Auf der Ratssitzung von Essen im Dezember 1994 wurden fünf Aktionsbereiche für eine europäische Beschäftigungsstrategie verabschiedet. Diese fünf Bereiche, die auf den nach Essen folgenden Ratssitzungen bestätigt wurden, umfassen bekanntlich folgende Punkte:
1. vermehrte Investitionen in die berufliche Bildung für Jugendliche und Erwachsene;
2. eine Erhöhung der Beschäftigungsintensität des Wirtschaftswachstums durch eine flexible Arbeits- und Arbeitszeitorganisation, eine moderate Lohnpolitik und neue Beschäftigungsfelder;
3. eine Senkung der Lohnnebenkosten;
4. eine Erhöhung der Effektivität der Arbeitsmarktpolitik (Aktivierung) und
5. eine Verstärkung der Maßnahmen für die Zielgruppen des Arbeitsmarktes.
Von nun an wird das MISEP-Sekretariat für jede Ausgabe von ,inforMISEP Maßnahmen" die Berichte der Korrespondenten über neue Maßnahmen, wichtige Planungen und Resultate der Maßnahmen nach diesen fünf Bereichen zusammenfassen, um damit einen Beitrag zur Beobachtung der arbeitsmarktpolitischen Entwicklung im Rahmen einer europäischen Beschäftigungsstrategie zu leisten.
1. Berufliche Bildung ist traditionell einer der Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik: So basiert auch die Beschäftigungsstrategie der neuen portugiesischen Regierung zu einem beträchtlichen Teil auf der beruflichen Bildung, was sich nicht zuletzt darin ausdrückt, daß das neue Arbeitsministerium ,Ministerium für Qualifikation und Beschäftigung" heißt, beide Punkte also gleichsetzt. Anreize zur Weiterbildung durch die Möglichkeit des Weiterbezugs von Arbeitslosengeld während der Berufsbildung gibt es in Belgien, wo darüber hinaus Praktikantenstellen für (jugendliche) Berufsanfänger sogar durch eine Quotenregelung, die Betriebe zur befristeten Aufnahme von Praktikanten verpflichtet, gefördert werden. Auch in Italien werden neue Praktikantenverträge eingeführt, die die Arbeitsmarktintegration fördern sollen. Finnland begegnet der hohen Jugendarbeitslosigkeit mit einem starken Ausbau von Berufsbildungsmöglichkeiten, und auch Griechenlands neue Beschäftigungsstrukturpolitik schließt berufliche Bildung als wichtigen Teil mit ein. Im Vereinigten Königreich wird der Einsatz neuer Technologien in der Berufsbildung gefördert, um vor allem Kleinfirmen besser mit innovativen Berufsbildungsmethoden vertraut zu machen.
2. Die Verbesserung der Beschäftigungsintensität des Wirtschaftswachstums durch eine flexiblere Organisation von Arbeit und der Arbeitszeit wird in Finnland angestrebt, wo der Kündigungsschutz durch kürzere Kündigungsfristen gelockert wurde. Die Förderung von Teilzeitarbeit durch ihre stärkere soziale Absicherung steht in Belgien auf dem Programm, und auch die Niederlande stellen nun Vollzeit- und Teilzeitarbeit gänzlich gleich. Dort wird auch eine flexiblere Gestaltung permanenter Stellen bei gleichzeitiger besserer Absicherung flexibler Arbeitsverhältnisse geplant, und eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung durch weitreichende Beurlaubungsregelungen nach dem Vorbild Belgiens und Dänemarks wird ebenfalls angepeilt. Beschäftigung in neuen Bereichen wird in Belgien durch die Einführung sogenannter Vorbeugungs- und Sicherheitsassistenten, einer Art sozialer Hilfspolizei zur Vermeidung von Kriminalität, gefördert.
3. und 4: Während in dieser Ausgabe zu Punkt 3 nur Belgien eine Maßnahme zur Wiedereingliederung von älteren Langzeitarbeitslosen durch die Reduzierung der Sozialabgaben um 50 % vorsieht, nimmt Punkt 4, die Verbesserung der Effektivität und Aktivierung der Arbeitsmarktpolitik, einigen Raum ein. Interessant ist hier der griechische Vorschlag, Leistungen der Arbeitslosenunterstützung in Form von Schecks auszugeben, die sowohl für passive Leistungen als auch für aktive Maßnahmen verwendet werden können. Man kann auf nähere Ausführungen zu diesem Punkt gespannt sein. Belgiens Arbeitslosenunterstützungssystem wird durch die Möglichkeit des Weiterbezugs bei Weiterbildung und bei Teilnahme in der Entwicklungshilfe aktiviert, und in Finnland haben Jugendliche unter 20 Jahren nun sogar nur mehr Anspruch auf aktive Leistungen. Mit rund 40 % aller Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik ist der Anteil der aktiven Maßnahmen der deutschen Arbeitsmarktpolitik nach wie vor hoch. Auch eine weitere Verbesserung und stärkere Inanspruchnahme der europäischen Berufsberatung und Arbeitsvermittlung kann zu mehr Effektivität der Vermittlungsbemühungen führen, wie das deutsche Beispiel andeutet.
5. Die Förderung von Zielgruppen des Arbeitsmarktes steht im Mittelpunkt einer geplanten Veränderung der Funktionsweise der staatlichen niederländischen Arbeitsverwaltung: Sie soll sich in Zukunft auf die Vermittlung schwervermittelbarer Arbeitsloser konzentrieren. Während viele der oben erwähnten Berufsbildungsprogramme auf Jugendliche abzielen, wollen sowohl Österreich als auch die Niederlande vor dem Hintergrund stark sinkender Erwerbsquoten die Erwerbsbeteiligung Älterer erhöhen. Daß sich Zielgruppenangehörigkeit und Tätigkeit in neuen Bedarfsfeldern nicht ausschließen, zeigen die belgischen Vorbeugungs- und Sicherheitsassistenten, die vorher langzeitarbeitslos waren. Eine neue Initiative zur Aktivierung der Arbeitsuche von Langzeitarbeitslosen wurde im Vereinigten Königreich beschlossen, wo auch ein Gesetz zur Gleichbehandlung von Behinderten in Kraft getreten ist.
Fast alle Maßnahmen, über die in dieser Ausgabe berichtet wird, sind somit einem der fünf Punkte zuzuordnen. Dies ist nicht weiter erstaunlich, da ja die fünf Aktionsbereiche gemeinsam mit den Mitgliedsländern beschlossen wurden und diese dementsprechend auf der dort existierenden Arbeitsmarktpolitik aufbauen. Unter ,Verschiedenes" fallen diesmal das spanische Arbeitsschutzgesetz und die Mindestlohnregelung.
|
Zurück | Seitenanfang | Was gibt’s Neues? | Über das EEO | Europäische Beschäftigungsstrategie | Nationale Arbeitsmarktpolitiken | Publikationen | Weitere Links | Suche | Kontakt | Home page |
|
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27, |