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Die Hauptlinien des Programms der belgischen Bundesregierung - Arbeitsmarktpolitik
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Die Hauptlinien des Programms der belgischen Bundesregierung - Arbeitsmarktpolitik


Ende Juni 1995 hat der Premierminister dem Abgeordnetenhaus die Hauptlinien des Programms der Bundesregierung erläutert. In diesem Programm werden unter anderem die Schwerpunkte beschrieben, die die neue Bundesregierung bei der Entwicklung ihrer Arbeitsmarktpolitik setzen will.

1.1.1.1. Allgemeine Politik

Das Programm der Regierung will klare Perspektiven für höheren Wohlstand und mehr Beschäftigung, Solidarität und Lebensfähigkeit der Gesellschaft vermitteln. Daher wird die Bundesregierung jede Anstrengung unternehmen, um die folgenden Ziele zu realisieren:

  • - eine Hebung des Beschäftigungsstandes und merkliche Reduzierung der Arbeitslosigkeit durch Förderung der Schaffung von mehr und von neuen Arbeitsplätzen, durch eine bessere Umverteilung der Arbeit sowie durch Einführung neuer Arbeitsformen;
  • - eine lebenswerte Gesellschaft, die das soziale Gefüge festigt und

    für eine anhaltende Entwicklung, für Lebensqualit,t, Verbraucherschutz, eine harmonische Familienpolitik sorgt sowie gegen die soziale Ausgrenzung k,mpft und die sich auf eine dynamische Politik der Stadterneuerung konzentrieren soll;

  • - eine Modernisierung des Systems der sozialen Sicherheit mit dem Ziel, dieses den neuen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten anzupassen und weiterhin einen umfassenden sozialen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten;
  • - eine rigorose Haushaltspolitik;
  • - eine aktive Rolle Belgiens als Motor der europäischen Integration;
  • - eine Stärkung des Rechtsstaates und eine ständige Verbesserung der Demokratie, die den Bürgern maximale Möglichkeiten für Mitbestimmung und Selbstverwirklichung einräumt.

    1.1.1.2. Arbeitsmarktpolitik

    Die Beschäftigung bleibt die wesentliche Grundlage der gesellschaftlichen Integration und Identität der Bürger sowie ein wesentliches Element des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Daher hat die Förderung der Beschäftigung für die Bundesregierung absolute Priorität. Im Geiste der Hauptlinien des Weißbuches und der in Essen gefaßten Beschlüsse des Europäischen Ministerrates wird die Bundesregierung eine dynamische Politik zugunsten der Beschäftigung verfolgen.

    In Zusammenarbeit mit den Regionen und Sprachgemeinschaften und in Abstimmung mit den Sozialpartnern soll ein Mehrjahresplan für die Beschäftigung erstellt werden, der durch Pläne für konkrete Maßnahmen zu ergänzen ist. Diese konkreten Pläne werden nach fünf Hauptaspekten gegliedert sein:

    1. Senkung der Arbeitskosten;

    2. Umverteilung der Arbeit;

    3. größere Flexibilität in der Organisation des Arbeitsmarktes:

    4. Entwicklung der Sozialwirtschaft und der wohnortnahen Beschäftigung;

    5. Berufsausbildung und Umschulung.

    Die Durchführung des Mehrjahresplanes für Beschäftigung soll in jährlicher Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Sozialpartnern erfolgen. Es wird ein Hoher Rat für Beschäftigung geschaffen, dem folgende Aufgaben übertragen werden:

  • - Überwachung der Durchführung des Mehrjahresplanes für Beschäftigung;
  • - Abfassung eines jährlichen Beschäftigungsberichtes, der eine Stellungnahme zur Durchführung des Planes enthält;
  • - Prüfung der von internationalen Organisationen formulierten Vorschläge zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Abgabe einer Stellungnahme zu ihrer Anwendbarkeit in Belgien.

    Anläßlich der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse müssen die Unternehmen auch eine Sozialbilanz vorlegen, die insbesondere über die Entwicklung der Beschäftigung, die Bemühungen auf dem Gebiet der Berufsbildung und die in den Unternehmen verzeichneten Wirkungen der verschiedenen Beschäftigungsanreize Auskunft gibt. Diese Sozialbilanz ist im Betriebsrat zu diskutieren und zur Beurteilung der Beschäftigungssituation in der Branche dem zuständigen paritätischen Ausschuß zuzuleiten.

