Das Bundeskabinett hat den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit (BA) für das Jahr 1996 genehmigt. Der Etat sieht Ausgaben in Höhe von 99,7 Mrd. DM vor. Dem stehen Gesamteinnahmen in gleicher Höhe gegenüber, darunter ein Bundeszuschuß von 4,3 Mrd. DM.
Bundesarbeitsminister Norbert Blüm erklärte dazu: ,Der Haushalt 1996 der Bundesanstalt für Arbeit ist ein Dokument der Verantwortung und Vernunft in schwieriger Zeit. Die Nürnberger Selbstverwaltung aus Gewerkschaften, Arbeitgebern und Öffentlicher Hand hat den Haushalt mit seiner arbeitsmarktpolitischen Substanz einstimmig beschlossen. Das beweist ein hohes Maß an Einsicht und Verantwortung. Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden auf hohem Niveau fortgeführt. Aber allen Beteiligten ist auch klar, daß die Beschäftigungsprobleme im Kern nur im regulären Arbeitsmarkt zu lösen sind, zu dem die Arbeitsmarktpolitik nicht mehr und nicht weniger als eine Brückenfunktion hat. Der Bund trägt trotz aller finanzpolitischen Probleme mit einem erheblichen Bundeszuschuß seiner Mitverantwortung für die Arbeitsmarktpolitik Rechnung."
Die aktive Arbeitsmarktpolitik bleibt auch im kommenden Jahr ein wesentlicher Schwerpunkt des BA-Haushaltes. Rund 39 Mrd. DM können dafür ausgegeben werden. Zusammen mit den Mitteln des Bundes stehen insgesamt 47 Mrd. DM bereit. Davon entfallen auf Westdeutschland 21 Mrd. DM und auf die neuen Bundesländer 26 Mrd. Mark. Damit kann die BA die Arbeitsmarktpolitik weiterhin auf hohem Niveau fortführen. Gegenüber 1995 vermindern sich die Ausgaben der aktiven Arbeitsmarktpolitik zwar um rund 4 Mrd. DM, der Rückgang ist jedoch vornehmlich in einem verminderten Aufwand für das Altersübergangsgeld und im Auslaufen des Vorruhestandes in den neuen Bundesländern begründet. Auf die berufliche Fortbildung und Umschulung entfallen im kommenden Jahr 15,7 Mrd. DM (1995: 15,4 Mrd. DM). Damit können insgesamt 500.000 Teilnehmer gefördert werden, 290.000 in den alten und 210.000 in den neuen Bundesländern. Hinzu kommen 2,6 Mrd. DM für die individuelle berufliche Ausbildung. Für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind 9,8 Mrd. DM (1995: 9,6 Mrd. DM) eingeplant. Jahresdurchschnittlich können so 270.000 Teilnehmer gefördert werden, davon rund 190.000 in den neuen Bundesländern.
Die pauschalisierten Lohnkostenzuschüsse (§§ 249h, 242s AFG) für Maßnahmen der produktiven Arbeitsförderung ermöglichen einschließlich der Bundesmittel im Jahresdurchschnitt die Finanzierung von rund 107.000 Beschäftigten. Insgesamt stehen 3,1 Mrd. DM bereit (BA-Anteil: 1,8 Mrd. DM). Da es keine haushaltsmäßige Begrenzung der Teilnehmerzahlen gibt, können bei Bedarf und entsprechender Bereitstellung der erforderlichen Komplementärmittel von dritter Seite über die bisher vorgesehene Beschäftigungszahl hinaus weitere Arbeitnehmer gefördert werden. Für die Zahlung von Arbeitslosengeld stehen 49 Mrd. DM bereit. Das Kurzarbeitergeld ist mit 0,8 Mrd. DM veranschlagt.
Die Genehmigung des BA-Haushaltes durch die Bundesregierung erfolgt im Sachhaushalt bis auf eine Ausnahme ohne Auflagen. Es wurde lediglich haushaltsmäßige Vorsorge für die soziale Flankierung der von den Tarifvertragspartnern des Baugewerbes vereinbarten Nachfolgeregelung zum Schlechtwettergeld (150 Mio. DM) getroffen. Im Personalhaushalt wurden unter anderem zusätzliche Mittel zur verstärkten Bekämpfung der illegalen Beschäftigung genehmigt.
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