Arbeitsmarktpolitische Zielvorgaben für den Arbeitsmarktservice
Arbeitsmarktpolitische Zielvorgaben für den Arbeitsmarktservice
Durch das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) wurde mit dem 1. Juli 1994 die bisherige Arbeitsmarktverwaltung aus der unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliedert, um über eine Dezentralisierung in den Entscheidungsstrukturen, eine Finanzierungsreform und eine Bereinigung der Aufgabenbereiche die Effizienz und Effektivität der österreichischen Arbeitsmarktpolitik zu erhöhen. Im § 29 des AMSG legt der österreichische Gesetzgeber in einer sehr allgemeinen Form die Ziele fest, unter denen das Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (AMS) seine arbeitsmarkpolitische Tätigkeit zu vollziehen hat; diese beziehen sich in ihrem Kern auf die Zusammenführung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage und die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz im Falle von Arbeitslosigkeit (vgl. iMi 49, S. 6).
Mit den im Mai 1995 vorgelegten ,Arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben" präzisiert der Bundesminister für Arbeit und Soziales dem Unternehmen AMS gegenüber diese Vorgaben in Hinblick auf aktuelle arbeitsmarktpolitische Schwerpunktsetzungen. Die mehrjährige Festlegung der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der dazugehörigen AMS-Mittel zur Kofinanzierung ist als Ergänzung zu den arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben zu betrachten.
Diese Zielvorgaben lauten im einzelnen:
1.5.1.1. Österreich vor neuen Herausforderungen: Soziale Standards erhalten - Vollbeschäftigung erreichen
Oberstes Ziel der österreichischen Arbeitsmarktpolitik ist die Wiedererlangung der Vollbeschäftigung, und zwar aus humanitären wie aus wirtschaftlichen Gründen, aber auch weil nur damit die Aufrechterhaltung und der Ausbau des sozialen Netzes dauerhaft gesichert werden können.
Inhaltlich steht im Sinne des Arbeitsübereinkommens der Bundesregierung von 1994 weiter im Vordergrund, die Ziele des Sozialstaates weiterzuverfolgen, also zu einer ausgleichenden Gesellschaft beizutragen, soziale Sicherheit zu garantieren, hohe arbeits- und sozialrechtliche Standards zu erreichen bzw. zu erhalten und sozial Schwachen besonders zu helfen.
Den sich aus der internationalen Entwicklung ergebenden Herausforderungen soll weder durch Abbau der sozialen Standards noch durch Verzicht auf eine Vollbeschäftigungspolitik begegnet werden. Enger werdende finanzielle Spielräume in der Arbeitsmarktpolitik müssen dazu führen, daß die Mittel für jene genützt werden, die ihrer am dringendsten bedürfen. Die Innovationsfähigkeit des AMS soll entscheidend dazu beitragen, daß durch Förderung der (Wieder-)Aufnahme von Erwerbstätigkeit Transferleistungen verringert werden.
Die weiter unten angesprochenen Ziele der Arbeitsmarktpolitik sind vom Arbeitsmarktservice auch in der Gestaltung der jeweiligen Richtlinien zur Anwendung der einzelnen arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu berücksichtigen.
In folgenden Feldern hat die Arbeitsmarktpolitik des Arbeitsmarktservice besondere Schwerpunkte zu setzen:
1.5.1.1.1. Die österreichische Wirtschaft kann auf den Beitrag Älterer zur produktiven Wertschöpfung nicht verzichten
Eine menschliche, aber gleichzeitig effektive Wirtschaft bedarf der Wertschöpfung durch Ältere und auch ihrer Erfahrungen. Das angestrebte Ziel, das faktische Renteneintrittsalter anzuheben und zusätzliche Transferleistungen in der Phase des Übertritts von der Erwerbstätigkeit in die Pension überflüssig zu machen, setzt einen gesicherten Arbeitsmarkt auch für Ältere voraus. Der AMS hat alle Vermittlungs- und Förderungsinstrumente für die Umsetzung dieses Ziels einzusetzen und - wenn nötig - weiterzuentwickeln sowie auf die Unternehmen einzuwirken, sich ihrer Verantwortung gegenüber den älteren Mitarbeitern nicht zu entledigen und sie nicht aus dem Arbeitsprozeß zu verdrängen.