    1.1.1.2.1. Senkung der Arbeitskosten

    Um den Ersatz von Arbeit durch Kapital zu bremsen und die weitere Schaffung von Arbeitsplätzen in arbeitsintensiven Tätigkeitsbereichen zu fördern, hält es die Bundesregierung für erforderlich, die Gesamtkosten der Arbeit durch eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu verringern. Die globalen Nettokosten dieser Senkung der Arbeitgeberbeiträge sind durch eine alternative Finanzierung der Sozialversicherung zu decken.

    Folgende Maßnahmen werden bestätigt:

  • - die bestehenden MARIBEL-Regelungen (siehe BIB B-i.3);
  • - der Plan für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen (siehe BIB B-v.7);
  • - der Plan ,Plus eins" (siehe BIB B-v.6);
  • - die ,Sprungbrett"-Arbeitsplätze (siehe BIB B-vi.1).

    Die Senkung der Arbeitgeberbeiträge für niedrige Arbeitseinkommen (siehe BIB B-ii.3) wird ebenfalls beibehalten und erweitert.

    Der Inhalt der Unternehmenspläne zur Umverteilung der Arbeit (siehe BIB B-vii.4) und ihre Beschäftigungswirkung sowie die Branchenvereinbarungen zugunsten der Beschäftigung (siehe BIB B-i.5) werden in Abstimmung mit den Sozialpartnern evaluiert. Auf dieser Grundlage soll ein System für neue Vereinbarungen geschaffen werden, das durch Verfahrensvereinfachungen bedeutende Beitragssenkungen mit einer Umverteilung der Arbeit verbindet, die zu einer Vergrößerung der Arbeitnehmerzahl führt.

    1.1.1.2.2. Umverteilung der Arbeit

    Die Bundesregierung beabsichtigt, die Instrumente zur Umverteilung der vorhandenen Arbeit auszubauen, insbesondere mittels verschiedener Formen der Teilzeitarbeit und der Berufslaufbahnunterbrechung (siehe BIB B-vii.2). Diese Entwicklung wird sich vorzugsweise aus Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und gegebenenfalls aus von der Bundesregierung initiierten Änderungen der Arbeitsgesetzgebung ergeben.

    Wirksame Formen der Arbeitsumverteilung werden gefördert. Der auf Teilzeitarbeit entfallende Anteil soll den europäischen Durchschnitt erreichen, was Bemühungen im Hinblick auf eine bessere Integration der Teilzeitarbeit in die Arbeitsorganisation voraussetzt. Längerfristig kann diese Situation zu einer Verallgemeinerung des Rechtes auf Teilzeitarbeit und auf Laufbahnunterbrechung führen.

    Hierzu sind erforderlich:

  • - die allmähliche und in Abstimmung mit den Sozialpartnern erfolgende Einführung eines Rechtes auf Teilzeitarbeit, das dem besonderen Charakter der Unternehmen Rechnung trägt;
  • - eine Fortentwicklung der Rechtsstellung des Teilzeitarbeitnehmers, die jegliche mit der Wahl von Teilzeitarbeit verbundene Benachteiligung beseitigt;
  • - eine Abstimmung mit den Sprachgemeinschaften und den Regionen, die auf eine Koordinierung der Politik zur Teilzeitarbeit zielt;
  • - Anreize für den Arbeitgeber in Form einer stärkeren, an die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze geknüpften proportionalen Senkung der Beiträge für Teilzeitarbeitnehmer;
  • - die Suche nach Anreizformeln für die Arbeitnehmer, um die Bereitschaft zur Annahme von Teilzeitarbeit zu steigern;
  • - Förderung eines flexiblen Übergangs zur Rente, vor allem durch Begünstigung des Teilzeit-Vorruhestandes gegenüber dem Vollzeit-Vorruhestand.

    Es soll eine breitere Skala an Formeln für die Berufslaufbahnunterbrechung erarbeitet werden (Arbeit mit halber Stundenzahl, Viertagewoche, 3/4-Arbeitsplätze). In diesem Zusammenhang ist das bestehende Prämiensystem zu revidieren und im Sinne der Begünstigung dieser Formeln zu ändern.

    1.1.1.2.3. Größere Flexibilität bei der Arbeitsorganisation

    Die Bundesregierung beabsichtigt, die Beschäftigung dadurch zu stimulieren, daß sie eine kreativere und flexiblere Organisation des Arbeitsmarktes gestattet. Diese größere organisatorische Flexibilität muß gleichermaßen den Bedürfnissen der Unternehmen wie denen der Arbeitnehmer entgegenkommen. Sie ist vorzugsweise durch Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und gegebenenfalls durch von der Bundesregierung initiierte Änderungen der Arbeitsgesetzgebung herzustellen.

    Der Nationale Arbeitsrat wird aufgefordert werden, zur Frage Stellung zu nehmen, wie diese größere Flexibilität der Arbeitsorganisation mittels einheitlicher und/oder vereinfachter Regeln und Verfahren erreicht werden kann.

