Im Oktober 1995 wurde dem Parlament ein Regierungsvorschlag für ein neues Beschäftigungsgesetz übergeben. Diese Gesetzesvorlage, in der die Empfehlungen einer Kommission aufgenommen worden sind, die das bestehende Beschäftigungsgesetze evaluiert hatte (vgl. iMi 50 und 52), soll das Gesetz aus dem Jahre 1990 ersetzen.
In der Vorlage sind zwei zentrale Kernaufgaben für die Arbeitsverwaltung definiert, nämlich die Förderung des Gleichgewichts von Nachfrage und Angebot auf dem Arbeitsmarkt und die Konzentration auf die schwervermittelbaren Arbeitsuchenden. Dies bedeutet, daß die Arbeitsverwaltung sich mehr noch als früher auf die Vermittlung von und die Arbeitsbeschaffung für schwervermittelbare Arbeitsuchende ausrichten muß.
Diese Schwerpunktsetzung im Aufgabenpaket der Arbeitsverwaltung bedeutet aber keineswegs, daß die Arbeitsverwaltung nun nicht mehr allen Arbeitgebern und Arbeitsuchenden offensteht. Welche Personen zukünftig in die Kategorie ,schwervermittelbare Arbeitsuchende" aufgenommen werden, wird von der Arbeitsverwaltung in Kooperation mit den Trägern der Arbeitslosenversicherungen (Kommunen und Berufsgenossenschaften) bestimmt. Diese Personen sollen nach objektiven Kriterien wie Ausbildung, Arbeitserfahrung und Alter beurteilt werden.
Um eine bessere Trennung der Verantwortungsbereiche zu ermöglichen, wird sich die Regierung aus der Zentrale der Arbeitsverwaltung zurückziehen. Künftig wird die Zentrale aus elf Mitgliedern (Ernennung durch Königlichen Erlaß) zusammengesetzt sein. Drei Mitglieder, einschließlich des Vorsitzenden, sind sogenannte Mitglieder der Krone. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen ernennen jeweils drei Mitglieder. Dazu werden die regionalen Arbeitsverwaltungen zwei Mitglieder abordnen (jedoch ohne Stimmrecht). Der Arbeits- und Sozialminister behält seine Aufgaben in den Bereichen Gesetzgebung, Finanzierung und Aufsicht. Er wird allerdings nicht mehr in der Zentralarbeitsverwaltung vertreten sein.
Die Zentralarbeitsverwaltung hat die letztendliche Verantwortung für die gesamte Arbeitsverwaltung inne. Die tägliche Leitung wird nach dem neuen Gesetz der Arbeitsverwaltungsdirektion übertragen. Der zentralen Direktion der Arbeitsverwaltung wird dafür ein größerer Verantwortungsbereich gegeben. Die ,Arbeitsverwaltung" gleicht jetzt einem privaten Unternehmen und soll durch die Veränderungen ein einheitliches Bild erhalten. Eine bessere Trennung der Verantwortungsbereiche ermöglicht eine effizientere Ausgabenpolitik und eine effektive Verwaltung der Organisation. Die Regionalverwaltungen sind nach wie vor auf regionaler Ebene für die Arbeitsvermittlung zuständig. In den Regionalverwaltungen bleiben die Verantwortlichkeiten bei Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Kommunen.
Die Vorbeugung und Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit erfordert, daß alle beim Arbeitsamt registrierten Arbeitsuchenden systematisch und aktiv begleitet werden. Dafür ist es notwendig, daß die Dienstleistungen des Arbeitsamtes, der Berufsgenossenschaften und der Sozialen Dienste der Kommunen besser koordiniert werden, so daß den Arbeitsuchenden alle Dienstleistungen zukünftig an einem einzigen Schalter angeboten werden. In den nächsten Jahren soll dazu die nötige Reorganisation durchgeführt werden.
Die Finanzierung der Arbeitsverwaltung wird intensiver an die tatsächlich erbrachten Leistungen gekoppelt. Dazu soll allmählich eine Finanzierung nach Leistung eingeführt werden. Das Budget wird aus zwei Komponenten bestehen: erstens einem Basisbudget für die allgemeinen Aktivitäten und zweitens einem Leistungsbudget für Extra-Dienstleistungen, die für schwervermittelbare Arbeitsuchende und schwer zu besetzende offene Stellen erbracht werden. Die Höhe der staatlichen finanziellen Unterstützungen wird nicht mehr im Beschäftigungsgesetz aufgenommen, sondern wird in Zukunft jährlich von der Regierung festgesetzt.
Auf der Grundlage des Leistungsbudgets wird die Arbeitsverwaltung der spezifischen Gruppe der schwervermittelbaren Arbeitsuchenden eine intensivere Arbeitsvermittlung und Arbeitsbeschaffung zukommen lassen können. Darüber hinaus erhalten die Kommunen und Berufsgenossenschaften zusätzliche Budgetmittel, um so Dienstleistungen für ihre schwervermittelbaren Klienten bei der Arbeitsverwaltung einkaufen zu können. Auf längere Sicht wird angestrebt, den Einkauf von Dienstleistungen bei Dritten zu erleichtern. Kommunen und Berufsgenossenschaften können dann ihr Budget einsetzen, um Dienstleistungen sowohl bei der Arbeitsverwaltung als auch bei privaten Vermittlern einzukaufen.