Allerdings ist dabei auch darauf zu achten, daß eine solche Integration nicht auf Kosten anderer gefährdeter Gruppen des Arbeitsmarktes geht.
1.5.1.1.2. Arbeitsmarktpolitik ist auch Frauenpolitik
In Österreich müssen Frauen die Einkommens- und Beschäftigungschancen der Männer erreichen. Die doppelte Aufgabe dabei ist einerseits eine entsprechende Qualifikationsanpassung und -entwicklung, andererseits eine Unterstützung im Hinblick auf die nach wie vor bei dieser Gruppe höheren familiären Betreuungsleistungen, um einen Beruf oder eine Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Auch Teilzeitbeschäftigung soll gefördert werden, wenn dadurch unter sozial- und arbeitsrechtlich attraktiven Bedingungen ein Zugang zum Berufsleben gesichert wird, gleichzeitig jedoch keine Vollzeitarbeitsplätze vernichtet werden.
1.5.1.1.3. Langzeitarbeitslosigkeit schließt nicht nur soziale Gruppen aus der Gesellschaft aus, sondern schadet auch der gesamten Wirtschaft
Die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit in Folge des wirtschaftlichen Strukturwandels und sozialer Veränderungen stellt eine menschliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit dar. Dabei erfordert die Gruppe der schwervermittelbaren Arbeitslosen den Einsatz und die ständige Weiterentwicklung innovativer Instrumente. Insbesondere beim Einsatz von experimentellen Förderungsmaßnahmen ist darauf zu achten, daß neben dem arbeitsmarktpolitischen Nutzen auch sichergestellt ist, daß förderungspolitische Nebeneffekte der Allgemeinheit nutzen und sie keinesfalls schädigen.
1.5.1.1.4. Behinderungen dürfen nicht zum Ausschluß aus Gesellschaft und Arbeitsmarkt führen
Auch im Bereich der Integration Behinderter sind bewährte Instrumente konsequent einzusetzen und neue Instrumente zu entwickeln sowie die dafür zur Verfügung gestellten nationalen und internationalen Mittel auszuschöpfen.
Insbesondere sind Modelle der Kombination von Beratung, Vermittlung, weitergehender Rehabilitation und persönlicher Begleitung beim Einstieg in die Arbeitswelt weiterzuentwickeln. Die Zusammenarbeit der Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice mit den Bundessozialämtern ist dabei auszubauen.
1.5.1.1.5. Mit Qualifizierung Erfolg im Strukturwandel
Der Strukturwandel in der Arbeitswelt, berufliche (Weiter-)Qualifizierung und die Sicherung der beruflichen Karrieren sind untrennbar miteinander verbunden.
Gerade der Personenkreis von Arbeitskräften ohne weitergehende Ausbildung findet nur sehr schwer Zugang zu Ausbildungsmaßnahmen und damit zu gesicherten Arbeitsplätzen. Es muß daher gewährleistet werden, daß unmittelbar im Anschluß an das Scheitern von Vermittlungsbemühungen der Einstieg in Ausbildungsmaßnahmen erfolgt und damit auch unproduktive Wartezeiten im Leistungsbezug vermieden werden.
Der Eintritt Österreichs in die Europäische Union bietet über den Einsatz der Mittel der Strukturfonds auch die Chance, die Schulung von Beschäftigten in Bereichen zu forcieren, die mit strukturellen Veränderungen zu rechnen haben. Bei der Entwicklung von Modellen muß darauf geachtet werden, daß bei der Kostenteilung auch das betriebliche und das individuelle neben dem arbeitsmarktpolitischen Interesse gebührend berücksichtigt werden.
Insgesamt stellt die ständige Neuausrichtung des Systems der beruflichen Bildung eine der großen Herausforderungen für Österreich dar. Die Arbeitsmarktpolitik hat - wie schon in der Vergangenheit - ihren Beitrag zur Modernisierung der Ausbildungsstandards zu leisten, wobei festgehalten werden muß, daß der Aufbau eines modernen Bildungswesens keine ausschließlich arbeitsmarktpolitische Aufgabe ist.
