenspiel der recht stark zentralisierten BA mit den struktur- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der einzelnen Bundesländer. Zur besseren Koordination der Bundes- mit den Ländermaßnahmen wurden in den letzten Jahren von den meisten Bundesländern Koordinationsstellen eingerichtet, die in manchen Ländern außerdem auch Serviceaufgaben (z. B. Beratung) gegenüber den Trägern wahrnehmen sollen. Seit 1994 ist die private Arbeitsvermittlung erlaubt, sofern dafür eine Lizenz von der BA erteilt wurde.
7.1.2.5. Irland
Im Gegensatz zu den vorgenannten Ländern werden in Irland seit einer Arbeitsmarktreform 1988 passive und aktive Arbeitsmarktpolitik getrennt verwaltet. Die Arbeitslosenversicherung untersteht seither zusammen mit allen anderen monetären Sozialleistungen dem Sozialministerium, das über ein eigenes Netz von Sozialversicherungsämtern verfügt. Die aktive Arbeitsmarktpolitik wurde weitgehend in einer Institution (FAS) zusammengefaßt. FAS verfügt außerdem über ein eigenes Netz von Aus- und Weiterbildungszentren, ist sehr stark in die Lehrlingsausbildung involviert und führt bei dieser den schulischen Teil teilweise selbst durch. Teile des vorigen, sektoral ausgerichteten und fragmentierten Systems haben sich in den beiden überwiegend staatlich finanzierten Bildungs- und Arbeitsmarktinstitutionen für das Hotel-, Gaststättengewerbe und Tourismus (CERT) und für den Agrarsektor (Teagasc) erhalten. Im 1993 erfolgten Zusammenschluß des Arbeitsministeriums mit Teilen des Industrie- und Handelsministeriums zum Ministerium für Betriebe und Beschäftigung spiegelt sich auch auf ministerieller Ebene ein starkes Bemühen zu sektorenübergreifender Politik wider. Private Vermittlungen werden bereits seit 1971 zugelassen, allerdings nur unter Einhaltung bestimmter Vorgaben (u. a. einer halbjährlichen Berichtspflicht an das Ministerium).
Alle drei Einrichtungen - FAS, CERT und Teagasc5 - führen Programme durch, die erheblich durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschußt werden. Qualifizierungsmaßnahmen unter der Regie von FAS werden zu 55 % vom ESF finanziert. Andere Finanzierungsquellen von FAS sind der Staat (Steuern) und die Qualifizierungsabgabe der Betriebe bestimmter Branchen, die in einen gesonderten Fonds fließt und - sektoral abgegrenzt - der Weiterbildung von Beschäftigten zugute kommt. Dieser Fonds wird ebenfalls von FAS verwaltet und kontrolliert.
Die FAS-Aktivitäten sind jedoch keineswegs auf die berufliche Bildung beschränkt, sondern decken alle Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik ab. Insbesondere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen stellen einen weiteren wichtigen Bereich irischer Arbeitsmarktpolitik dar. Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit konzentrieren sich die meisten Programme sehr stark auf die Förderung von Jugendlichen.
Charakteristisch für den irischen Korporatismus ist die häufige Einbeziehung mehrerer gesellschaftlich relevanter Gruppen. Im Verwaltungsorgan von FAS sind nicht nur Regierung und Sozialparteien vertreten, sondern auch Jugendorganisationen und die FAS-Beschäftigten. Daneben gibt es nach Branchen gegliederte drittelparitätisch besetzte Aus- und Weiterbildungsausschüsse. Aufgrund der großen Bedeutung der ESF-Mittel für die irische Arbeitsmarktpolitik dürfte die finanzielle Abhängigkeit der FAS von Regierung und Parlament erheblich geringer sein als die der deutschen BA. Bemerkbar machen sich dagegen die von der Europäischen Kommission definierten Ziele über die Verwendung der Mittel. Auf lokaler Ebene werden seit 1993 ,County Enterprise Boards" eingerichtet, die im Rahmen der lokalen Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung erste Ansätze zu einer Dezentralisierung sein können und als Bindeglied zwischen staatlichen und kommunalen Institutionen, zwischen Struktur- und Arbeitsmarktpolitik dienen sollen. In ihnen sind die lokalen Behörden, Kommunen, Sozialparteien und öffentliche Agenturen vertreten.
Ebenfalls 1993 hat die Regierung ein ,Nationales Wirtschafts- und Sozialforum" (National Economic and Social Forum) institutionalisiert, in dem außer Vertretern des Parlaments und der Sozialparteien auch bisher vom politischen Entscheidungsprozeß ausgegrenzte Gruppen wie Frauengruppen, Arbeitslose und Behinderte zu Wort kommen. Dieses Forum soll Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit diskutieren und die verschiedenen Interessen aufeinander abstimmen. Seine Berichte werden veröffentlicht und den Kammern des Parlaments zur Debatte vorgelegt.Im Gegensatz zu den vorgenannten Ländern werden in Irland seit einer Arbeitsmarktreform 1988 passive und aktive Arbeitsmarktpolitik getrennt verwaltet. Die Arbeitslosenversicherung untersteht seither zusammen mit allen anderen monetären Sozialleistungen dem Sozialministerium, das über ein eigenes Netz von Sozialversicherungsämtern verfügt. Die aktive Arbeitsmarktpolitik wurde weitgehend in einer Institution (FAS) zusammengefaßt. FAS verfügt außerdem über ein eigenes Netz von Aus- und Weiterbildungszentren, ist sehr stark in die Lehrlingsausbildung involviert und führt bei dieser den schulischen Teil teilweise selbst durch. Teile des vorigen, sektoral ausgerichteten und fragmentierten Systems haben sich in den beiden überwiegend staatlich finanzierten Bildungs- und Arbeitsmarktinstitutionen für das Hotel-, Gaststättengewerbe und Tourismus (CERT) und für den Agrarsektor (Teagasc) erhalten. Im 1993 erfolgten Zusammenschluß des Arbeitsministeriums mit Teilen des Industrie- und Handelsministeriums zum Ministerium für Betriebe und Beschäftigung spiegelt sich auch auf ministerieller Ebene ein starkes Bemühen zu sektorenübergreifender Politik wider. Private Vermittlungen werden bereits seit 1971 zugelassen, allerdings nur unter Einhaltung bestimmter Vorgaben (u. a. einer halbjährlichen Berichtspflicht an das Ministerium).
Alle drei Einrichtungen - FAS, CERT und Teagasc5 - führen Programme durch, die erheblich durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschußt werden. Qualifizierungsmaßnahmen unter der Regie von FAS werden zu 55 % vom ESF finanziert. Andere Finanzierungsquellen von FAS sind der Staat (Steuern) und die Qualifizierungsabgabe der Betriebe bestimmter Branchen, die in einen gesonderten Fonds fließt und - sektoral abgegrenzt - der Weiterbildung von Beschäftigten zugute kommt. Dieser Fonds wird ebenfalls von FAS verwaltet und kontrolliert.
Die FAS-Aktivitäten sind jedoch keineswegs auf die berufliche Bildung beschränkt, sondern decken alle Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik ab. Insbesondere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen stellen einen weiteren wichtigen Bereich irischer Arbeitsmarktpolitik dar. Angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit konzentrieren sich die meisten Programme sehr stark auf die Förderung von Jugendlichen.
Charakteristisch für den irischen Korporatismus ist die häufige Einbeziehung mehrerer gesellschaftlich relevanter Gruppen. Im Verwaltungsorgan von FAS sind nicht nur Regierung und Sozialparteien vertreten, sondern auch Jugendorganisationen und die FAS-Beschäftigten. Daneben gibt es nach Branchen gegliederte drittelparitätisch besetzte Aus- und Weiterbildungsausschüsse. Aufgrund der großen Bedeutung der ESF-Mittel für die irische Arbeitsmarktpolitik dürfte die finanzielle Abhängigkeit der FAS von Regierung und Parlament erheblich geringer sein als die der deutschen BA. Bemerkbar machen sich dagegen die von der Europäischen Kommission definierten Ziele über die Verwendung der Mittel. Auf lokaler Ebene werden seit 1993 ,County Enterprise Boards" eingerichtet, die im Rahmen der lokalen Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung erste Ansätze zu einer Dezentralisierung sein können und als Bindeglied zwischen staatlichen und kommunalen Institutionen, zwischen Struktur- und Arbeitsmarktpolitik dienen sollen. In ihnen sind die lokalen Behörden, Kommunen, Sozialparteien und öffentliche Agenturen vertreten.
