Am 30.5.1995 wurde im Staatsanzeiger der Präsidentenerlaß 186/23.5.1995 über den ,Schutz der Werktätigen vor Gefahren aufgrund der Einwirkung biologischer Faktoren während der Arbeit" gemäß den Richtlinien des Rates 90/679/EWG und 98/88/EWG veröffentlicht.
Am 19.4.1995 wurde im Staatsanzeiger der Beschluß 107797/95 des Ministers für Arbeit veröffentlicht, in dem die ,Bedingungen und Voraussetzungen für die Genehmigung von Ausbildungsprogrammen privater Unternehmen durch die Anstalt für Arbeitsmarktpolitik für das Jahr 1995" definiert werden.
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd 30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail: eeo@ghkint.com