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Programm für lokale Entwicklungsinitiativen (IDL)
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Programm für lokale Entwicklungsinitiativen (IDL)


Das Programm für lokale Entwicklungsinitiativen (IDL), das durch die Gesetzesverordnung Nr. 34/95 vom 11.2.1995 geschaffen und durch den Ministerratsbeschluß Nr. 57/95 vom 17.6.1995 näher geregelt wurde, hat folgende grundlegende Ziele:

  • - Einrichtung neuer Arbeitsplätze durch Anregung lokaler Initiativen;
  • - Verhinderung der Abwanderung der Bevölkerung, einschließlich der Jugendlichen, aus Gebieten, die von Abwanderung bedroht sind;
  • - Erhaltung der kulturellen Vielfalt und des Kunsthandwerks, einschließlich des Tourismus, auf dem nationalen und europäischen Markt.

    Das Programm umfaßt einige als positiv bewertete Maßnahmen, wie z. B. die Lokalen Beschäftigungsinitiativen (ILE), und regelt die Hilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für kleinere Privatinvestitionen in einem einzigen gesetzlichen Rahmen: Es beinhaltet nicht nur die Anreize, die durch die neue Gesetzesverordnung für die Kleinstunternehmen (mit weniger als zehn Beschäftigten) geschaffen wurden, sondern auch die Regelungen, die sich aus der Anwendung des Programms für Regionale Förderung ergeben haben, das 1994 eingerichtet wurde.

    Die Anreize für Kleinstunternehmen umfassen folgende Maßnahmen:

  • - Investitionszuschüsse zwischen 30 % und 75 % je nach Art des Projekts;
  • - Zinsvergünstigungen für Darlehen;
  • - Zuschüsse für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Höhe von 12 nationalen Mindestlöhnen für jeden neueingerichteten Arbeitsplatz.

    Die Anreize für Kleinstunternehmen kommen nicht nur Firmen zugute, die weniger als 20 Mio. Esc. in Festkapital investieren, sondern auch gemeinnützigen Einrichtungen, vor allem privaten Wohlfahrtseinrichtungen, die weniger als 75 Mio. Esc. für soziale Dienste in Festkapital investieren.

    Für die Koordinierung des Programms ist das Ministerium für Planung und Gebietsverwaltung zuständig. Mit diesem Projekt sind außer den an der Projektverwaltung beteiligten Bankinstituten die zuständigen öffentlichen Stellen befaßt, insbesondere das Institut für Beschäftigung und Berufsbildung (IEFP), das Institut für KMU- und Investitionsförderung (IAPMEI), der Tourismusfonds, die Generaldirektion für Handel, das Institut für Agrarmärkte und Agrarindustrie (IAMAIAA) sowie die Generaldirektion für Soziales.


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