Anfang Juli ergriff die französische Regierung Dringlichkeitsmaßnahmen zur Förderung der Beschäftigung, die vier Teile umfassen: den Beschäftigungsinitiativ-Vertrag, die Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung junger Arbeitnehmer, die Entlastung niedriger Arbeitseinkommen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
1.3.1.1.1. Ausgangssituation
Das neuerliche Wirtschaftswachstum hat keine merkliche Wirkung auf die Langzeitarbeitslosigkeit: Im April 1995 waren mehr als 1.224.500 Personen seit mehr als einem Jahr arbeitslos.
Die mittlere Dauer der Arbeitslosigkeit steigt weiter an: Im April 1995 betrug sie 416 Tage, was einer Verlängerung von 37 Tagen innerhalb eines Jahres entspricht.
1.3.1.1.2. Vorgesehene Förderung
Das neuerliche Wirtschaftswachstum hat keine merkliche Wirkung auf die Langzeitarbeitslosigkeit: Im April 1995 waren mehr als 1.224.500 Personen seit mehr als einem Jahr arbeitslos.
Die mittlere Dauer der Arbeitslosigkeit steigt weiter an: Im April 1995 betrug sie 416 Tage, was einer Verlängerung von 37 Tagen innerhalb eines Jahres entspricht.
1.3.1.1.3. Modalitäten
Es wird immer dieselbe Förderung gewählt, unabhängig von der (über 12 Monate hinausgehenden) Dauer der Arbeitslosigkeit.
Es gibt keine Kontingentierung
in Abh,ngigkeit von der Belegschaftsgr"áe.
Vorgesehen sind eine halbjährliche Rechenschaftslegung vor dem Betriebsrat und den Personalvertretern sowie eine vierteljährliche Rechenschaftslegung vor dem Département-Ausschuß für Berufsbildung, soziale Förderung und Beschäftigung (CODEF) und eine halbjährliche Rechenschaftslegung vor dem Oberausschuß für Beschäftigung.
Unternehmen, die innerhalb der letzten sechs Monate Entlassungen vorgenommen haben, sind von der Anwendung des Vertrags über Beschäftigungsinitiative ausgeschlossen.
Zwei schwieriger umsetzbare Hilfsmaßnahmen, nämlich der Vertrag über die Rückkehr ins Berufsleben (CRE) und der Vertrag über die Beschäftigung von Beziehern des Eingliederungsmindesteinkommens (CERMI), werden eingestellt.
Die Maßnahme trat am 1.7.1995 in Kraft.
1.3.1.2. Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung junger Arbeitnehmer
Der wirtschaftliche Wiederaufschwung ist den jungen Menschen als ersten zugute gekommen: Die Jugendarbeitslosigkeit ist seit Januar 1994 um 9,6 % zurückgegangen. Dennoch ist sie immer noch viel zu hoch: 676.000 junge Menschen suchen Beschäftigung; das sind nahezu 25 % der im Berufsleben stehenden jungen Leute.
Die Sozialpartner haben kürzlich den Entwurf einer Vereinbarung erstellt, durch die die Eingliederung junger Menschen in Unternehmen erleichtert werden soll. Die von den Sozialpartnern in der Absicht besserer Nutzung der vorhandenen Instrumente vorgeschlagene Maßnahme wird von der Regierung unter den folgenden Bedingungen übernommen:
Es ist vorgesehen, die Bemühungen um die Entwicklung der von den Sozialpartnern vereinbarten alternierenden Berufsbildung durch Begleitmaßnahmen zu stützen.
- Hinsichtlich der Lehrlingsausbildung hat die Regierung beschlossen, die pauschale staatliche Prämie über den 30.6.1995 hinaus zu verlängern und von 7.000 FF auf 10.000 FF anzuheben.