Ebenfalls 1993 hat die Regierung ein ,Nationales Wirtschafts- und Sozialforum" (National Economic and Social Forum) institutionalisiert, in dem außer Vertretern des Parlaments und der Sozialparteien auch bisher vom politischen Entscheidungsprozeß ausgegrenzte Gruppen wie Frauengruppen, Arbeitslose und Behinderte zu Wort kommen. Dieses Forum soll Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit diskutieren und die verschiedenen Interessen aufeinander abstimmen. Seine Berichte werden veröffentlicht und den Kammern des Parlaments zur Debatte vorgelegt.
7.1.2.6. Portugal
Portugal nimmt in organisatorischer Hinsicht eine Position zwischen Deutschland und Irland ein. Auf politischer Ebene ist die Verantwortung für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik wie in Deutschland in einem Ministerium zusammengefaßt. Die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik wird jedoch von zwei verschiedenen Institutionen durchgeführt, und zwar dem Institut für Finanzen der Sozialversicherung (IGFSS, passive Leistungen) und dem Institut für Beschäftigung und berufliche Bildung (IEFP, aktive Maßnahmen). Die Gremien selbstverwalteter Institutionen sind in der Regel nicht drittelparitätisch besetzt, sondern Staat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind im Verhältnis 2:1:1 vertreten, so daß eine staatliche Mehrheit (Vorsitzender) gesichert bleibt.
Wie seine irische Schwesterbehörde verfügt das im Verhältnis 8:4:4 selbstverwaltete IEFP über eigene Berufsbildungszentren, in denen im Gegensatz zu den irischen Zentren allerdings vor allem Weiterbildungsmaßnahmen für Erwachsene angeboten werden. Insgesamt gibt das IEFP aber nur ungefähr 30 % seiner Ressourcen für selbst durchgeführte Maßnahmen aus. Mit den übrigen 70 % werden Programme finanziert, die in den halbstaatlichen ,Protokollarischen Zentren für berufliche Bildung" durchgeführt oder mit Hilfe von Kooperationsabkommen oder sonstigen Formen der Auftragsvergabe umgesetzt werden.
Die branchenspezifischen Protokollarischen Zentren beruhen größtenteils auf Vereinbarungen des IEFP mit Arbeitgeberorganisationen; es gibt aber auch gewerkschaftliche und sozialpartnerschaftlich geführte Protokollarische Zentren. Der Vorsitz im Verwaltungsrat ist dem IEFP vorbehalten, das die Zentren zu fast 100 % finanziert. Gemessen an Teilnehmerzahl und Kosten um ein Vielfaches gewichtiger als die Protokollarischen Zentren sind jedoch die Kooperationsabkommen, die das IEFP mit privaten Initiatoren (vor allem Großunternehmen, Gewerkschaften und Genossenschaften) abschließt. Seit April 1993 werden im Rahmen dieser Kooperationsabkommen Berufsausbildungen für Jugendliche unter 25 Jahren und für Langzeitarbeitslose gefördert, die länger als ein Jahr dauern und denen ein Ausbildungsvertrag zwischen Betrieb und Auszubildendem zugrunde liegt. Beide Formen der Auftragsvergabe können Programme für Beschäftigte wie für Arbeitslose beinhalten.
Das Charakteristische dieser Maßnahmen ist die Schaffung eines staatlichen Systems, das den Aufbau einer beruflichen Bildungskultur in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen, Genossenschaften, den Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Bildungseinrichtungen zum Ziel hat. Angesichts der Tatsache, daß 1987 fast 86 % aller Beschäftigten und faßt 93 % der Arbeitslosen maximal sechs Jahre die Schule besuchten (dies entspricht auch heute noch der allgemeinen Schulpflicht), hat die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen höchste Priorität. Knapp 64 % der für portugiesische Verhältnisse beträchtlichen IEFP-Mittel wurden bereits 1987 hierfür bereitgestellt. Bis Anfang der neunziger Jahre wurde der Gesamthaushalt des IEFP noch verdoppelt, was praktisch ausschließlich den Qualifizierungsmaßnahmen zugute kam (CEDEFOP 1991). Im Mittelpunkt stehen dabei die Maßnahmen für erwachsene Erwerbstätige und die Förderung von Lehrlingsausbildungen. Sowohl gemessen an den Ausgaben (in Prozent des BIP) wie an den Teilnehmern (Eintritte) nahm Portugal damit in den letzten Jahren eine Spitzenposition unter den OECD-Ländern ein, während die Qualifizierung von Arbeitslosen eine viel geringere Rolle spielte. Bei diesem Vergleich muß in Betracht gezogen werden, daß Portugal nach Luxemburg die niedrigste Arbeitslosenquote innerhalb der EU hat.
Die Einführung einer Lehrlingsausbildung (1985) und der Beitritt Portugals zur EG (1986) waren wesentliche Eckpunkte für diese Qualifizierungsoffensive, die zu einem großen Teil durch ESF-Mittel finanziert wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind an der Finanzierung der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik allenfalls indirekt über die 1986 eingeführte allgemeine Sozialabgabe beteiligt, die 1991 für Arbeitgeber 24 % und für Arbeitnehmer 11 % des Lohns betrug.
Der Einfluß der Sozialparteien ist durch den ,Ständigen Rat für soziale Zusammenarbeit" (CPCS) und den ,Wirtschafts- und Sozialrat" auch auf der Ebene der Politikplanung und -formulierung für die Bereiche Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Soziales institutionell abgesichert. Zwar haben diese lediglich beratende Funktion, doch mündet der Austausch über die verschiedenen Positionen häufig in Abkommen zwischen Regierung und den vertretenen Sozialparteien, die rechtskräftig werden. Die Abteilung für Arbeit, Beschäftigung und Soziales des CPCS kann in Fragen der Arbeitsmarktpolitik direkt intervenieren.
7.1.3. Länder mit zentralisiert-fragmentierter Organisation
Eine eher fragmentierte Organisation findet sich in so unterschiedlichen Ländern wie Frankreich, Griechenland und Italien. Wie in der ersten Ländergruppe ist die Kontrolle durch den Staat in Frankreich und Griechenland für alle Bereiche der Arbeitsmarktpolitik hoch, während in Italien eine Teildezentralisierung bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung stattfand. Doch auch zwischen Frankreich und Griechenland gibt es gravierende Unterschiede.
7.1.3.1. Frankreich
In Frankreich orientiert sich die Fragmentierung an den verschiedenen Kategorien von Arbeitsmarktpolitik, d. h. es gibt für die Arbeitslosenunterstützung, die aktive Arbeitsmarktpolitik und die berufliche Weiterbildung jeweils eigene selbstverwaltete Institutionen (UNEDIC mit ihren regionalen Ablegern ASSEDIC, ANPE, AFPA). Die Kontrolle durch den Staat, der zusätzlich zu den genannten Institutionen regionale und departementale Dienststellen des Arbeitsministerium betreibt, ist in der Praxis für alle drei Institutionen relativ hoch, auch wenn es auf den verschiedenen Ebenen (national und regional) (drittel-)paritätisch besetzte Verwaltungsausschüsse gibt. Insbesondere den Regionen wurden in Fragen der Weiterbildung in den letzten Jahren verstärkt Kompetenzen übertragen.6
Erhöht wird die Fragmentation des Systems noch durch eine gesonderte Vermittlungsagentur für leitende Angestellte (APEC), die von der staatlichen Arbeitsverwaltung (ANPE) vollkommen unabhängig ist und sich durch Beiträge von Arbeitgebern und leitenden Angestellten selbst finanziert. APEC wurde 1966 vom Arbeitgeberverband und den Gewerkschaften gegründet und wird von diesen paritätisch verwaltet. Seit 1987 sind unentgeltlich arbeitende Vermittlungsagenturen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und nach Absprache mit ANPE generell zugelassen. Vor allem Kommunen, in denen keine Zweigstellen von ANPE existieren, können Vermittlungsfunktionen übernehmen.
