Während Berufsberatung bisher fast ausschließlich auf den jeweils nationalen Gegebenheiten beruhte, auch wenn diese durch ausländische oder internationale Entwicklungen mit beeinflußt waren, reichen diese Grundlagen in der Europäischen Union nicht mehr aus. Bei der Berufsberatung ,Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe angemessenen zu berücksichtigen" (§ 26 AFG), bedeutet nun, den europäischen Bildungs- und Arbeitsmarkt mit zu berücksichtigen.
Sowohl die schulische Bildung als auch die Berufsausbildung beruhen in den einzelnen Ländern auf langjährigen nationalen, eigenständigen Traditionen. Auf sehr verschiedenen Wegen, mit unterschiedlichen Methoden, in unterschiedlichen Organisationsformen, mit unterschiedlicher Dauer und mit unterschiedlichen Abschlüssen werden in den einzelnen Ländern der EU allgemeinbildende und berufliche Kenntnisse vermittelt. In diesem Bereich müssen die Beratungsdienste nunmehr auch einen ausreichenden Überblick haben.
Das Zusammenwachsen Europas im Europäischen Binnenmarkt eröffnet dem einzelnen zusätzliche Möglichkeiten beruflicher Bildung. Durch die je nach Ausbildung und Beruf gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen bzw. Berufsabschlüssen kann der einzelne zunehmend mehr für die ihn geeignetste und beste berufliche Ausbildung und Weiterbildung auch außerhalb des eigenen Landes in der Europäischen Union absolvieren, ohne Gefahr zu laufen, daß so erworbene berufliche Qualifikation in anderen Mitgliedsländern der EU wertlos ist. Für den Erwerb beruflicher Bildung steht zunehmend mehr die gesamte Europäische Union offen; die bildungspolitischen Optionen werden und sind erheblich größer.
Damit der einzelne diese Chancen auch nutzen kann, ist er auf Informationen und auf Transparenz des Angebots mit allen dazugehörigen Facetten angewiesen. Dies zu gewährleisten ist insbesondere Aufgabe der Berufsberatungsdienste.
Die Europäische Union fördert seit einigen Jahren die grenzüberschreitende Mobilität junger Menschen durch eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen unterschiedlicher Programme. Mit den neuen, die bisherigen Programme teilweise fortschreibenden und ergänzenden Allgemein-, Aus- und Berufsbildungsprogrammen der Europäischen Union1, die 1995 in Kraft getreten sind, soll auch die Zusammenarbeit der Berufsberatungsdienste weiter verbessert werden.
Für die Berufsberatungsdienste bedeutet dies insbesondere:
Die Bundesanstalt für Arbeit hat bereits Mitte 1993 Europäische Berufsberatungszentren eingerichtet. Je ein Zentrum ist für ein, einige für zwei Mitgliedsländer zuständig. Im Rahmen des PETRA II-Programms2 wurden bzw. werden in allen Mitgliedstaaten ebenfalls Zentren eingerichtet. Die einzelnen Zentren sind in einem Verbundnetz zusammengefaßt und tauschen Informationen auf verschiedenen Wegen aus. Besondere Aufgaben dieser Zentren sind:
Darüber hinaus nehmen diese Europäischen Berufsberatungszentren die Funktionen einer Anlauf- und Auskunftsstelle für Anfragen zu Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten aus dem Partnerland und von den übrigen Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit sowie für Vermittlungsanliegen von Bewerbern und Betrieben aus dem Partnerland wahr, soweit die örtlichen Arbeitsämter die Anfragen nicht selbständig bearbeiten können.
Grundsätzlich ist es Aufgabe aller Arbeitsämter, Vermittlungsaktivitäten von und nach dem Ausland durchzuführen, soweit dies unter den gegebenen Voraussetzungen möglich ist und keiner Beteiligung der Europäischen Berufsberatungszentren bedarf.