    Die Möglichkeit, wirksame Formeln der Arbeitsumverteilung und des Übergangs zur Viertagewoche mit einer Änderung des Rechtsstatus der Wochenendarbeit zu verbinden, ist zu prüfen.

    Der Gesetzentwurf zur Heimarbeit ist fertigzustellen. Besondere Beachtung ist dabei der Tele-Arbeit und der Fernarbeit zu widmen.

    1.1.1.2.4. Entwicklung der Sozialwirtschaft, der wohnortnahen Beschäftigung und des sozialen Privatsektors

    Die Entwicklung von Arbeitsplätzen, die den neuen, gegenwärtig allzu häufig durch Schwarzarbeit abgedeckten Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, ist zu fördern.

    Hierzu ist zunächst die Arbeitsweise der bestehenden Strukturen, Institutionen und Instrumente zu evaluieren und jeglicher unlautere Wettbewerb auszuschalten.

    Um die neuen Beschäftigungsmöglichkeiten im sozialwirtschaftlich orientierten Privatsektor voll auszuschöpfen, ist die Möglichkeit zu prüfen, die Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung in einem einzigen speziellen Plan für Beschäftigung im ,Sozialwirtschaftssektor" zusammenzufassen, sofern die Regionen und die Sprachgemeinschaften ihre Zustimmung dazu geben, daß die eventuellen Beitragssenkungen voll zur Finanzierung zusätzlicher Arbeitsplätze genutzt werden. Der Sozialwirtschaftssektor soll anerkannt und in den gesellschaftlichen Dialog voll einbezogen werden.

    Um die Möglichkeiten der Sozialwirtschaft zu verbessern, soll das Gesetz über Firmen mit sozialer Zielsetzung in möglichst kurzer Frist in Kraft treten. Das Modell der Unternehmen für soziale Eingliederung soll aktiv gefördert werden. Die Rechtslage im staatlichen Auftragswesen ist mit dem Ziel zu revidieren, den Unternehmen des Sozialwirtschaftssektors besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu verschaffen.

    Das System der lokalen Arbeitsämter (siehe BIB B-iii.13) ist kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren, so daß es auf diese neuen gesellschaftlichen Bedürfnisse wirksamer reagieren kann.

    Schließlich wird die Bundesregierung die Einrichtung eines freiwilligen Gemeinschaftsdienstes prüfen. Sie wird insbesondere einen Rechtsstatus für die Freiwilligen erarbeiten.

    1.1.1.2.5. Förderung der Berufsbildung

    Eine stärker arbeitsmarktorientierte Berufsbildung und Umschulung sowohl in den Unternehmen als auch in den Ausbildungszentren und Lehranstalten ist ein wichtiger Faktor zur Verbesserung der Beschäftigungsaussichten. Lehrlings- und sonstige Berufsausbildungen fallen im wesentlichen in die Zuständigkeit der Regionen und der Sprachgemeinschaften. Die Bundesregierung strebt eine Abstimmung mit diesen an, um zu prüfen, wie das Ausbildungsangebot verbessert und angemessener gestaltet werden kann.

    Im Rahmen des Begleitplanes für Arbeitslose muß die Bindung zwischen Arbeitslosengeld und Bemühung um Berufsbildung gestärkt werden.

    In Abstimmung mit den Sozialpartnern wird die Bundesregierung die Möglichkeit prüfen, einen Teil der für Berufsbildung verfügbaren Finanzmittel auf besondere Bemühungen um die Ausbildung junger Menschen zu verwenden.

    Es sollen Modelle gefördert werden, die die Wiederaufnahme des Schulbesuchs oder der Lehre und den Wechsel von Arbeit und Ausbildung vorsehen.

    1.1.1.2.6. Arbeitslosenversicherung

    Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist stärker an Bemühungen im Hinblick auf Berufsbildung, Umschulung und Wiedereingliederung zu knüpfen. Das Arbeitslosengeld wird auf diese Weise zu einem dynamischen Instrument einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. In diesem Zusammenhang ist der Begriff der ,zumutbaren Beschäftigung" eventuell zu erweitern.

    Das Darlehensmodell für Arbeitslose (siehe BIB B-v.13) ist zu überprüfen und neu zu finanzieren, um die Arbeitslosen dazu zu ermutigen, unter geeigneter Anleitung eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.

    Im Interesse der Wiedereingliederung Arbeitsloser durch aktive Maßnahmen sollen Unstimmigkeiten in den Regelungen der Arbeitslosenunterstützung korrigiert werden.


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