Jugendarbeitslosigkeit in Finnland - Teilnahme an Berufsbildungsmaßnahmen oder Verlust des Leistungsanspruchs
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Jugendarbeitslosigkeit in Finnland - Teilnahme an Berufsbildungsmaßnahmen oder Verlust des Leistungsanspruchs


Während 1990 in Finnland noch 13 % aller geleisteten Arbeitsstunden auf junge Menschen entfielen, betrug dieser Anteil 1994 nur noch 8 %. Die rapide wachsende Jugendarbeitslosigkeit erreichte 1993 mit durchschnittlich fast 100.000 eine Quote von 34 %. Während der Rezession (1990-1993) und sogar noch bis zum vergangenen Jahr meldete sich mehr als ein Drittel aller jungen Menschen mindestens einmal pro Jahr arbeitslos. Die Rezession wirkte sich auf den Jugendarbeitsmarkt besonders negativ aus. Die Zahl junger Beschäftigter fiel um etwa 160.000 (48 %).

Als die Nachfrage nach jungen Arbeitnehmern einbrach, wurden zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit umfangreiche Berufsbildungsmaßnahmen eingeleitet. Die Zahl der an Grundausbildung, beruflicher Weiterbildung oder Praktika teilnehmenden jungen Leute wurde erheblich gesteigert, womit sowohl das Arbeitskräfteangebot verringert als auch das zur Erzielung eines Wirtschaftsaufschwunges erforderliche Qualifikationsniveau verbessert werden sollte. Die Anzahl der zu der Altersgruppe unter 25 Jahren zählenden Vollzeit-Teilnehmer an Berufsbildungsmaßnahmen stieg im Zeitraum 1990-94 um etwa 30 %. Dennoch erwies es sich als äußerst schwierig, die verlorengegangenen Arbeitsplätze wieder zu ersetzen.

Die größte Hürde, die sich einem jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt entgegenstellt, besteht darin, erstmals einen Arbeitsplatz zu finden. Ein weiteres Problem bildet die notwendige Wechselwirkung zwischen Berufsbildung und Arbeit. Die Gesellschaft kann nicht allen jungen Menschen einen Arbeitsplatz garantieren, aber die Berufsbildungsmöglichkeiten sind gut. Die landesweite Strategie zur Verminderung der Jugendarbeitslosigkeit setzt auch weiterhin auf Ausweitung der Berufsbildungsmaßnahmen. Gemäß diesem Programm wird die Zahl junger Aus- bzw. Weiterzubildender im Zeitraum 1996-98 um etwa 15.000 gesteigert, das heißt, daß die Anzahl der Zugänge zu solchen Maßnahmen um etwa 5.000 pro Jahr anwachsen wird.

Ferner sieht der im September 1995 abgeschlossene Tarifvertrag für die jeweils im Herbst beginnenden Berufsbildungsgänge eine jährliche Steigerung der Teilnehmerzahl um 4.000 vor. Diese Zunahme steht in Verbindung mit einer 1996 in Kraft getretenen Änderung des Leistungsbezugs aus der Arbeitslosenversicherung, wonach junge Menschen unter 20 Jahren keine passiven Leistungen mehr erhalten. Nach diesem Tarifvertrag verlieren Angehörige der genannten Altersgruppe ihren Leistungsanspruch, wenn sie nicht an vom Arbeitsamt organisierten Praktika, Berufsbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen teilnehmen. Junge Menschen, die die Teilnahme an solchen Beschäftigungsmaßnahmen verweigern, verlieren ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Das Angebot an jungen Arbeitnehmern wird als Ergebnis dieser Maßnahmen weiter sinken, wenn die jungen Menschen auch weiterhin motiviert bleiben, einer Berufsbildung nachzugehen, und sich genügend viele Bewerber für die gewachsenen Berufsbildungsmöglichkeiten finden. Probleme bei der Besetzung der verfügbaren Ausbildungsplätze sind bereits aufgetreten. Somit bedarf es zur Steigerung der Berufsbildungsmotivation sowohl der Peitsche als auch des Zuckerbrots.

Die Grundfrage bleibt die nach der Wahrung eines Gleichgewichts zwischen Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik, das die harmonische Entwicklung sowohl der ökonomischen als auch der menschlichen Ressourcen sicherstellt.


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