Zuständig ist
Die Europäischen Berufsberatungszentren unterstützen diese Vermittlungsaktivitäten vor allem dann, wenn
Europäisches Handbuch fü
r Berufsberater Ziel des Handbuchs ist e
s, die Struktur und die allgemeinen Grundzüge in den Bereichen Bildung, Berufsausbildung und Zugang zum Arbeitsmarkt in den EU-Mitgliedstaaten zu erläutern und einen knappen Überblick der entsprechenden Aktionen der Gemeinschaft zu liefern. Eine erste Vorabversion des Handbuchs wurde Ende 1992 veröffentlicht. Sie wurde im Laufe des Jahres 1993 in allen Mitgliedstaaten von Experten überprüft und überarbeitet. Im Mai 1995 wurde dann die endgültige Fassung in den Sprachen aller Mitgliedstaaten herausgegeben. Das Handbuch ist in 13 K
apitel unterteilt: ein Kapitel über die Europäische Union und jeweils ein Kapitel über jeden der zwölf Mitgliedstaaten. Das erste Kapitel über d
ie EU gibt einen Überblick über die wichtigsten Aktionen im Bereich Bildung/Berufsausbildung, die seit der Unterzeichnung des Vertrages von Rom von der Europäischen Gemeinschaft initiiert wurden. Das Kapitel beschreibt auch den Rahmen zukünftiger Aktivitäten der Europäischen Union, wie er von den neuen Programmen gesteckt wird, die der Rat der Europäischen Kommission für die letzten fünf Jahre dieses Jahrhunderts beschlossen hat. Anschließend folgten ein Abriß der aktuellen Tendenzen der Gemeinschaftspolitik in der Berufsberatung sowie der gegenwärtige Stand der Anerkennung und Entsprechung von Befähigungsnachweisen. Am Ende des Kapitels werden die einzelnen Verbundnetze und Dienste der Gemeinschaft vorgestellt, die Auskünfte erteilen, die für Berufsberatung von Nutzen sind. Die Kapitel zu den einze
lnen Mitgliedstaaten sind jeweils identisch aufgebaut. Eine allgemeine Einführung führt zunächst einige grundlegende Angaben zu dem betreffenden Land auf, daran schließen sich länderspezifische Informationen an, die nach fünf Unterpunkten gegliedert sind: 1. Anschriften der Einri
chtungen, die im jeweiligen Land kontaktiert werden können, um Informationen über Ausbildungs- und Bildungsmöglichkeiten zu erhalten oder weitere Kontakte zu knüpfen; 2. allgemeiner Überblick
des Systems der Allgemeinschulbildung, der beruflichen Erstausbildung, der Weiterbildung sowie zur Anerkennung und Entsprechung von Befähigungsnachweisen neben Angaben, welche nationalen Stellen für die genannten Aufgaben zuständig sind; 3. Berufsberatung: Darst
ellung der Aufgaben der Berufsberatungsdienste; 4. transnationale Progra
mme in den Bereichen Bildung, Berufsausbildung, Arbeitserfahrung; 5. Lebens- und Arbeitsbe
dingungen.
Ziel des Handbuchs ist es, die Struktur und die allgemeinen Gru
ndzüge in den Bereichen Bildung, Berufsausbildung und Zugang zum Arbeitsmarkt in den EU-Mitgliedstaaten zu erläutern und einen knappen Überblick der entsprechenden Aktionen der Gemeinschaft zu liefern. Eine erste Vorabversion des Handbuchs wurde Ende 1992 veröffentlicht. Sie wurde im Laufe des Jahres 1993 in allen Mitgliedstaaten von Experten überprüft und überarbeitet. Im Mai 1995 wurde dann die endgültige Fassung in den Sprachen aller Mitgliedstaaten herausgegeben. Das Handbuch ist in 13 Kapitel unterteilt: ein Kapitel über die
Europäische Union und jeweils ein Kapitel über jeden der zwölf Mitgliedstaaten. Das erste Kapitel über die EU gibt einen Überblick über die wic
htigsten Aktionen im Bereich Bildung/Berufsausbildung, die seit der Unterzeichnung des Vertrages von Rom von der Europäischen Gemeinschaft initiiert wurden. Das Kapitel beschreibt auch den Rahmen zukünftiger Aktivitäten der Europäischen Union, wie er von den neuen Programmen gesteckt wird, die der Rat der Europäischen Kommission für die letzten fünf Jahre dieses Jahrhunderts beschlossen hat. Anschließend folgten ein Abriß der aktuellen Tendenzen der Gemeinschaftspolitik in der Berufsberatung sowie der gegenwärtige Stand der Anerkennung und Entsprechung von Befähigungsnachweisen. Am Ende des Kapitels werden die einzelnen Verbundnetze und Dienste der Gemeinschaft vorgestellt, die Auskünfte erteilen, die für Berufsberatung von Nutzen sind. Die Kapitel zu den einzelnen Mitgliedstaaten sind jeweils ident
isch aufgebaut. Eine allgemeine Einführung führt zunächst einige grundlegende Angaben zu dem betreffenden Land auf, daran schließen sich länderspezifische Informationen an, die nach fünf Unterpunkten gegliedert sind: 1. Anschriften der Einrichtungen, die im jeweiligen Land kontak
tiert werden können, um Informationen über Ausbildungs- und Bildungsmöglichkeiten zu erhalten oder weitere Kontakte zu knüpfen; 2. allgemeiner Überblick des Systems der Allgemeinschulbildung,
der beruflichen Erstausbildung, der Weiterbildung sowie zur Anerkennung und Entsprechung von Befähigungsnachweisen neben Angaben, welche nationalen Stellen für die genannten Aufgaben zuständig sind; 3. Berufsberatung: Darstellung der Aufgaben der Berufsberatungs
dienste; 4. transnationale Programme in den Bereichen Bildung, Berufsaus
bildung, Arbeitserfahrung; 5. Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Die Berufsinformationszentren (BIZ) in den Arbeitsämtern sind mit Informationsmaterial über Europa ausgestattet. Um einen allgemeinen Überblick zu erhalten, wurden zentral erstellte länderspezifische Europa-Mappen erarbeitet. Sie enthalten Informationen zu folgenden Themen:
Dem Nutzer werden so schnell und übersichtlich die wichtigsten Informationen zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung im jeweiligen Land zur Verfügung gestellt. Die Info-Mappen haben mehr länderspezifische Informationen als das Europäische Handbuch für Berufsberater und sind für den BIZ-Nutzer verständlicher als die Ländermonographien des CEDEFOP.
