Die Gesetzesverordnung Nr. 515/1995 (veröffentlicht im Amtsblatt vom 4.1.1995) enthält in Artikel 8 Neuregelungen über Ausbildungs- und Orientierungspraktika, die an einen breiten Personenkreis gerichtet sind: Personen mit Pflichtschulabschluß, Schüler, arbeitslose Teilnehmer sowie Teilnehmer mit höherem Schulabschluß. Solche Praktika können insbesondere von folgenden Trägern organisiert werden: 1) Universitäten; 2) anderen Bildungsträgern; 3) öffentlichen Schulen; 4) öffentlichen Berufsbildungs- und Orientierungszentren; 5) regionalen Büros für Beschäftigung (Agenzie regionali per l'impiego) sowie den Außenstellen des Ministeriums für Arbeit und Soziales; 6) therapeutischen Gemeinschaften und gemeinnützigen Genossenschaften.
Diese Träger teilen dem zuständigen örtlichen Arbeitsaufsichtsamt und den gewerkschaftlichen Vertretungen in den Betrieben (bzw. den örtlichen Vertretungen der größten Gewerkschaften) die Namen der Teilnehmer an diesen Praktika - die keine Arbeitsverhältnisse darstellen - mit. Die Neuregelungen sehen darüber hinaus vor, daß die Praktikanten durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Träger der Arbeitsunfallversicherung (Istituto nazionale contro gli infortuni sul lavoro e per la responsabilità civile) gegen Arbeitsunfälle versichert sind.
Die Praktika, die je nach Träger und Teilnehmern unterschiedlich lange dauern, werden von einem Tutor, der für Didaktik und Organisation verantwortlich ist, geleitet. Die Höchstdauer kann maximal verdoppelt werden (jedoch nicht über 24 Monate hinaus), falls Behinderte beteiligt sind. Das Praktikum muß ein Ausbildungs- bzw. Orientierungsprojekt beinhalten. Studenten, die gleichzeitig in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben nach Maßgabe der einschlägigen Tarifverträge Anspruch auf Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses.
Im Zusammenhang mit diesen neuen Bestimmungen hat der ,regionale Ausschuß für Beschäftigung" von Latium (Commissione regionale per l'impiego; Organ des regionalen Amtes für Beschäftigung dieser Region) auf der Sitzung vom 18. Dezember 1995 beschlossen, ab Januar 1996 ein Versuchsprojekt durch das regionale Büro für Beschäftigung (Agenzia regionale) von Latium durchführen zu lassen.
Dieses Büro soll:
1. sich um die Vorauswahl der an den Praktika interessierten Arbeitslosen kümmern;
2. die Bereitschaft von Unternehmen, Berufskammern etc. zur Realisierung der Initiativen fördern;
3. eine Datenbank für die Praktika einrichten;
4. neue Erfahrungen in der Region fördern.
Darüber hinaus soll das Büro zusammen mit dem Arbeitsaufsichtsamt ein zusammenfassendes Erhebungsmodell der in der Region getroffenen Praktikumsvereinbarungen erarbeiten.
Beim regionalen Ausschuß wird eine Gruppe mit der Aufgabe eingerichtet, die gesammelten Erfahrungen verantwortlich zu erfassen.
Zur Zeit (im Januar 1996) hat das Büro ein ,Rahmenprojekt" zur innerbetrieblichen Praktikumsförderung (mit Angabe von Zielen, Interessenten, Inhalten, Projektphasen und methodologischen Aspekten) sowie eine ,Rahmen-Konvention" zur Durchführung dieser Praktika (einschließlich der ,Ad-hoc"-Module, die auf einem Praktikumsvertrag und einem Informationsverzeichnis basieren) vorbereitet.
Obwohl sich diese Neuregelungen erst in der Anfangsphase ihrer Umsetzung befinden, könnten die Praktika einen neuen Weg aufzeigen, um die Berufswahl durch direkte Kenntnis der Arbeitswelt zu fördern. Perspektivisch könnten sie den Ausgangspunkt für eine Änderung der immer noch geltenden Gesetze über die Lehrlingsausbildung in den einzelnen Berufen und Gewerben bieten.
|
Zurück | Seitenanfang | Was gibt’s Neues? | Über das EEO | Europäische Beschäftigungsstrategie | Nationale Arbeitsmarktpolitiken | Publikationen | Weitere Links | Suche | Kontakt | Home page |
|
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27, |