Die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik ist ebenfalls stark fragmentiert. Die sozialpartnerschaftlich verwaltete Arbeitslosenversicherung sollte sich überwiegend aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren, war aber zunehmend auf staatliche Zuschüsse angewiesen. Im Juli 1993 wurden nach langwierigen Verhandlungen daher zwei Abkommen zwischen den Sozialparteien bzw. den Sozialparteien und dem Staat geschlossen, wonach die Zuschüsse des Staates an UNEDIC/ASSEDIC auf ein Drittel des jährlichen Defizits begrenzt sind und die Beiträge erhöht werden. Da die ASSEDIC außerdem ein rein staatlich finanziertes ,Solidaritätssystem" (z. B. für Ausgesteuerte aus der Arbeitslosenversicherung) verwalten, ist auch hier die Rolle des Staates nicht unwesentlich. Die aktiven Maßnahmen werden zum größten Teil aus Steuermitteln finanziert.
Weiterbildungsmaßnahmen für Erwachsene und die Integration der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt nehmen eine zentrale Rolle in der französischen Arbeitsmarktpolitik ein. Das Gesetz zur beruflichen Weiterbildung wurde 1971 verabschiedet und legt die Rahmenbedingungen für sozialpartnerschaftlich getroffene Abkommen fest. Ein wichtiger Teil der Berufsbildungspolitik für Beschäftigte ist die gesetzliche und tarifvertragliche Verpflichtung der Unternehmer, mindestens 1,5 % der Lohnsumme für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten aufzuwenden. Eine Neuerung ist die Entwicklung eines modularen Systems, das die nachträgliche berufliche Qualifizierung mit Hilfe von Bildungsgutscheinen (crédit formation) regelt. Die zunehmende Bedeutung dieses Modulsystems wirkte sich auch auf die Angebotspalette der Bildungszentren und psychotechnischen Zentren der Erwachsenenbildungsbehörde (Association nationale pour la formation professionelle des adultes, AFPA) aus, deren Ausbildungen alle in modularer Form angeboten werden sollen. Die AFPA führt jedoch nur einen kleinen Teil aller Weiterbildungsaktivitäten durch (1990 nur 8,6 % der staatlich finanzierten Maßnahmen - Ministère du Travail 1992, zit. nach Muhlak 1993), neben ihr existieren etliche andere Bildungsträger.
Aufgrund dieses relativ komplexen Systems von Institutionen zur Implementierung der Arbeitsmarktpolitik wurde Frankreich in die Gruppe der zentralisiert-fragmentierten Länder eingeteilt. Zur Zeit gibt es etwa 500 Vereinbarungen zwischen den verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Akteuren, in denen die praktischen Fragen der Zusammenarbeit geregelt werden. Im Zusammenhang mit der Reform des ,grand service public de l'emploi" wurden die Koordinierungsprobleme durch diese Organisationsweise hervorgehoben und eine bessere Koordinierung vorgeschlagen, die unter anderem zu einem Kooperationsvertrag zwischen UNEDIC und ANPE führte. Auch eine Verbesserung der Dienste von ANPE (z. B. durch die Einführung von Selbstbedienung, Job-Clubs und die geplanten ,guichet uniques" - integrierte Dienststellen) wurde durch die sogenannten Fortschrittsverträge (contrats de progrès) vorangetrieben.
7.1.3.2. Griechenland
In Griechenland ist die Organisation der Arbeitsmarktpolitik vor allem sektoral fragmentiert. Etliche Ministerien sind involviert und verfolgen für jeweils ihren Kompetenzbereich eine eigene aktive Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik. Die umfangreichsten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden vom Arbeitsministerium, vom Wirtschaftsministerium, vom Industrieministerium und vom Kultusministerium verwaltet. Das Ministerium für Bildung und religiöse Angelegenheiten soll die derzeitige Umstellung auf ein einheitlicheres staatliches Berufsbildungssystem koordinieren.7
Trotz etlicher korporatistischer Gremien mit unterschiedlichster Zusammensetzung dominiert in allen Bereichen die staatliche Steuerung. Der ,Oberste Rat für die Beschäftigung" (ASE) hat beratende Funktion im Hinblick auf Planung, Koordinierung und Evaluierung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Programme. In ihm sind zwar Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten, der Staat verfügt jedoch über die Mehrheit der Sitze. Eine ähnliche Funktion speziell für den Bereich berufliche Bildung und Beschäftigung haben der ,Nationale Rat für Berufsbildung und Beschäftigung" (ESEKA) sowie die Regional- und Präfekturausschüsse (PEEKA bzw. NEEKA). Letztere sind Fachausschüsse der Regionalräte bzw. der Präfekturen, die für die Regionalplanung und damit die Vergabe der ESF-Mittel eine wichtige Rolle spielen (siehe unten).
Die Arbeitsmarktbehörde (OAED) untersteht dem Arbeitsministerium, hat aber auf nationaler Ebene einen (viertelparitätischen) Verwaltungsrat mit drei Regierungsvertretern, je drei Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einem Vertreter der OAED und zwei Fachleuten. Den Vorsitz führt der Direktor der OAED.8 Die OAED wird durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. 1992 wurde dadurch aber nur gut die Hälfte des OAED-Haushalts gedeckt - die großen Defizite müssen durch die öffentliche Hand aufgefangen werden.
Die OAED hat sehr umfangreiche Aufgaben. Neben der aktiven Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinn ist sie für die Überwachung des Ausbildungswesens zuständig und betreibt auch eigene Berufsbildungszentren. Neueinstellungen und Kündigungen müssen ihr gemeldet werden. Im Bereich der monetären Leistungen ist sie nicht nur für die Arbeitslosenunterstützung verantwortlich, sondern auch für die Zuweisung von Kindergeld und einzelne Sozialleistungen (z. B. Geburtenzuschüsse). Der Deckungsgrad der Arbeitslosenunterstützung ist aber mit weniger als 6 % der Arbeitslosen extrem niedrig. Für die Implementierung sind verschiedene Unterämter der OAED verantwortlich, so daß hier also eine Fragmentierung nach Kategorien der Arbeitsmarktpolitik hinzukommt. Die Vermittlung wird in 16 gesonderten regionalen Ämtern verwaltet, während für die sonstigen Maßnahmen 120 lokale Arbeitsämter zuständig sind.
Der Schwerpunkt der griechischen Arbeitsmarktpolitik liegt auf der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Förderung der Beschäftigung mittels Lohnzuschüssen. Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose wie für Beschäftigte werden auch in großem Umfang vom ,Griechischen Zentrum für Produktivität" (ELKEPA), der ,Nationalen Organisation der kleinen und mittelgroßen Industrie- und Handwerksbetriebe" (EOMMEX), der ,Griechischen Wohlfahrtsorganisation" (EOP) und dem Kultusministerium angeboten, um nur einige zu nennen. Die meisten dieser Maßnahmen dauern zwischen drei und zwölf Monaten. Viele dieser Maßnahmen werden aus den Strukturfonds der EU kofinanziert.
Um die Einführung einheitlicher Curricula, Prüfungen, landesweiter Zertifizierung und Anerkennung von beruflicher Bildung (Grundausbildung, Umschulung, Weiterbildung) kreist die gegenwärtige arbeitsmarktpolitische Debatte. 18 Berufsausbildungsinstitute wurden 1992/93 neu gegründet und neue Strukturen zur Planung, Administration, Monitoring und Kontrolle eines neuen staatlichen Berufsbildungssystems (ESEEK) geschaffen, wodurch die Verantwortlichkeiten vom Arbeitsministerium zum Bildungsministerium verlagert wurden. Das neue System umfaßt sowohl die berufliche Erstausbildung als auch Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen und paßt sich den entsprechenden Zielgruppen durch flexible Unterrichtsformen an (dual, alternierend, modular, in Teilzeit usw.). Fonds zur beruflichen Bildung wurden durch die Tarifverträge 1992 eingerichtet (Bekridaki 1994, S. 3). Damit ist ein erster wichtiger Schritt zur Straffung der bisherigen Fragmentierung getan.
Eine gewisse Dezentralisierung der Arbeitsmarktpolitik ergab sich aus der politischen Verwaltungsreform 1982-84. Danach konstituierte sich die regionale (Selbst-) Verwaltung aus den 52 Präfekturen, denen jeweils ein Regionalrat als Vertretungsorgan lokaler Interessen beigeordnet wurde. Außer den Städten und Gemeinden sind in diesen Regionalräten auch wirtschaftliche Interessenverbände (IHK, Landwirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften usw.) vertreten. Die erweiterten Kompetenzen auf dieser allgemeinen politischen Ebene erlaubten Städten und Gemeinden, sich im Bereich von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und beruflicher Weiterbildung zu engagieren, da ihre Schlüsselfunktion für die Regionalplanung ihnen den Zugang zu ESF-Mitteln ermöglicht. Über eigene Finanzmittel verfügen sie dagegen kaum, und die Zuweisungen des Zentralstaates sind gering (vgl. Getimis 1992, S. 228). Die Dezentralisierung erhöhte somit die bisher immer noch sehr geringen arbeitsmarktpolitischen Kapazitäten, das Koordinierungs- und Kooperationsproblem dürfte sich dadurch aber eher noch verschärft haben.