1.5.1.1.6. Integration von ausländischen Arbeitskräften durch eine abgestimmte Arbeitsmarkt- und Ausländerbeschäftigungspolitik
Im Interesse eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes stellt sich unter den gegenwärtigen Bedingungen die Notwendigkeit, das Angebot an ausländischen Arbeitskräften durch die Instrumente der Ausländerbeschäftigungspolitik so zu gestalten, daß einerseits der Bedarf an Arbeitskräften abgedeckt werden kann, andererseits durch die Arbeitsplatzsicherheit die soziale Qualität und das Entlohnungsniveau auf den bestehenden Arbeitsplätzen für Österreicher und bereits integrierte Ausländer nicht gefährdet werden.
Die Zulassungspraxis des Arbeitsmarktservice hat entsprechend den Vorgaben des BMAS und in Beachtung der regionalen Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes die Zulassung vor allem der Gruppen mit hohem Integrationsgrad, die Ausrichtung von Bewilligungen auf jene Arbeitsmärkte, in denen nicht mit Verdrängungsprozessen zu rechnen ist, und den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums zur Wiedereingliederung integrierter arbeitsloser Ausländer in den Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.
Flankierend zu einer geordneten Ausländerzulassungspolitik muß der AMS seine Bemühungen verstärken, kurzfristig aus dem in Österreich bzw. im EU-Bereich verfügbaren Arbeitskräftepotential (mittelfristig auch mit Hilfe von Arbeitsmarktausbildungsmaßnahmen) den Bedarf an Arbeitskräften in der Wirtschaft abzudecken, der ansonsten zu einem verstärkten Ruf nach zusätzlicher Ausländerbeschäftigung führt.
1.5.1.1.7. Der Jugend die Zukunft
Trotz der weltweit vorbildhaften Werte in der Jugendbeschäftigung muß dieser Standard durch aktive Bemühungen gerade für jene Jugendlichen gehalten werden, denen die Aussicht auf eine stabile Erwerbskarriere infolge mangelnder Ausbildung, Behinderung oder sozialer Fehlanpassung fehlt.
Das erfolgreiche Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik mit Berufsinformationszentren, differenzierter Beratung und Erschließung neuer Berufsfelder und Ausbildungsformen besonders auch für Mädchen und junge Frauen ist auszubauen.
In jenen Regionen mit für Österreich vergleichsweise hoher Jugendarbeitslosigkeit sollen zusätzliche Beschäftigungsprojekte und Integrationsvorhaben gemeinsam mit lokalen und regionalen Partnern umgesetzt werden.
Die Jugendinitiative '94 bis '96 des Bundesministers für Arbeit und Soziales wird vom AMS Österreich in Koordination mit dem BMAS fortgeführt.
1.5.1.2. Forschung und Entwicklung als Orientierungshilfe und Motor zur Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik
Zur Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben gerade in Zeiten weitreichender Veränderungen müssen auch Grundlagenarbeit, Forschung und Entwicklung eine wirkungsvolle Unterstützung für die Gestaltung der künftigen Arbeitsmarktpolitik leisten.
Im Rahmen der gegebenen Zielvorgaben sollen folgende Themenfelder besonders berücksichtigt werden:
1.5.1.2.1. Im Bereich der Grundlagenarbeit für die Arbeitsmarktpolitik:
Errichtung eines Monitoringsystems, mit Hilfe dessen auch auf lokaler und regionaler Ebene
- mikro- und regionalökonomische sowie soziographische Entwicklungen im Hinblick auf ihre Arbeitsmarktrelevanz beobachtet und bewertet werden können;
- die Entwicklung der Anforderungskriterien an die Arbeitskräfte seitens der Betriebe beobachtet werden kann;
- Mobilitäts- und Verdrängungsvorgänge am Arbeitsmarkt kurz- und längerfristig beobachtet und analysiert werden können;
Analyse der Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit;
Erfassung und Bewertung der kurz- wie längerfristigen Effekte bildungspolitischer Maßnahmen.
1.5.1.2.2. Im Bereich der Evaluierung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten:
Evaluation der Arbeitsmarktpolitik mit den Hauptfeldern Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktausbildung; laufende Überprüfung der Effektivität und Effizienz von Beratung und Vermittlung, auch im Zusammenwirken mit den vermittlungsunterstützenden Maßnahmen;
Aufbau einer systematischen Dokumentation ausländischer arbeitsmarktpolitischer Modelle und Instrumente;
Sammlung und Evaluierung von innovativen Ansätzen der Arbeitsmarktpolitik und ihrer Wirkungsweise bzw. Einsatzfelder, auch im internationalen Umfeld wesentlicher Industrieländer.