Die Europa-Mappen umfassen die Länder Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Vereinigtes Königreich, Dänemark, Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Österreich. Es ist vorgesehen, im Laufe des Jahres 1995 für die neu in die EU eingetretenen Länder Finnland und Schweden ebenfalls Mappen zu erstellen.
Für die Schweiz wurde aufgrund der langen und guten Kooperation auf dem Gebiet der Berufsberatung eine Info-Mappe erstellt.
Die Europa-Mappen werden regelmäßig - im Quartalsrhythmus - aktualisiert.
Um den Nutzern die Handhabung zu erleichtern, beginnt jedes Kapitel mit einem Überblick. Daran schließt sich das Inhaltsverzeichnis an, dem dann einzelne, thematisch zugeordnete Dokumente folgen. Durch das Stichwortverzeichnis besteht auch die Möglichkeit, eine konkrete Information unmittelbar zu erhalten.
Die Bundesanstalt für Arbeit gibt diese Informationsschrift für ihre Mitarbeiter heraus, die im zweimonatlichen Rhythmus erscheint und über die Themenbereiche Berufsbildung, Ausbildungsmöglichkeiten, Arbeitsmarkt, Soziales, Förderprogramme der EU, Arbeitsverwaltungen, Vermittlungseinrichtungen, Qualifikationserfordernisse und andere Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten kurz berichtet. Diese Schrift soll die Orientierung über Entwicklungen in Europa erleichtern.
Die wöchentlich erscheinenden ,Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit - ibv" enthalten laufend aktuelle Beiträge zum Thema Europa aus berufskundlicher Sicht und berichten regelmäßig zu allen europäischen Fragen entsprechend der ,Berufskundlichen Informations- und Dokumentationssystematik". Zusätzlich werden von Zeit zu Zeit einzelne Themenbereiche in Schwerpunktheften zusammengefaßt.
Nach der Entscheidung des Rates vom 16. Juli 1985 über die Entsprechung der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften3 sind auf der ,Fachkraftstufe"4 nach Vorarbeiten im CEDEFOP EG-Entsprechungen erarbeitet und im Amtsblatt der EG veröffentlicht worden.
Die Bundesanstalt hat diese Entsprechungen jeweils als Band 4 der Blätter zur Berufskunde veröffentlicht.
Die Arbeitsmittel für die Berufsberatung ,Grundwerk ausbildungs- und berufskundlicher Informationen - gabi" und das Nachschlagewerk ,Einrichtungen zur beruflichen Bildung - EBB" sind ebenfalls durch EU-Informationen und Daten ergänzt. ,gabi" enthält unter der Bezeichnung ,Ausbildung im Ausland" eine vergleichende Übersicht der Befähigungsnachweise in den EU-Ländern. Die EU-Berufsbezeichnungen sind in den jeweiligen Landessprachen abgedruckt.
Wie in die ,EBB" werden auch in die Datenbanken ,KURS" und ,KURS direkt" zunehmend Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den anderen EU-Ländern aufgenommen.