7.1.3.3. Italien
Die italienische Fragmentierung leitet sich hauptsächlich aus der Vielzahl von Administrationen und korporatistischen Gremien sowie den komplizierten Regelungen für Vermittlung und Arbeitslosenunterstützung ab. Außerdem gibt es einen dezentralen Ansatz in der beruflichen Erst- und Weiterbildung, für die die Regionen zuständig sind.
Wie in Frankreich spielt sich die Arbeitsmarktpolitik auf vier Ebenen ab. Den Arbeitsämtern sind auf allen Ebenen (drittel-) paritätisch besetzte ,Beschäftigungsausschüsse" mit eigenen Kompetenzen beigeordnet. Auf zentraler und regionaler Ebene bestehen gesonderte Büros für Planung und Monitoring. Die regionale Ebene hat vor allem bei Umstrukturierungen von Betrieben oder Branchen große Bedeutung. Provinz- und Bezirksarbeitsämter sind für die regulären Programme verantwortlich, wobei die Arbeitsämter und Beschäftigungsausschüsse für die Landwirtschaft getrennt organisiert sind. Private, auch unentgeltlich arbeitende Vermittlungsbüros sind mit ganz wenigen Ausnahmen bei bestimmten Zielgruppen verboten. Ähnlich wie in Spanien haben die Arbeitgeber eine Meldepflicht für offene Stellen. Ein bestimmter Prozentsatz der zu besetzenden Stellen (ca. 12 bis 20 %) eines Arbeitgebers ist den auf dem Arbeitsmarkt besonders Benachteiligten vorbehalten. Die verschiedenen Formen von Arbeitslosenunterstützung (30 % des früheren Lohns) und Kurzarbeitergeld (CIG, 80 %) werden dagegen auf nationaler Ebene vom Institut für Sozialversicherung (INPS) verwaltet. Die Genehmigung und die Auszahlung der Leistungen erfolgen teils durch die INPS-Provinzbüros, teils durch die Bezirksarbeitsämter.
Bei der beruflichen Erst- und Weiterbildung findet sich eine große regionale Heterogenität, da hierfür seit 1972 die Regionen verantwortlich sind. Trotz der Dezentralisierung und einer weiteren Einschränkung der staatlichen Aktivitäten im Jahre 1978 wird die berufliche (Weiter-)Bildung gemeinsam von regionalen und staatlichen Behörden getragen, wobei die Sozialparteien und die EU-Richtlinien einen starken Einfluß ausüben (Forlani 1993, S. 67). Die Regionen haben die Durchführung der Maßnahmen häufig den Provinzen und Kommunen übertragen und nehmen selbst nur noch die Koordination wahr. Sie unterhalten auch eigene Zentren für berufliche Bildung (Erst- und Weiterbildung). Jugendliche, die eine Lehre absolvieren wollen, müssen sich allerdings beim zuständigen örtlichen Arbeitsamt melden. Die Maßnahmen konzentrieren sich sehr stark auf die berufliche Erstausbildung von Jugendlichen.
Der Einfluß der Sozialparteien scheint generell hoch zu sein. Bisher wirkten sie jedoch oft hemmend auf die Durchführung dringend erforderlicher grundlegender Reformen in der Arbeitsmarktpolitik. Zusätzlich erschwerten die instabilen politischen Verhältnisse die Verabschiedung der von der Regierung ausgehandelten Gesetzesvorlagen und Dekrete. Einen Durchbruch erreichte die Regierung mit dem Rahmenabkommen zwischen Staat und Sozialparteien vom 3. Juli 1993, das für die Tarifverhandlungen und die Arbeitsmarktpolitik Eckpunkte festlegte, die bisher aber nur in Teilen umgesetzt wurden, teilweise noch in Gesetzen konkret verankert werden müssen. Die Finanzierung läuft über einen 1993 neu geschaffenen Beschäftigungsfonds (Fondo per l'occupazione).
Wie kaum in einem anderen Land konzentrierte sich die italienische Arbeitsmarktpolitik auf die Sicherung der Beschäftigung durch die Kurzarbeitskasse (CIG). Nachdem ein immer größerer Teil der zum Teil null Stunden Kurzarbeitenden strukturell/permanent (und nicht konjunkturell/kurzfristig) freigesetzt worden war, mußten Maßnahmen zur externen Vermittlung der Kurzarbeiter (die nach wie vor Beschäftigte ihres Betriebes waren) geschaffen werden. Dies führte zur Einführung der ,Mobilitätslisten", zu Weiterbildungsmaßnahmen für Kurzarbeiter u. ä. Gleichzeitig verhinderte die rigide Rangordnung in der Arbeitsvermittlung (graduatoria), daß Arbeitgeber Arbeitslose ihrer Wahl einstellen konnten, was wiederum die Einführung der sogenannten namentlichen Vermittlung nach sich zog. Für die hohe Eintrittsarbeitslosigkeit Jugendlicher wurden die Arbeits-Ausbildungsverträge geschaffen. Nach wie vor bestehen jedoch sehr unterschiedliche Förderbedingungen für CIG-Empfänger und die erheblich schlechter gestellten ,normalen" Arbeitslosen, deren sukzessive Annäherung im Rahmenabkommen von 1993 angestrebt wird.
7.1.4. Länder mit einer dezentralisierten Organisation
Belgien, Dänemark und die Niederlande haben ihre arbeitsmarktpolitischen Organisationsstrukturen in den letzten Jahren am stärksten dezentralisiert, und regionale Instanzen verfügen über zum Teil weitreichende Kompetenzen. Mit Abweichungen gilt dies auch für Großbritannien, das als einziges EU-Land Planung und Umsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik privatisiert hat.
7.1.4.1. Dänemark
In Dänemark fand in den letzten zehn Jahren stufenweise eine Reorganisation der Arbeitsmarktpolitik statt, die eine Dezentralisierung mit der Einführung von kommerziellen Bereichen in öffentlichen Institutionen kombinierte. Die Arbeitsmarktpolitik ist in drei Bereiche gegliedert, nämlich erstens die finanzielle Unterstützung der Arbeitslosen und Maßnahmeteilnehmer, zweitens die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und drittens die Erwachsenenbildung.
Die Verwaltung der nicht-obligatorischen Arbeitslosenversicherung obliegt den gewerkschaftsnahen ,A-Kassen", die allerdings vom Staat anerkannt werden müssen und von diesem stark subventioniert und kontrolliert werden. Auch andere monetäre Leistungen wie die Bildungsunterstützung oder Vorruhestandszahlungen werden von den A-Kassen ausgezahlt, doch erhalten sie diese vom Staat refinanziert. Obwohl freiwillig, erreicht die dänische Arbeitslosenversicherung den höchsten Deckungsgrad in der EU.
Die aktive Arbeitsmarktpolitik für versicherte Arbeitslose wird von staatlichen Arbeitsverwaltungen implementiert, denen auf zentraler und regionaler Ebene korporatistische Organe mit beträchtlichem Einfluß beigeordnet sind. Der zentralen Arbeitsverwaltung (AMS) war bis 1993 ein paritätisch besetzter Landesarbeitsbeirat (LAN) zugeordnet, der seit 1994 aber direkt das Arbeitsministerium berät und somit in Zukunft stärker in den gesetzplanenden Prozeß involviert ist. Neben den Sozialparteien sind darin heute auch - wie zuvor schon in den regionalen Arbeitsmarktbeiräten - die Regionen und Kommunen vertreten. Die Dezentralisierung besteht also nicht nur in einer Kompetenzverlagerung von der zentralen auf die regionale Ebene, sondern erlaubt zusätzlich eine regional-kommunale Mitsprache in einem wichtigen zentralen Gremium. Die Kommunen sind darüber hinaus für die nichtversicherten Arbeitslosen zuständig.
