Die Beschäftigungspolitik der neuen Regierung
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Die Beschäftigungspolitik der neuen Regierung


Nach den Parlamentswahlen vom Oktober 1995 stellte die neue Regierung ihre Pläne für die Beschäftigungspolitik vor. Sie sehen parallele Maßnahmen auf makroökonomischer Ebene, in den einzelnen Wirtschaftssektoren und in der regionalen Entwicklungspolitik, der Bildungspolitik sowie der Beschäftigungspolitik im engeren Sinne vor.

Die geplanten Maßnahmen des neuen Ministeriums für Qualifikation und Beschäftigung umfassen die Bereiche Beschäftigung, Berufsbildung und Arbeit mit folgenden Schwerpunkten:

  • - Beschäftigung: Beschäftigungsförderung durch die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für Wirtschaftssektoren und Regionen; eine bessere Nutzung der Humanressourcen durch Umstrukturierung von Organisation und Geschäftsführung der Betriebe; Anreize zur Einrichtung von Arbeitsplätzen und Stärkung der Arbeitsmarktmechanismen mit dem Ziel einer Verringerung der Beschäftigungsprobleme.
  • - Berufsbildung: Maßnahmen zur Neuordnung der hierfür zuständigen öffentlichen Institutionen, um die Voraussetzungen für geeignete, flexible und individuelle Lösungen von Berufsbildungsfragen und für die Rationalisierung des Berufsbildungsnetzes zu schaffen.
  • - Arbeit: Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und tarifvertraglichen Vereinbarungen zu Arbeitsverhältnissen. Dazu sollen die Einhaltung von Arbeitsverträgen, die Überarbeitung der Arbeitsgesetzgebung sowie die Verbesserung der Hygiene, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gefördert werden.

    Der strukturelle Aufbau der neuen Regierung, der durch Gesetzesverordnung (GV Nr. 296-A/95 vom 17. 11. 1995) festgelegt wurde, sieht vor, daß die Befugnisse des früheren Ministeriums für Beschäftigung und Soziale Sicherheit (MESS), das mit Beschäftigung, Berufsbildung, Arbeit und sozialer Sicherheit befaßt war, auf folgende zwei neue Ministerien aufgeteilt werden:

  • - das Ministerium für Qualifikation und Beschäftigung und
  • - das Ministerium für Solidarität und Soziale Sicherheit.

    Die Geschäftsordnungen dieser beiden Ministerien werden dem Ministerrat bis Ende Februar 1996 vorgestellt.


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