Um die Informationsgrundlage der Berufsberater zu erweitern und die Zusammenarbeit der Dienste zu erleichtern, wurde mit dem Aufbau eines technischen Informationsnetzes (Réseau d'Information pour l'Orientation - R.I.O.) vor drei Jahren begonnen. Neben der Entwicklung einer Basistechnologie, die die Nutzung von elektronisch gespeicherten Daten erst ermöglicht, wurden im Rahmen des PETRA II-Entwicklungsprojektes R.I.O. Informationssysteme über Bildungsmöglichkeiten in den EU-Staaten analysiert und die Datenbanken der Projektmitglieder kostenlos ausgetauscht.
Das LEONARDO-Programm sieht einen weiteren Ausbau vor. Vor allem auf dem Gebiet der Nutzung internationaler Telekommunikationsnetze (CompuServe, Internet etc.), der Entwicklung von mehrsprachigen Multi-Media-Programmen und Schulungen der Berufsberater in der EU in der Anwendung von EU-Aus- und Weiterbildungsdatenbanken werden Vertiefungen der bisherigen Projektergebnisse und Weiterentwicklungen angestrebt. Bisher waren es sechs Staaten - Irland, Portugal, Italien, Luxemburg, Frankreich und Deutschland -, die sich am Aufbau des R.I.O. beteiligten. In Zukunft werden das Vereinigte Königreich, Griechenland, Schweden, die Niederlande und Spanien den Kreis erweitern.
In den vergangenen zwei Jahren konnte die Bundesanstalt für Arbeit durch die eigenständige Entwicklung eines multimedialen PC-Arbeitsplatzes (kurz: EURO PC) dazu beitragen, die Informationsbasis in den Berufsberatungszentren zu verbessern. Aufgrund der Vorschläge der Europäischen Berufsberatungszentren (EBZ) wurden über 45 EU-Datenbanken über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf ihren IV-Systemen installiert und geprüft.
Die Möglichkeit, nunmehr die Internet-Datenautobahn zu betreten, eröffnet nicht nur den deutschen Zentren weitere Perspektiven. So können z. B. ab sofort Datenbanken europäischer Bildungseinrichtungen (wie Universitäten) online ausgewertet werde. Über E-Mail können die Zentren mit diesen Einrichtungen gegebenenfalls Daten austauschen.
Eine multimediale Telekommunikationseinrichtung des EURO PC, die eine zeitgleiche Übertragung von Bewegtbild, Text und Ton ermöglicht, fördert die Kommunikationsfähigkeit der Zentren.
Im Juni 1995 wurden die Systementwicklung und -erprobung abgeschlossen. Damit wurde die Grundlage gelegt, nicht nur die an der Entwicklung beteiligten Arbeitsämter mit dieser Technologie auszustatten. Neben Bremen, Rheine, Aachen, Trier und Rastatt sollen ab September 1995 bis Ende des Jahres 1995 auch in den Dienststellen Lörrach, Frankfurt a. M., Rosenheim, Nürnberg, München und Kiel weitere Systeme installiert werden. Mitte des Jahres 1996 werden dann alle deutschen Zentren vernetzt sein.
Die Bearbeitungszeit der Kundenanfragen konnte von drei bis vier Wochen auf durchschnittlich einen Tag verkürzt werden, die tatsächliche Bearbeitungszeit der oft komplexen Fragen um ca. 40 %. Eine Vielzahl von EURO PC-Funktionen ermöglichten diesen wirtschaftlichen Einsatz. Vor allem die kostengünstige Nutzung der EU-Datenbanken, aufeinander abgestimmte Bürofunktionen und schnelle Datenübertragungsmöglichkeiten (ca. 100 Seiten pro Zeiteinheit) schaffen die Voraussetzungen dazu.
Es liegen Anfragen und Aufträge an die DeTeSystem aus den Staaten Schweiz, Luxemburg, Belgien und Schweden vor, die darauf abzielen, gleiche oder ähnliche Systeme einzuführen. Im CIO Haguenau, Frankreich, konnte ein multimedialer PC-Arbeitsplatz mit den deutschen vernetzt werden.
Die hohe Attraktivität dieses Dienstes führt zu steigender Inanspruchnahme. Die Anfragen werden komplexer. Im EBZ allein wurden über 1.300 Anfragen Jugendlicher im eineinhalbjährigen Untersuchungszeitraum gewählt.5
Es ist geplant, einen Telekommunikationsdienst im Datex/BTX-System und später in internationalen Netzen anzubieten, in dem sich Jugendliche über Fragen der Ausbildung in Europa informieren zu können.
Über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren sollen in Berlin folgende Optionen erprobt werden:
Mit dieser Aktivität, die gemeinsam mit EU-Staaten im Rahmen des LEONARDO-Programms realisiert werden soll, verfolgt die BA das Ziel,
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