Mit Ausnahme der sogenannten Arbeitsmarktausbildungen fällt die Erwachsenenbildung überwiegend in die Zuständigkeit des Unterrichtsministeriums und der Kommunen. Sie ist für die Arbeitsmarktpolitik aber in jedem Fall von enormer Bedeutung, da sie in großem Ausmaß von Arbeitslosen unter Beibehaltung der Arbeitslosenunterstützung genutzt wird. Die Arbeitsverwaltungen informieren gründlich über diese Möglichkeiten, die aber - als Angebote an die gesamte Bevölkerung - nicht als arbeitsmarktpolitische Programme im engen Sinn gelten. Kennzeichnend für die Erwachsenenbildung ist die sehr flexible Organisationsweise in Modulen, wobei jeder einzelne Kurs zertifiziert und landesweit anerkannt wird. Durch das Absolvieren entsprechender Kursreihen kann ein anerkannter Schul- oder Berufsabschluß erworben werden. Nicht-modulare Ausbildungen gibt es für Erwachsene nur in ganz geringem Umfang. Insbesondere die Arbeitsmarktausbildungen kommen eher den Geringqualifizierten zugute. Die Träger sind ganz überwiegend öffentliche oder halböffentliche selbstverwaltete Einrichtungen mit korporatistischen Verwaltungsräten. Private, rein kommerzielle Träger spielen kaum eine Rolle.
An dieser Dreiteilung der Arbeitsmarktpolitik und der Dominanz der öffentlichen Träger hat sich in den vergangenen Jahren nichts geändert. Gravierende Änderungen gab es aber in den Beziehungen der arbeitsmarktpolitischen Akteure untereinander und in der Gestaltung der arbeitsmarktpolitischen Programme. So wurden auf zentraler Ebene die beiden staatlichen Direktorate der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der Arbeitsmarktausbildungen zusammengelegt, um eine bessere Koordinierung zu gewährleisten. Gleichzeitig wurden beide Bereiche dezentralisiert und zunehmend marktwirtschaftliche Prinzipien auch zwischen den öffentlichen Institutionen zur Bedarfssteuerung eingeführt. Die Träger können ihre Angebote aber auch an private Interessenten verkaufen, und selbst die Arbeitsämter können seit 1990 bestimmte Dienste auf kommerzieller Basis anbieten (z. B. Personalberatung) oder kaufen (z. B. Sendezeiten im Fernsehen). Als einziges EU-Land läßt Dänemark seit 1990 private Vermittlungen ohne jede Einschränkung zu.
Bei der Implementation kommt den regionalen Arbeitsmarktbeiräten seit 1993/4 eine Schlüsselfunktion zu, denn sie legen die regionalen arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen und Maßnahmenschwerpunkte fest. Inhaltlich wurde der Schwerpunkt seit Mitte der achtziger Jahre von lohnsubventionierten Arbeitsangeboten auf Qualifizierungsmaßnahmen verschoben. Bis 1993 konzentrierten sich diese arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im engeren Sinn auf Langzeitarbeitslose, während Kurzzeitarbeitslose an dem allgemeinen Qualifizierungsangebot teilnehmen konnten. Heute definieren die Arbeitsmarktbeiräte regionale Risikogruppen, für die die Maßnahmen frühzeitig einsetzen. Als Sicherheitsnetz bleiben nationale Mindeststandards durch einen Rechtsanspruch der Langzeitarbeitslosen auf Maßnahmen von insgesamt einem Jahr Dauer erhalten. Trotz dieser stark sozialen Ausrichtung der Arbeitsmarktprogramme sind die dänischen Arbeitsverwaltungen traditionell mindestens ebenso stark auf den Service für Unternehmen ausgerichtet und betreiben ein systematisches Monitoring der regionalen Wirtschaftsentwicklungen.
7.1.4.2. Niederlande
Die Reorganisation der Arbeitsmarktpolitik in den Niederlanden hat in vielen Punkten Ähnlichkeiten mit dem dänischen System, auch wenn hier die Sozialparteien wie in den meisten anderen EU-Ländern direkt in die jeweiligen Behörden integriert sind. Die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung wird getrennt von der aktiven Arbeitsmarktpolitik in sogenannten Arbeitsvereinigungen nach Branchen von den Sozialparteien gemeinschaftlich verwaltet.
Für die aktiven Maßnahmen fand 1991 eine grundlegende Umstrukturierung der zuständigen Arbeitsmarktbehörden statt, die eine vollständige Ausgliederung des zentralen Arbeitsamtes aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales bedeutete. Die Unabhängigkeit des neuen, drittelparitätisch verwalteten Arbeitsamtes (CBA) wird durch ein aus Steuern finanziertes gesetzlich festgelegtes Rahmenbudget mit mehrjähriger Perspektive gewährleistet. Eine direkte parlamentarische Eingriffsmöglichkeit oder Kontrolle wird durch das neue Arbeitsförderungsgesetz ausgeschlossen. Die regionalen Arbeitsämter nehmen innerhalb des Gesamtsystems eine recht autonome Position mit beträchtlichen eigenen Kompetenzen ein. Sie verfügen über eigene Berufsbildungszentren, und das Engagement für berufliche (Weiter-)Bildung ist hoch. Durch den Verkauf von Kursen an Unternehmen zur Qualifizierung ihrer Beschäftigten kann ein Arbeitsamt zusätzliche Mittel erwirtschaften. Dies gilt - wie in Dänemark - auch für ein paar weitere, außerordentliche Dienstleistungen. Neben den üblichen Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik besteht eine zusätzliche Aufgabe in der Genehmigung von Entlassungen (auch Einzelentlassungen). Profitorientierte Arbeitsvermittlungen sind seit 1991 zugelassen. Sie benötigen allerdings eine Genehmigung seitens der staatlichen Arbeitsvermittlung. Für schwer vermittelbare Arbeitslose spielt die gemeinnützige ,START-Zeitarbeit-Vermittlungsagentur", die eng mit den Arbeitsämtern zusammen arbeitet, eine wichtige Rolle.
Landesweite Mindeststandards werden durch performanceorientierte Erfolgsquoten definiert und beinhalten, daß beispielsweise bestimmte Arbeitslosengruppen (Frauen, Langzeitarbeitslose, ethnische Minoritäten u. a.) ihrem Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit entsprechend vermittelt werden müssen.
Als Gegengewicht zur regionalen Autonomie wurde ein vierteljährliches Berichtssystem über die durchgeführten Maßnahmen und Weiterbildungsangebote aufgebaut. Bereits bestehende regelmäßige Evaluierungen der regionalen Arbeitsmärkte werden weiterentwickelt. Dieses Monitoring soll die Planung und Budgetzuteilung an die Regionen unterstützen. Zukünftig sollen die regulären Budgetzuteilungen an die Regionen (basierend auf harten Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Erwerbstätigkeit, Anteil ethnischer Minoritäten in einer Region) durch performanceabhängige Mittelzuweisungen ergänzt werden. Damit würde ein Anreizsystem für die Arbeitsämter institutionalisiert, das Effizienzsteigerung mit der Einhaltung nationaler Mindeststandards kombiniert.
7.1.4.3. Großbritannien
Großbritannien schlug mit der Reorganisation der Arbeitsmarktpolitik 1987-90
einen innerhalb der EU teilweise atypischen Weg ein. Die europaweit verbreiteten Tendenzen der Dezentralisierung und Privatisierung waren hier verbunden mit der Abschaffung drittelparitätischer Verwaltungsstrukturen und einer Stärkung lokaler Arbeitgeber mit nur mehr minoritärer Beteiligung von Gewerkschaften und Gemeinden.
Die Arbeitsmarktpolitik ist von der Direktoratsebene an in zwei Säulen organisiert. Vor der Reorganisation wurde die aktive Arbeitsmarktpolitik von der drittelparitätisch verwalteten Arbeitsbehörde (Manpower Service Commission, MSC) durchgeführt, die auch über eigene Bildungszentren (Skill Centres) verfügte. Die Arbeitslosenunterstützung wurde völlig unabhängig davon ausgezahlt, seit 1981 bestand für Leistungsempfänger nicht einmal mehr eine Meldepflicht bei der MSC.
Heute werden Arbeitslosenunterstützung und Vermittlung zusammen durch die staatliche Arbeitsvermittlung (Employment Service, ES) implementiert. Planung und Umsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ausgenommen der Vermittlung) obliegen auf zentraler und regionaler Ebene dem Arbeitsministerium (Employment Department) und auf lokaler Ebene privatrechtlich organisierten ,Training and Enterprise Councils" (TECs12). In ihren Verwaltungsräten verfügen die lokalen Arbeitgeber über mindestens zwei Drittel der Sitze, das restliche Drittel wird von Vertretern öffentlicher und gemeinnütziger oder privater Organisationen gewählt. Zur praktischen Umsetzung der Aufgaben haben die TECs einen großen Teil der früheren Mitarbeiter der MSC übernommen.