- Parallel hierzu wird so schnell wie möglich ein Runder Tisch organisiert, der den Finanzierungsmodus der Lehrlingsausbildung und der Verträge über alternierende Berufsbildung mit dem Ziel neu definieren soll, im Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Dieser Gesetzentwurf soll die gegenwärtigen Maßnahmen zur Förderung der Lehrlingsausbildung vereinfachen und es ermöglichen, daß das Aufkommen aus der Ausbildungsabgabe den Lehrlingsausbildungszentren (CFA) in größerem Umfang zugute kommt. Die staatlichen Anstrengungen werden dann mit denen der Sozialpartner parallel laufen.
Entsprechend den Vorschlägen der Sozialpartner wird für schwervermittelbare Jugendliche eine Zusatzmaßnahme für den Zugang zur Beschäftigung eingeführt. Diese
- besteht aus einer Prämie von 2.000 FF pro Monat, die neun Monate lang für jede Einstellung eines schwervermittelbaren jungen Menschen ohne Berufserfahrung mit einem unbefristeten oder einem auf mindestens zwölf Monate befristeten Arbeitsvertrag gezahlt wird. Diese Beihilfe kann auch nach Ablauf eines Orientierungsvertrages gewährt werden;
- begleitet die auf lokaler Ebene stattfindende Mobilisierung der Sozialpartner zugunsten des Zugangs zur Beschäftigung für schwervermittelbare junge Menschen.
Für junge Menschen mit Studienabschluß wird das Verfahren der Beihilfe zur Ersteinstellung junger Arbeitnehmer (APEJ) für jede Einstellung mit unbefristetem oder mit auf mindestens 18 Monate befristetem Arbeitsvertrag wie folgt geändert:
- Verdoppelung der Prämie auf 2.000 FF pro Monat für die Dauer von neun Monaten;
- Verdreifachung der Prämie auf 3.000 FF pro Monat für die Dauer von neun Monaten für junge Menschen, die zur Arbeit im Ausland eingestellt werden.
Das globale Ziel besteht darin, bis Februar 1997 zusätzlich 150.000 junge Menschen in das Erwerbsleben einzugliedern.
1.3.1.3. Entlastung niedriger Arbeitseinkommen
In Frankreich liegen die durchschnittlichen Arbeitskosten auf dem Niveau, das auch bei unseren wichtigsten Partnern zu beobachten ist.
Hingegen ist das Gewicht der Sozialabgaben, die auf den niedrigsten Arbeitseinkommen lasten, in Frankreich größer als in den Partnerländern. Diese Situation wirkt sich auf die Beschäftigung nachteilig aus, denn sie führt dazu, daß den Unternehmen für Einstellungen hohe Mindestkosten entstehen.
1.3.1.3.1. Eine bedeutende Entlastung
Die Entlastung beträgt für alle Arbeitnehmer, die den gesetzlich garantierten indexierten Mindestlohn (SMIC) beziehen (am 1.7.1995: 6.250 FF), 800 FF pro Monat, d. h. nahezu 10.000 FF pro Jahr.
Diese Entlastung bedeutet, daß auf SMIC-Niveau der Staat die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung (12,8 %) trägt.
Auf diese Weise werden für einen mit dem SMIC entlohnten Arbeitnehmer die Arbeitskosten um nahezu 10 % gesenkt.
Berücksichtigt man auch die bereits heute gewährte Entlastung von den Arbeitgeberbeiträgen zur Familienhilfe auf SMIC-Niveau, so beträgt die Kostenentlastung insgesamt 1.137 FF pro Monat, was 12,6 % der Arbeitskosten entspricht.
1.3.1.3.2. Ein einfacher Mechanismus
Es handelt sich um einen Rabatt auf die entsprechend der monatlichen Erklärung an die URSSAF (Organisation für den Einzug von Sozialversicherungsbeiträgen) abzuführenden Beiträge.
