Allgemeine Übersicht der Berufsausbildung in Spanien
Allgemeine Übersicht der Berufsausbildung in Spanien
Derzeit wird das Berufsausbildungsystem in Spanien völlig neu organisiert. Grundlage ist das Nationale Berufsbildungsprogramm (PNFP) - vom allgemeinen Rat für die Berufsausbildung erarbeitet und 1993 vom Ministerrat verabschiedet -, das die prinzipiellen Ideen und Ziele enthält. Das Programm versteht die Berufsausbildung als eine adäquate Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit; deshalb wird der Erwerb von professionellen Kompetenzen, die die Eingliederung und den beruflichen Aufstieg erleichtern, angestrebt. Eines der Hauptziele des PNFP ist die Koordinierung der Durchführung der Berufsausbildung für Schüler und Erwerbstätige, wobei die Aktivitäten für beide Gruppen aufeinander abgestimmt werden.
Gesetzliche Grundlagen, auf denen sich das PNFP stützt, sind unter anderem die allgemeine Gesetzesverordnung für das Schulsystem (LOGSE), mit deren Verabschiedung im Jahre 1990 die Schulreform und besonders die der regulären Berufsausbildung eingeleitet wurde; der nationale Plan zur beruflichen Bildung und Eingliederung (Plan FIP 1993; vgl. iMi 43), der auf eine berufspraktische Ausbildung für Arbeitslose zielt; das ,Nationale Abkommen über die berufliche Weiterbildung" sowie das zwischen Staat und Sozialpartnern geschlossene Abkommen über Weiterbildung für beschäftigte Arbeitnehmer (1992; vgl. iMi 41), das auch die Unterstützung, Weiterführung und die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung bei diesen Bildungsarten definiert. Abschließend sei noch das Gesetz 10/1994 (verabschiedet als Königliche Gesetzesverordnung 18/1993; vgl. iMi 45) erwähnt, das bestimmte Ausbildungsverträge (Praktikanten- und Lehrverträge) neu regelt und einen Meilenstein für die gesamte berufliche Bildung und Beschäftigung in Spanien darstellt.
Unter regionalen Aspekten ist hervorzuheben, daß fünf autonome Gebiete (Andalusien, Kanarische Inseln, Katalonien, Galizien und die Region Valenciana) die Leitung und Durchführung von Berufsbildungsprogrammen übernommen haben; sie besitzen volle Befugnisse bei der regulären und berufspraktischen Ausbildung. Zwei weitere autonome Gebiete (Navarra und das Baskenland) haben diese Befugnisse bezüglich der regulären Berufsausbildung.
Das in der Gesetzesverordnung LOGSE beschriebene Bildungssystem, das schrittweise umgesetzt wird, sieht eine reguläre berufliche Bildung im Rahmen der Sekundarstufe (Schüler im Alter zwischen 12 und 18 Jahren)1 ebenso wie in der höheren Schulbildung (ab 18 Jahren) vor.
In der Sekundarstufe, im obligatorischen Teil (12- bis 16jährige) und in der Aufbaustufe (16- bis 18jährige) wird die allgemeine berufliche Ausbildung angeboten; für die Aufbaustufe außerdem die spezifische berufliche Ausbildung mittleren Grades.
In der Hochschulausbildung (über 18jährige) ist eine höhere berufliche Ausbildung vorgesehen.
Die allgemeine berufliche Ausbildung wird als eine mit flexiblen Fertigkeiten angereicherte (polivalente) technische Bildung begriffen, die auf die weiterführende spezifische Berufsausbildung vorbereitet. Diese beinhaltet die Aneignung von Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen, die zur Ausübung eines konkreten Berufes befähigt. Die spezifische Ausbildung schließt mit der Vergabe einer entsprechenden Berufsbezeichnung ab. Mit der Ausbildung erreicht man zwei unterschiedliche Abschlüsse: Im Rahmen der Sekundarstufe (16- bis 18jährige) erwirbt man den Titel Techniker und im Rahmen der höheren Schulbildung (über 18jährige) den des graduierten Technikers (técnico superior). In beiden Ausbildungsgängen wechseln theoretisch-praktische Bildungsmodule mit einer praktischen Ausbildung in den Betrieben ab.
Für das Schuljahr 1994-95 hat die Schulbehörde eine Reihe experimenteller Module mittleren und höheren Grades für die unterschiedlichen Berufsgruppen initiiert, die das alte Schulsystem (zur Zeit laufen beide parallel) in den nächsten Jahren definitiv ersetzen sollen.
Durch die neue Berufsbildungsordnung obliegen den Schulleitungen auch folgende Aufgaben:
a) Durchführung von ,Berufsbildungsgarantieprogrammen", mit denen der Bevölkerungsgruppe ohne beruflichen oder akademischen Abschluß eine schulische Alternative angeboten wird, die auf eine Berufsqualifikation zielt. Bereits im Zeitraum 1994-95 sind in bestimmten Berufsgruppen und Branchen (Gaststättengewerbe, Tourismus, Automobil- und Metallindustrie) Programme zum beruflichen Einstieg - sowohl in der allgemeinen als auch in der spezifischen beruflichen Bildung - durchgeführt und Werkstätten der ,Bildungsgarantie", in denen vorwiegend Ausbildungen für bestimmte Berufe realisiert werden, eingerichtet worden;
b) schrittweise Übernahme der allgemeinen beruflichen Bildung für die Erwerbsbevölkerung (Arbeitslose und Beschäftigte), die diese benötigen, um an Programmen der beruflichen und berufspraktischen Ausbildung oder der Weiterbildung teilnehmen zu können, z. B. an der beruflichen Bildung für erstmals Arbeitsuchende ohne beruflichen oder akademischen Abschluß.