Das Arbeitsministerium schließt mit den TECs Verträge über die durchzuführenden Maßnahmen ab. Diese wurden anfangs jährlich neu ausgehandelt, seit 1994 haben sie eine Laufzeit von drei Jahren. Die TECs ihrerseits vergeben ihre Aufträge an ein komplexes Netz von privaten Weiterbildungsberatern, -vermittlern, Trägern und Betrieben. Die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsvermittlungen und den TECs war ursprünglich überhaupt nicht geregelt und durch unterschiedliche regionale Gliederungen erschwert. Seit April 1993 schreibt das Arbeitsministerium formelle Vereinbarungen zwischen den beiden Institutionstypen vor; zu bestimmten grundlegenden und gegenseitigen Diensten sind die beiden Seiten verpflichtet.
Die staatliche finanzielle Kontrolle der TECs und der ihnen nachgeordneten Vertragspartner ist genauer als die bei den öffentlichen Institutionen übliche Kontrolle. Das heißt, die TECs müssen ihre Ausgaben und Resultate einschließlich der ihrer Vertragspartner detaillierter dokumentieren als beispielsweise die Arbeitsvermittlungen. Die Verfahren sind ausgesprochen bürokratisch und stehen im Widerspruch zu der mit der Privatisierung angestrebten Rationalisierung und Effizienzsteigerung. Da Erfolgsindikatoren wichtige Kriterien für die Mittelvergabe an die TECs sind, besteht ein Anreiz zum ,creaming" (Bevorzugung der leichter vermittelbaren Arbeitslosen), allerdings nur innerhalb der Gruppe der insgesamt schwerer Vermittelbaren, weil die arbeitsmarktpolitischen Programme eher auf die Risikogruppen des Arbeitsmarktes (Jugendliche, Langzeitarbeitslose) konzentriert sind.
Außer den TECs wurden die 60 Bildungszentren der MSC und die Fachvermittlung privatisiert.13 Den Kommunen wurde die Kontrolle über die Fachschulen (Further Education Colleges) seit 1985 schrittweise entzogen. Über die zentral bereitgestellten Mittel entscheiden jetzt neu
etablierte regionale Weiterbildungsräte (Further Education Funding Councils), in denen wiederum die TECs vertreten sind.
Die Finanzierungsmodi der Arbeitsmarktpolitik waren durch die Reformen nicht berührt. Die Arbeitslosenunterstützung wird nach wie vor durch eine allgemeine Sozialversicherungsabgabe, die aktive Arbeitsmarktpolitik durch Steuern finanziert. Die Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik wurden in den letzten Jahren allerdings kontinuierlich gekürzt. Eine Ausnahme sind die Mittel für die Administration, die durch die Reorganisation von 0,14 % (1990/91) auf 0,21 % (1993/94) des BIP anstiegen und damit 40 % der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik absorbieren.
7.1.4.4. Belgien
Belgien ist in gewisser Hinsicht noch stärker dezentralisiert als die Niederlande und Dänemark. Auch hier haben die Sozialparteien eine starke Position. Außer dem paritätischen Prinzip, das im Hinblick auf die Vertretung der Sozialparteien berücksichtigt wird, war der Übergang zu einem föderalen System basierend auf den Sprachgemeinschaften für die institutionelle Umgestaltung der Arbeitsmarktpolitik 1989 der ausschlaggebende Faktor. Bis dahin waren - vergleichbar der deutschen BA - passive wie aktive Arbeitsmarktpolitik innerhalb einer zentralen, drittelparitätisch verwalteten Arbeitsmarktbehörde, der ONEM, konzentriert. 1989 wurden die Zuständigkeiten für die Arbeitsmarktpolitik neu aufgeteilt. Heute ist der Zentralstaat (und damit ONEM) nur noch für die passiven Leistungen und manche monetären Unterstützungsleistungen verantwortlich, worunter allerdings auch Zuschüsse bei landesweit angebotenen Programmen, wie z. B. die Ausbildungsbeihilfe für Langzeitarbeitslose, fallen können. Die berufliche Bildung fällt unter die Verantwortung der Sprachgemeinschaften (die flämische Gemeinschaft und die französisch-/deutschsprachige Gemeinschaft) und die Vermittlung und sonstige aktive Arbeitsmarktpolitik unter die der drei Regionen (Flandern, Wallonien und Brüssel). Dies bedeutet, daß das paritätisch verwaltete Brüsseler Regionalamt für Beschäftigung (ORBEM) innerhalb seiner Region hauptsächlich für Vermittlungsaufgaben zuständig ist, während das flämische und das wallonische Arbeitsamt (VDAB bzw. FOREM; ebenfalls paritätisch von den Sozialparteien verwaltet) umfassendere Kompetenzen haben, die die berufliche Bildung miteinbeziehen. Sowohl VDAB als auch FOREM haben Brüsseler Regionalämter für Berufsbildung und arbeiten mit dem Brüsseler Regionalamt für Beschäftigung eng zusammen. Auch mit den Kommunen gibt es in mehreren Bereichen eine Zusammenarbeit.
Die Ausgestaltung von arbeitsmarktpolitischen Programmen wurde mit dieser Reform auf die politischen Ebenen der Sprachgemeinschaften und Regionen übertragen, wobei nationale Regelungen nur so lang in Kraft bleiben, bis dezentrale Programme verabschiedet sind. Die trotzdem notwendige Abstimmung der Politiken erwies sich als außerordentlich schwierig. Zur Koordinierung wurde daher das ,Collège de fonctionnaires dirigeants" von zwölf betroffenen Ministern (nationalen und föderalen) gegründet, das dem regelmäßigen Austausch zwischen ONEM, VDAB, FOREM und ORBEM dienen soll. In der Region Brüssel wurde 1990 ein paritätischer Ausschuß eingerichtet, zu dessen Aufgaben unter anderem die Harmonisierung der Beschäftigungs- und Ausbildungspolitik von Region einerseits und Sprachgemeinschaften andererseits gehört.
Landesweit spielt der paritätisch besetzte ,Nationale Rat für Arbeit" eine gewichtige Rolle vor allem in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik und bei branchenübergreifenden Tarifverträgen. Der Rat hat in festgelegten Bereichen Anhörungsrechte bei Regierung und Parlament. Obwohl laut Gesetz nur mit beratender Funktion, werden einstimmige Stellungnahmen des Rates in der Regel übernommen. Für branchenspezifische Fragen sind daneben Branchenkommissionen zuständig.
Eine weitere belgische Besonderheit ist die Schulpflichtigkeit bis zum Alter von 18 Jahren, die vom 16. Lebensjahr an allerdings nur aus einer ,Halbtagsschulpflicht" besteht. Für Erwachsene gibt es Angebote an den Bildungszentren von FOREM und VDAB. Der Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik in Belgien liegt jedoch auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, eine Besonderheit innerhalb der EU.
7.1.5. Zusammenfassung
Die Übersicht der Arbeitsmarktpolitik in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union zeigt, daá - ausgenommen Belgien mit einer überwiegenden f"deralen Struktur - der Staat in allen L,ndern den gesetzlichen Rahmen für die Arbeitsmarktpolitik setzt. Dies gilt für alle Bereiche, ausgenommen die berufliche Weiterbildung, für die die Verantwortung in einigen L,ndern den Regionen übertragen wurde.
Die Sozialparteien werden fast überall an der Planung und/oder Durchführung der Arbeitsmarktpolitik beteiligt und dies sogar in zunehmendem Maß. Allerdings findet diese Beteiligung in sehr unterschiedlichem Umfang und durch unterschiedliche institutionelle Formen statt. In den meisten Ländern sind die Sozialparteien in den Verwaltungsorganen der Arbeitsämter selbst vertreten. In einigen Ländern führt dagegen das Arbeitsministerium die direkte Verwaltungsaufsicht über das Arbeitsamt, der Einfluß der Sozialparteien ist jedoch auch dort institutionalisiert und teilweise erheblich. In etlichen Ländern existieren darüber hinaus fest installierte korporatistische Gremien, die in den gesetzgebenden Prozeß der Arbeitsmarkt-, Sozial- oder Wirtschaftspolitik beratend integriert sind.