1.5.1.2.3. Im Bereich der Organisationsentwicklung:
Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen des Controlling hinsichtlich Wirkungsweise bzw. Schwachstellenbeseitigung;
Überprüfung und Bewertung der Anpassung und Entwicklung moderner Formen des Managements, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zielvorgaben, der Abwicklung und Operationalisierung des längerfristigen Planes durch Kennziffern und quantifizierte Vorgabensysteme auf allen Ebenen der Organisation.
1.5.1.3. Die Zielvorgaben
Die österreichische Arbeitsmarktpolitik zielt darauf ab, Vollbeschäftigung zu erreichen und gleichzeitig Sozial-Entlohnungs- und Qualitätsstandards der Arbeitsplätze zu halten und auszubauen.
In dem vorangestellten Rahmen sind in Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik des Bundesministers für Arbeit und Soziales nach Maßgabe der vorhandenen Mitteln folgende Grundsätze zu verfolgen:
Aktivierung vor Versorgung
Vermittlung und Förderung vor passiver Verwaltung
Sicherung, Schaffung und Verbesserung von Arbeitsplätzen vor Arbeitslosenunterstützung.
Zu ihrer Umsetzung erhält der Arbeitsmarktservice folgende Vorgaben:
1. Ausbau der Vermittlungsinstrumente zur Verkürzung der Phase ,Erstkontakt und unmittelbar anschließende, konkrete Betreuungsschritte" zur Sicherstellung der Beratung und Vermittlung durch Betreuungspläne sowie zur raschen Einleitung von vermittlungsunterstützenden Instrumenten;
2. Ausbau der Vermittlungsinstrumente zur Gewinnung von Arbeits- und Ausbildungsstellen im Kontakt mit Betrieben, Einrichtungen etc. sowie zur raschen Umsetzung von Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen bei schwierig zu besetzenden offenen Stellen;
3. Verstärkung der Weiterbildungs- und Qualifizierungsoffensive;
4. weitere Erprobung der Schulung Beschäftigter unter Berücksichtigung, neben den betrieblichen und individuellen, auch des arbeitsmarktpolitischen Interesses;
5. Förderung der Beschäftigung Älterer durch Ausbau der aktiven Arbeitsmarktinstrumente bei gleichzeitiger Nutzung aller dem AMS zur Verfügung stehenden Einflußmöglichkeiten auf die Betriebe, ältere Arbeitskräfte nicht aus dem Arbeitsprozeß auszugliedern;
6. Förderung der Frauenbeschäftigung duch verstärkte Qualifizierungsmaßnahmen und durch die Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; insbesondere Ausbau der Unterstützung bei (Kinder-)Betreuungspflichten und Förderung sozial verträglicher Formen von Teilzeitarbeit;
7. Ausbau des Instrumentariums zur Integration von Langzeit- und Problemarbeitslosen; Nutzung und Erprobung ausländischer Modelle;
8. Ausbau des Instrumentariums zur Integration von Behinderten; Nutzung und Erprobung ausländischer Modelle;
9. Ausbau der Beratungs- und Informationsdienste für Jugendliche (BIZ; Berufsberatung in Kooperation mit den Schulen); Durchführung präventiver Maßnahmen und Jugendprogramme (z. B. ,Jugendinitiative '94 bis '96") zur Verhinderung von Jugendarbeitslosigkeit sowie verstärkte Förderung der Jugendbeschäftigung in Problemregionen;
10. Entwicklung von Formen der Bekämpfung der Saisonarbeitslosigkeit und verstärkte Bemühungen zu ihrer Verhinderung;
11. Unterstützung der Arbeitnehmer, die durch den EU-Beitritt Österreichs beeinträchtigt sind;
12. Begleitung der Umsetzung der Zielvorgaben durch die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Bewertung der Wirksamkeit und der Weiterentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums; Vorkehrungen zur besonderen Berücksichtigung der Einführung und Anwendung moderner Managementmethoden; Einführung und Realisierung von Instrumenten der dezentralen, quantifizierten Zielvorgaben und des entsprechenden Controlling und seiner Überprüfung bzw. Bewertung und Weiterentwicklung unter Gesichtspunkten des Wirkungsgrades und der Zielerreichung der eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
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