Die Regierung geht davon aus, daß die Arbeitslosigkeit eines der größten Probleme der griechischen Gesellschaft ist, und mißt ihrer Bekämpfung daher oberste Priorität bei.
Zu diesem Zweck setzt die Regierung eine neue strukturelle Politik zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung der Beschäftigung um, die folgende Maßnahmen beinhaltet:
1. Erfassung aller Daten des Arbeitsmarkts (Registrierung des Arbeitnehmerpotentials und der Arbeitsplätze) und Beobachtung der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, wofür die Arbeitsverwaltung (OAED) vollständig mit Datenverarbeitungssystemen ausgestattet wird;
2. Verschmelzung der Politik der ,passiven" Leistungen bei Arbeitslosigkeit mit der Politik
der aktiven Besch,ftigungsf"rderung durch die Ausgabe von Leistungen in Form von ,Schecks" zur alternativen Verwendung;
3. Einführung einer ,Arbeitnehmerkarte" für alle in- und ausländischen Arbeitnehmer;
4. Ausbau der Aktivitäten zur beruflichen Bildung unter Beteiligung der Unternehmen sowie Schaffung zahlreicher Praktikumsplätze in den Unternehmen für Absolventen der Einrichtungen für berufliche Bildung und Weiterbildung sowie der Hoch- und Fachschulen;
5. Förderung der beruflichen und geographischen Mobilität von Arbeitnehmern und Arbeitslosen;
6. Umsetzung von Vorruhestandsprogrammen für ältere Arbeitslose;
7. Einführung spezieller Anreize für die Beschäftigung arbeitsloser Jugendlicher und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Regionen mit besonders hoher Arbeitslosenquote (Schwerpunktregionen);
8. organisatorische und funktionelle Modernisierung der OAED;
9. verstärkte Beteiligung von Vertretern der Sozialpartner an der Verwaltung der OAED;
10. Aufwertung und Ausbau der Arbeitsämter der OAED in Zentren für Beschäftigungsförderung;
11. Entwicklung eines Systems zur Untersuchung der Tendenzen auf dem Arbeitsmarkt und zur Prognostizierung der Auswirkungen des technologischen Wandels und der internationalen Entwicklungen.
Für die Umsetzung aller oben genannten Maßnahmen sowie für die abschließende Planung, die spezielle Ausrichtung und die Umsetzung der neuen strukturellen Beschäftigungspolitik und unter Berücksichtigung des Beschlusses des Wirtschaftsausschusses der Regierung vom 4.7.1995 über die ,Strukturpolitik zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Förderung der Beschäftigung" wurde gemäß dem Beschluß Nr. 190034 vom 5.1.1996 des Arbeitsministers ein Ausschuß geschaffen, der mit der Leitung des Projekts der neuen Strukturpolitik für Beschäftigung beauftragt ist. Vorsitzender dieses Ausschusses ist der Minister für Arbeit und Soziales, sein Stellvertreter der Leiter der OAED. Weitere Mitglieder des Ausschusses sind Vertreter der Ministerien für Arbeit und Soziales, Industrie, Volkswirtschaft und Landwirtschaft, drei Direktoren der OAED, drei Fachwissenschaftler, der Generaldirektor der OAED und ein Vertreter des Wirtschaftsbüros des Ministerpräsidenten.
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