Auffallend ist, daß in den korporatistischen Gremien der jüngeren EU-Mitgliedsländer Portugal und Griechenland staatliche Mehrheiten vorherrschen. Beim Aufbau grundsätzlich neuer Strukturen behält sich der Staat demnach offensichtlich größere Kontrollmöglichkeiten vor als in lang etablierten Systemen, zumal korporatistische Strukturen selbst Zeit zum Wachsen brauchen.14 In diesen Ländern sind auch die Ansätze zur Dezentralisierung noch schwach. Umgekehrt können die bereits am stärksten dezentralisierten Länder Belgien, Dänemark und die Niederlande als diejenigen mit den ausgeprägtesten korporatistischen Strukturen eingestuft werden. Eine Ausnahmestellung nimmt Großbritannien ein, das die drittelparitätische Verwaltungsstruktur gegenläufig zum derzeitigen Trend in der EU 1989/90 aufgegeben hat. Durch die Reorganisation wurden zwar die lokalen Arbeitgeber gestärkt, gleichzeitig aber die Kompetenzen der Kommunen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik reduziert. Daher kann im Falle Großbritanniens nur von einer eingeschränkten Dezentralisierung gesprochen werden, das dominierende Charakteristikum ist hier die Privatisierung.
Sowohl eine Dezentralisierung wie die Einbindung der Sozialparteien muß mit einer effektiven Reduzierung zentralstaatlicher Kompetenzen einhergehen. Dies beinhaltet auch eine Anpassung des Finanzierungssystems, da die Dezentralisierung durch eine nach wie vor zentralstaatliche finanzielle Steuerung und Kontrolle konterkariert werden kann. Regelungen, die eine langfristige, mehrjährige Finanzplanung gewährleisten oder auch eine Anbindung der Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik in fester Relation zur Höhe der Arbeitslosenzahlen (oder zu den Ausgaben für die Arbeitslosenunterstützung), können für Kontinuität und Planungssicherheit in den Regionen sorgen. Beide Prinzipien sind allerdings auch bei einer zentral gesteuerten Organisation sinnvoll.
Um dezentralen Behörden inhaltliche Spielräume einzuräumen, sollte darüber hinaus zentral lediglich ein arbeitsmarktpolitischer Rahmen bestimmt werden, dessen Einzelposten von den regionalen Akteuren selbst festgesetzt werden. Individuelle Rechtsansprüche der Arbeitslosen auf bestimmte Leistungen sind grundsätzlich ein Mittel zentralstaatlicher Arbeitsmarktpolitik. Auch hier sind jedoch dezentral-flexible Formen möglich - beispielsweise durch Festlegung lediglich der Dauer eines Maßnahmenanspruchs, nicht der Art (vgl. Dänemark). In Verbindung mit einer an sich dezentralen Organisationsform können solche Rechtsansprüche als Garantie für nationale Mindeststandards und als Sicherheitsnetz für die Schwächsten unter den Arbeitslosen dienen.
Gleichzeitig erfordert eine Dezentralisierung ein sehr gutes Informations- und Kontrollsystem (Monitoring) als Grundlage für die Vergabe der staatlichen Mittel. Noch wichtiger ist dies, wenn in den Verteilungsschlüssel nicht nur ,objektive" Kriterien wie die Zahl der Erwerbspersonen, der Arbeitslosen oder das Wirtschaftswachstum einer Region einfließen, sondern auch Erfolgsindikatoren (beispielsweise Vermittlungsquoten von Risikogruppen) als Anreize für die Arbeitsbehörden vor Ort. Auf diese Weise fördert (und fordert) die Dezentralisierung sogar die Transparenz von Implementation und Finanzen.
Aktive und passive Arbeitsmarktpolitik sind meist getrennt organisiert. Darüber hinaus zeigt sich am Beispiel Irlands, daß die gemeinsame Verwaltung der Arbeitslosenunterstützung mit anderen Unterstützungsleistungen, z. B. der Sozialhilfe, sinnvoll sein kann.
Private Arbeitsvermittlungen scheinen - soweit sie zugelassen sind - den öffentlichen Institutionen entgegen vielen Befürchtungen keine nennenswerte Konkurrenz machen zu können. Selbst die bedingungslose Zulassung privater, kommerzieller Vermittlungsagenturen in Dänemark stärkte eher das Image der staatlichen Arbeitsverwaltung - diente aber gleichzeitig einer kritischen Überprüfung der öffentlichen Dienste. Zu einem ähnlichen Schluß kommt die OECD im Hinblick auf private Agenturen in Japan und Großbritannien (OECD 1992).
Die zunehmende Bedeutung von Beratung besonders der Langzeitarbeitslosen spiegelt sich teils in der Schaffung von Job-Clubs u. ä., teils in einer Aufstockung der personellen Ressourcen der Arbeitsverwaltungen wider. Wie die nachstehende Tabelle zeigt, ist die Zahl der Mitarbeiter pro Arbeitslosen in allen Ländern mit dezentralisierter Organisation hoch. Für die Ländern mit zentralisierten Organisationsformen läßt sich dagegen kein Muster erkennen. Tendenziell scheinen Länder mit
einem hohen Deckungsgrad der Arbeitslosenversicherung auch in hohem Maáe in personelle Ressourcen für die aktive Arbeitsmarktpolitik zu investieren.15 Auf Basis der vorliegenden Informationen kaum erklärbar sind die enorm auseinanderklaffenden Kosten für die Verwaltung. Beispielsweise benötigen die Niederlande und Dänemark hierfür weitaus weniger Mittel (ausgedrückt in Prozent des BIP) als Deutschland, obwohl sie personell ähnlich gut ausgestattet sind. Eine extreme Position nimmt auch Großbritannien ein, vor allem in Relation zu den Gesamtausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Dies überrascht um so mehr, als man gerade hinsichtlich des administrativen Aufwands von der Privatisierung eine Kostenersparnis erwarten sollte. Da die Umstellung jedoch gerade im personellen Bereich noch nicht abgeschlossen ist und außer den Mitarbeitern des ,Employment Service" auch die meisten TEC-Mitarbeiter noch staatliche Beschäftigte sind, können hier noch keine Schlußfolgerungen gezogen werden.
Im Hinblick auf die eingangs aufgeworfene Frage nach Effizienz und sozialem Ausgleich der Arbeitsmarktpolitik und ihrer Organisation stellt sich die Effizienzfrage als die weitaus schwierigere heraus. Die im Rahmen des Gesamtprojektes durchgeführten Fallstudien zu Dänemark und den Niederlanden lassen vermuten, daß hier durchaus Möglichkeiten gefunden wurden, die die Effizienz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen steigern und mit dem privaten Sektor erfolgreich konkurrieren lassen, ohne dabei den Gleichheitsaspekt außer Acht zu lassen. Erfolgsabhängige Finanzierungsstrukturen (bei zentralstaatlich definierten Erfolgskriterien) und die Beschränkung des Staates auf Rahmen- oder Zielvorgaben erlauben den Arbeitsbehörden vor Ort, relativ flexibel auf dem freien Markt zu agieren und - bei gestiegenem Image - besser und schneller als zuvor auf Problemlagen zu reagieren. Ein Vergleich der Effizienzen zwischen den Ländern erweist sich jedoch aufgrund der Komplexität der einfließenden Kriterien als problematisch, zumal mögliche Kriterien durch kulturelle und politische Besonderheiten unterschiedlich zu gewichten wären. Daraus wird auch deutlich, daß die bloße Berücksichtigung eines Poles (zentral versus dezentral) oder Aspekts in den Reformversuchen nicht erfolgversprechend ist: Es ist die neue und sinnvolle Verteilung zwischen den dezentralen und zentralen Aufgaben, die im Mittelpunkt aller Reformversuche stehen sollte.