Dieser Rabatt wird auf Arbeitseinkommen zwischen dem einfachen und dem 1,2fachen SMIC in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe degressiv angewandt, so daß jede Schwellenwirkung vermieden wird: 800 FF für ein Arbeitseinkommen in Höhe des SMIC, 400 FF für das 1,1fache SMIC, 0 FF für das 1,2fache SMIC.
l Für Teilzeitbeschäftigte gilt der Rabatt nach Maßgabe der geleisteten Arbeitsstunden.
1.3.1.3.3. Eine Maßnahme, die die Beschäftigung in KMU begünstigt
3,5 Millionen Personen haben ein Arbeitseinkommen von weniger als dem 1,2fachen SMIC.
Diese Arbeitnehmer sind zu 85 % auf KMU mit weniger als 100 Beschäftigten und zu 36 % auf KMU mit weniger als 20 Beschäftigten konzentriert.
Diese Förderung wird - unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen - auch auf landwirtschaftliche Beruf Anwendung finden.
Dafür wird von den einzelnen Branchen gefordert, einen Beschäftigungsentwicklungsplan mit den folgenden Elementen zu erstellen:
Definition eines Beschäftigungsziels der Branche;
Einrichtung einer Beobachtungsstelle, die die Entwicklung der Branchentätigkeit messen soll;
Ermittlung der sachdienlichen Parameter und Indikatoren, die die Beurteilung der Beschäftigungswirkungen von Entlastungen gestatten;
Verpflichtung zur Einstellung von jungen Menschen und Langzeitarbeitslosen;
Verpflichtung zu zusätzlichen Anstrengungen im Berufsbildungswesen.
1.3.1.4. Schaffung neuer Arbeitsplätze
Die Regierung hat sich in ihrem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit das Ziel gesetzt, die Voraussetzungen für eine starke Zunahme der Zahl neuer Arbeitsplätze zu schaffen.
Die Präfekten wurden beauftragt, der Regierung bis zum 30.6.1995 einen ausführlichen Bericht über die Möglichkeiten der Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze in ihrem Département vorzulegen (Berufe im Umweltschutz, Kleinkinderbetreuung, Schülerhilfe, Betreuung älterer und behinderter Menschen usw.).
Es wurden bereits Initiativen ergriffen, die das rasche Wachstum solcher neuen Arbeitsplätze begünstigen sollen.
Förderung von Arbeitsplätzen in Vereinen
Vereine sind wichtige Arbeitgeber, denn sie beschäftigen mehr als 800.000 Personen und haben in den letzten zehn Jahren mehr als 300.000 Arbeitsplätze geschaffen.
Es wurden mehrere Beschlüsse gefaßt, die geeignet sind, die Schaffung von Arbeitsplätzen in Vereinen zu fördern:
- Zulassung von Vereinen zum Vertrag über Beschäftigungsinitiative;
- Ausdehnung der Entlastung von Arbeitseinkommen bis zum 1,2fachen SMIC auf Vereine;
- Verbesserung der Bedingungen für die Finanzierung von Vereinen. Die Überlegungen, die über die steuerliche Behandlung von Vereinen, Formen der mehrjährigen Finanzierung und die Entwicklung des Sponsorenwesens angestellt wurden, sollen zu Maßnahmen führen, die in den Entwurf für das Steuergesetz 1996 einfließen sollen.
Ein Förder- und Entwicklungsplan zugunsten von Vereinen für soziale Begleitung und Eingliederung
Ferner wurden im Rahmen des Nachtragshaushalts mehrere neue Maßnahmen beschlossen, die dem Ausbau des Netzes von Vereinen für soziale Begleitung und Eingliederung dienen sollen.
Diese von der Regierung im Interesse der Beschäftigung vorgeschlagenen Dringlichkeitsmaßnahmen müssen jetzt im Parlament beraten werden, und die endgültigen Formen dieser neuen Maßnahmen werden somit erst nach ihrer Prüfung durch das Parlament durch Verordnung definiert.
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