Die für die Umsetzung der berufspraktischen Bildung zuständigen Verwaltungen INEM und die autonomen Gebiete übernehmen folgende Aufgaben:
a) Verwaltung des Programmes zur beruflichen Bildung und Eingliederung (Plan FIP). Zielgruppe sind alle Arbeitslosen, vor allem aber Bezieher von Arbeitslosenunterstützung; über 25jährige Langzeitarbeitslose; unter 25jährige, die mindestens sechs Monate gearbeitet haben; Personen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie und erstmals Arbeitsuchende, für die der Betrieb konkrete Bildungsmaßnahmen anfordert (unter der Verpflichtung, 60 % nach der Teilnahme an Maßnahmen einzustellen);
b) Verwaltung der Programme der Werkstattschulen (Escuelas Talles) und der Jugendausbildungszentren (Casas de Oficios), die sich speziell an die unter 25jährigen ohne beruflichen Abschluß, erstmals Arbeitsuchenden richten, die nicht von den ,Berufsbildungsgarantieprogrammen" erfaßt sind.
Die Berufsbildungskurse des FIP Planes werden entweder direkt von den dafür zuständigen Verwaltungen oder von Kooperationszentren durchgeführt. Das Kursprogramm wird jährlich von den Verwaltungsleitungen der nationalen Beschäftigungsanstalt INEM oder von den entsprechenden autonomen Gebieten erarbeitet. Die Zusammenstellung des Programmes ergibt sich aus den Bildungsnotwendigkeiten, die vom Beschäftigungsobservatorium des INEM anhand der Analyse der Einstellungstendenzen und der Eingliederung der ausgebildeten Schüler in den unterschiedlichen geographischen Regionen und Branchen festgestellt wurden. Die Kurse, die Praktika in Betrieben oder Werkstattschulen einschließen, sind in Module geteilt, die dem Schüler, der an allen Ausbildungsblöcken teilnimmt, die Erlangung eines Abschlußzeugnisses ermöglichen.
Die Kooperationszentren (Betriebe und Institutionen, Bildungseinrichtungen, Vereinigungen der Arbeitgeber und Gewerkschaften) gestalten die Kursprogramme jährlich mit und führen die Kurse aus.
Die Programme der Werkstattschulen und der Jugendausbildungszentren, in denen die Ausbildung zwischen Arbeit und Bildung wechselt, sind auf die unter 25jährigen Arbeitslosen zugeschnitten. Sie werden in Tätigkeiten qualifiziert, die Arbeitsmöglichkeiten vor allem in der Erhaltung, Wiedergewinnung oder Förderung der Umwelt und der städtischen Umgebung bieten. Erhalten die Kursteilnehmer Komplementärkurse, die sie auf die Arbeitsuche vorbereiten, werden diese entweder auf fremde oder auf Kosten der Einrichtung finanziert. Ist der Bildungsprozeß abgeschlossen, erhalten die Arbeitnehmer ein Zertifikat, in dem die erworbene berufliche Qualifikation und die Bildungsmodule aufgeführt sind.
Das zweite Standbein der berufspraktischen Ausbildung - die Weiterbildung für Beschäftigte - wird von den Sozialpartnern durchgeführt. Die Stiftung für Weiterbildung FORCEM, eine Institution der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, leitet auf Bundesebene diese Bildungsmaßnahmen.
Prinzipiell werden die Bildungsmaßnahmen durch betriebliche Bildungspläne abgedeckt, obwohl auch die Finanzierung der Arbeitnehmer mit individuellem Bildungsurlaub vorgesehen ist. Berufsbildungsmaßnahmen, durch die ein Betrieb mit mehr als 200 Beschäftigten, eine Gruppe von Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten oder jene von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen gefördert werden, sind in Berufsbildungsplänen festgelegt. Die branchenübergreifenden Maßnahmen enthalten Pläne, Ziele und Inhalte der Bildungsmaßnahmen, die Teilnehmergruppe, den Zeitplan und die Organisationsmodi.
In dieser Übersicht über zwei Bereiche der beruflichen Bildung in Spanien - der eine in Verantwortung der Schulverwaltung, der andere in der von Arbeitsverwaltungen und Sozialpartnern - wurde auf eine Darstellung weiterer Maßnahmen der PNFP, mit denen eine qualitative Verbesserung des Bildungssystem erreicht werden soll, aus Gründen der Einfachheit und Übersichtlichkeit verzichtet. Diese weiteren Maßnahmen umfassen die Errichtung eines staatlichen Koordinationsnetzes der Bildungszentren; die Erneuerung und Entwicklung der regulären Berufsausbildung und der nationalen Zentren der berufspraktischen Ausbildung; die Entwicklung von Programmen für Ausbildende; Programmentwicklungen zur Qualifizierung Arbeitsuchender, zur Berufsorientierung, zur Bewertung von Arbeitseingliederungsmaßnahmen und zur Bestätigung von Qualifikationen, die die Mobilität der Arbeitenden innerhalb der Europäischen Union fördern.
Es darf nicht unerwähnt bleiben, daß im Rahmen der Umgestaltung der beruflichen Bildung in Spanien ein nationales Qualifizierungssystem entsteht, das zur Zeit vom interministeriellen Rat für Berufsqualifikationen (Unidad Interministerial para las Cualificaciones Profesionales) erarbeitet wird. Diese Institution wurde aus Mitarbeitern des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit sowie des Ministeriums für Erziehung und Wissenschaft gebildet. Zu ihren Aufgaben zählt außerdem die Ausarbeitung eines Systems der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen in der regulären und berufspraktischen Ausbildung. Dazu gehört auch die Überarbeitung des Verzeichnisses der Berufsbezeichnungen und des Verzeichnisses der Berufsabschlüsse.
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