7.1.6. Literatur
Bekridaki, Georgia (1994): Ausbildung in Griechenland. Ms. Hannover
CEDEFOP (1989): Enseignement et formation techniques et professionnels. Le rôle des partenaires sociaux. Le cas de la Grèce. Luxemburg
CEDEFOP (1990): Die Rolle der Sozialpartner in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung. Zusammenfassungen der Berichte aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Luxemburg
CEDEFOP (1990/91): The Financing of Continuing Training. Länderberichte. Luxemburg
Commission of the European Communities/DG V (1993): Employment Services and Functioning of the Labour Market. Brüssel
EIRR: European Industrial Relations Review, div. Nummern
Eurostat (1987, 1989): Schemes with an Impact on the Labour Market and their Statistical Treatment in the Member States of the European Community. Luxemburg
Forlani, Luciano (1993): ,Further Education and Training for the Employed (FETE): The Italian Case." In: P. Auer/G. Schmid: Challenges and Possible Responses: Further Education and Training for the Employed in Europe. Discussion Paper FS I 93-202. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Getimis, Panayotis (1992): ,Dezentralisierungspolitik und Handlungsmöglichkeiten des lokalen Staates in Griechenland - am Beispiel der örtlichen Arbeitsmarktpolitik in Athen." In: H. Heinelt/M. Mayer (Hg.): Politik in europäischen Städten. Stadtforschung aktuell 38. Basel, Boston, Berlin, S. 213-238
Heinelt, Hubert/Getimis, Panayotis (1992): Pathologien politischer Steuerung in Griechenland - am Beispiel arbeitsmarktpolitischer Interventionen. Ms. Hannover, Athen
Höcker, Herrad (1994): Reorganisation der Arbeitsmarktpolitik. Weiterbildung für Arbeitslose in Dänemark. Discussion Paper FS I 94-202. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Jecchinis, Chris (1988): ,Greece - Role of Manpower Employment Agency." In: Social and Labour Bulletin, Nr. 1, S. 92 -93
Kommission der Europäischen Gemeinschaften (1991, 1992, 1993): Beschäftigung in Europa. Luxemburg
Linke, Lothar (1994): Reorganisation der Arbeitsmarktpolitik. Weiterbildung für Arbeitslose in Deutschland. Discussion Paper FS I 94-203. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Ministère du Travail, de l'Emploi et de la Formation Professionelle (1992): Centre Inffo, La Formation Professionelle Continue. Les Chiffres. Paris
MISEP: Basisinformationsberichte und inforMISEP, div. Jahrgänge
Moraal, Dick (1994): Reorganisation der Arbeitsmarktpolitik. Weiterbildung für Arbeitslose in den Niederlanden. Discussion Paper FS I 94-204. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Mosley, Hugh/Degen, Christel (1994): Reorganisation der Arbeitsmarktpolitik. Weiterbildung für Arbeitslose in Großbritannien. Discussion Paper FS I 94-205. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
Muhlak, Renate (1993): ,Grundzüge des französischen Systems der beruflichen Erwachsenenbildung." In: BBJ Consult Info, III, S. 52-59
OECD (1990): Labour Market Policies for the 1990s. Paris
OECD (1992): The Public Employment Service in Japan, Norway, Spain and the United Kingdom. A Comparative Review. Draft Report by the Secretariat. Paris
OECD (1993, 1994): Employment Outlook. Paris
Reissert, Bernd (1994): Organisation beruflicher Weiterbildung in Spanien. Ms. Berlin
Rodrigues-Ossenkopp, M. J. B. (1992): Portugiesisches Arbeitsförderungsrecht. Baden-Baden
Walwei, Ulrich (1991): ,Job Placement in Europe. An International Comparison." In: Intereconomics, Sept./Okt., S. 248-254
7.1.7. Tabelle: Die Organisation der Umsetzung der Arbeits-marktpolitik in der Europäischen Union
E
L
D
IRL
P
F
GR
I
DK
NL
UK
B
Organisation
zentralisiert
zentralisiert
zentralisiert
zentralisiert
zentralisiert
zentralisiert
zentralisiert
(zentralisiert)
dezentra-
dezentra-
dezentra-
dezentra-
integriert
integriert
integriert
integriert
integriert
fragmen-
fragmen-
fragmen-
lisiert
lisiert
lisiert
lisiert
tiert
tiert
tiert
Arbeitsverwaltung (aktiv)
INEM
ADEM
BA
FÁS/CERT
IEFP
ANPE/AFPA
OAED
_
AMS/AF
CBA/RBA
TEED/ES/
VDAB/
(TECs)
FOREM
ORBEM
Arbeitsverwaltung (passiv)
INEM
ADEM
BA
Sozialversiche-
IGFSS
UNEDIC/
OAED
INPS
A-Kassen
Arbeits-
ES
ONEM
rungsämter
ASSEDIC
vereinigung
Personalstruktur2
1991
1993
1993
1991
1988
1992
1992
1991
1991
1991
Gesamtes Personal
15.322
n.v.
78.018
n.v.
n.v.
31.450
2.023
n.v.
6.649
15.000
37.349
9.935
Für aktive Arbeitsmarktpolitik
13.208
49.627
2.187
3.662
20.000
.700
2.149
1.6.000
5.765
Für passive Arbeitsmarktpolitik
1.2.114
28.392
-
11.450
1.323
4.500
1.9.000
4.170
Erwerbspersonen pro Mitarbeiter
989
497
796
1.994
426
476
752
426
Arbeitslose pro Mitarbeiter
182
38
83
173
48
32
75
44
Teilnehmer pro Mitarbeiter
26
86
41
62
14
15
Erwerbspersonen pro aktive
Mitarbeiter
1.147
782
624
1.228
1.251
5.763
426
1.189
735
Arbeitslose pro aktive Mitarbeiter
.211
60
102
.51
.130
.499
48
.80
75
Teilnehmer pro aktive Mitarbeiter
_
41
49
.119
.135
.119
_
192
.35
_
_
Deckungsgrad der
Arbeitslosenversicherung 1990 (%)
24,97
20,57
63,24
67,1
11,1
40,71
5,85
18,48
85,65
40,1
_
82,52
Finanzierung aktive Arbeitsmarktpolitik
- Steuern
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
- allgemeine Sozialabgabe
x
x
- Arbeitslosenversicherungsbeiträge
x
x
x
x
x
ab 1994
- aktive Arbeitsmarktbeiträge
x (nur APEC)
(ab 1994)
- Weiterbildungsbeiträge
x
x (nur Beschäftigte)
x (nur Beschäftigte)
x
Bedeutung des ESF (1991)
Anteil an gesamten ESF-Mitteln
(in %)
16,1
0,1
12,9
10,1
8,9
12,6
7,9
1,0
10,9
2,1
14,9
2,5
ECU pro Erwerbsperson
51,1
12,1
16,1
363,1
89,1
24,1
96,1
22,1
17,1
15,1
25,1
28,1
ECU pro Arbeitslosem
314,1
946,1
237,1
2301,1
2146,1
255,1
1263,1
196,1
164,1
209,1
303,1
304,1
Ausgaben in % des BIP für
1993
1991
1993
1991
1993
1992
1992
1992
1993
1992
1993/94
1992
Arbeitsmarktpolitik insgesamt
3,95
1,04
4,19
4,27
1,90
2,99
1,19
1,84
6,77
3,36
1,75
4,00
für aktive Arbeitsmarktpolitik
0,49
0,28
1,58
1,47
0,89
0,98
0,39
0,93
1,88
1,14
0,52
1,10
davon für
- Administration
0,11
0,04
0,25
0,14
0,11
0,14
0,07
0,08
0,10
0,15
0,21
0,19
- Qualifizierung erwachsener
- Arbeitsloser
0,09
0,02
0,53
0,31
0,04
0,32
0,05
0,02
0,32
0,19
0,12
0,14
- Qualifizierung von Beschäftigten
0,03
-
0,03
0,17
0,21
0,06
0,14
-
0,11
-
0,02
0,09
- Maßnahmen für Jugendliche
0,07
0,11
0,07
0,43
0,38
0,24
0,03
0,83
0,37
0,07
0,12
-
für passive Arbeitsmarktpolitik
3,46
0,76
2,6
2,81
1,01
2,01
0,80
0,91
4,89
2,22
1,23
2,9
Erwerbsquote
58,6
-62,3 (1992)
68,4
62,7
71,4
68,4
58,9
59,1
84,4
69,9
73,9
63,8
Arbeitslosenquote (1993)
22,4
2,6
5,8
15,8
5,5
11,6
9,8
10,2
10,4
8,3
10,3
9,1
1) Nur aktive Arbeitsmarktpolitik. 2) Bei Irland
und Dänemark entsprechend der OECD-
Systematik kalkuliert mit nationalen Daten.
Quellen: OECD Employment Outlook and Jobs
Study (1994); OECD-Datenfile; Report to the
ESF Committee on ESF Assistance in 1991;
eigene Kalkulationen.
1) Nur aktive Arbeitsmarktpolitik. 2) Bei Irland und Dänemark entsprechend der OECD-Systematik kalkuliert mit nationalen Daten.
Quellen: OECD Employment Outlook and Jobs Study (1994); OECD-Datenfile; Report to the ESF Committee on ESF Assistance in 1991; eigene Kalkulationen.
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