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Veränderung der Lizenzvergabe bei der Arbeitsvermittlung
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Veränderung der Lizenzvergabe bei der Arbeitsvermittlung


Bis zum Beginn dieses Jahres bestimmte das Gesetz über Arbeitsvermittlungsagenturen von 1973, daß in Großbritannien alle Vermittlungsbüros vom Ministerium für Beschäftigung zugelassen sein mußten. Aufgrund des Gesetzes über Deregulierung und externe Auftragsvergabe von 1994 wurde der Zulassungszwang am 3.1.1995 aufgehoben.

Die Aufhebung war das Ergebnis einer Überprüfung des Zulassungssystems, die zeigte, daß die bürokratischen und finanziellen Belastungen, die dieses System dem Arbeitsvermittlungsgewerbe aufbürdete, nicht mehr gerechtfertigt waren. In den letzten Jahren des Systems erhielt das Ministerium für Beschäftigung jährlich mehr als 4.000 Neuanträge auf Zulassung und über 10.000 Verlängerungsanträge. Selbst bei so großen Zahlen hatte das Ministerium durchschnittlich nur viermal jährlich Anlaß, eine Zulassung zu verweigern oder zu widerrufen. Ferner hatte die Erfahrung gezeigt, daß das Zulassungssystem nicht immer Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit eines Lizenzinhabers gewährleistete.

Es wurden jedoch ausschließlich jene Vorschriften des Gesetzes von 1973 aufgehoben, die sich auf die Zulassung beziehen. Die in dem Gesetz und den zugehörigen Durchführungsverordnungen vorgesehenen Mindestanforderungen an Führung und Verwaltung von Arbeitsvermittlungsagenturen bleiben in Kraft, ebenso die Zugangs- und Kontrollbefugnisse der Arbeitsvermittlungsinspektoren. Seit der Abschaffung der Zulassungen konzentrieren sich die Inspektoren auf die Untersuchung von Beschwerden, auf andere Anzeichen für Gesetzesverstöße und auf Zufallsprüfungen.

Statt wie früher Zulassungen zu verweigern oder zu widerrufen, kann nun also Stellenvermittlern, die sich standeswidrig verhalten oder aus anderen Gründen ungeeignet sind, die Ausübung des Gewerbes untersagt werden.


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