Die ministerielle Beaufsichtigung der Arbeitsverwaltung wird sich neben der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausgaben auch auf die Effizienz der Arbeitsverwaltung richten. Die regionalen Arbeitsverwaltungen müssen für ihre Aktivitäten der zentralen Arbeitsverwaltung Rechenschaft ablegen. Die Zentralverwaltung wiederum ist dem Arbeits- und Sozialminister rechenschaftspflichtig.
Im Juli 1995 hat die Arbeitsverwaltung einen Organisationsplan vorgelegt. Dieser erste Organisationsplan in der Geschichte der Arbeitsverwaltung stimmt nicht in allen Einzelheiten mit dem neuen Gesetz überein. Die Auffassungen über die Kernaufgaben der Arbeitsverwaltung weichen beträchtlich voneinander ab. Im Gegensatz zu den Auffassungen des Ministers, daß die Arbeitsverwaltung vor allem für die schwervermittelbaren Arbeitsuchenden tätig sein soll, definiert die Arbeitsverwaltung ihre Kernaufgaben breiter: Für sie geht es erstens darum, Arbeitslose auf eine Vermittlung vorzubereiten, zweitens um die Vermittlung offener Stellen und drittens um die Bereitstellung von Informationen und Rat für alle, die danach fragen. Diese Politik der Arbeitsverwaltung geht davon aus, daß die Arbeitsverwaltung aufgrund der erfolgreichen Vermittlung von geeigneten Kandidaten später auch schwervermittelbaren Arbeitslosen eine Stelle beim gleichen Arbeitgeber vermitteln kann (,Trägerwellen"-Methode).
Insgesamt steht für das Jahr 1996 ein Betrag von 1,4 Mrd. HFL zur Verfügung, 223 Mio. HFL weniger als 1995. Die Regierung steuert für die nationale Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung 523 Mio. HFL bei (unter anderem 287 Mio. HFL für Maßnahmen der Vermittlung und Weiterbildung von Arbeitslosen und 130 Mio. HFL für die Reorganisation der Arbeitsverwaltung). Die Zentralverwaltung hat die geplanten Budgeteinsparungen bei den Regionalverwaltungen allerdings verringert, und die im Sommer geplante Zuweisung für die 18 Regionalverwaltungen wurde nachträglich um 45 Mio. HFL erhöht. Außerdem sind auf zentraler Ebene Mittel für die Reorganisation der Regionalverwaltungen reserviert worden (unter anderem Ausgaben für die Frühverrentung von Personal, Lohnkosten für überzähliges Personal und Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Infrastruktur der Arbeitsverwaltung). Die schwierigsten Probleme in den Regionen werden dadurch gelöst.
Die Arbeitsverwaltung wird trotz der Einsparungen im Jahr 1996 versuchen, das Niveau der Dienstleistungen der Arbeitsämter und der Weiterbildungszentren zu halten. Ob dies gelingen kann, hängt auch davon ab, ob durch die Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz der Arbeitsverwaltung die geplanten Einsparungen realisiert werden können und ob die Reorganisation planmäßig verlaufen wird. Bis auf weiteres wird es nicht notwendig sein, Arbeitsämter aus finanziellen Gründen zu schließen.
Der nationale Plan des Jahres 1996 sieht vor, daß die Arbeitsämter 185.000 Arbeitsuchende erfolgreich vermitteln sollen. So werden 53.000 Arbeitslose mittels Umschulung, Weiterbildung und Förderung der Arbeitserfahrung für den Arbeitsmarkt tauglich gemacht. Die Realisierung dieser ehrgeizigen Aufgaben (mehr oder weniger die gleichen Vermittlungsresultate wie in 1995) hängt aber von der ökonomischen Entwicklung und dem daran gekoppelten Beschäftigungswachstum sowie von einer Intensivierung der Arbeitsmarktpolitik in den Wirtschaftssektoren ab.
Die regionalen Arbeitsverwaltungen gehen davon aus, daß im Jahr 1996 die offenen Stellen um 12 % steigen werden (auf 704.000 offene Stellen). Davon werden die Arbeitgeber 264.000 Stellen bei den Arbeitsämtern anmelden. Die Arbeitsämter werden 164.000 vermitteln können; dies entspricht einem Marktanteil von 23 %.
Im Vergleich zu 1995 wird die Gesamtzahl der erwerbslosen Arbeitsuchenden im Jahr 1996 gleich bleiben (860.000). Die Gesamtzahl der registrierten Langzeitarbeitslosen (487.000), der Arbeitslosen aus ethnischen Minderheiten und der arbeitslosen Frauen wird 1996 um jeweils 6 % höher liegen als im vorangegangenen Jahr. Im Laufe des Jahres 1996 wird die Arbeitslosenquote für Frauen voraussichtlich stark zunehmen, weil das Sozialhilfegesetz entscheidend geändert wurde. Ungefähr 110.000 Frauen werden dadurch auf den Arbeitsmarkt strömen.
Die Bemühungen des Arbeitsamtes zielen vor allem auf die schwervermittelbaren Arbeitsuchenden ab. Durch die Kombination der indirekten Vermittlung (also Umschulung, Weiterbildung und Förderung der Arbeitserfahrung) und die vorrangig direkte Vermittlung von Arbeitslosen können voraussichtlich 149.000 erwerbslose Arbeitsuchende vermittelt werden. Dazu gehören 54.000 Langzeitarbeitslose, 23.000 Arbeitslose aus ethnischen Minderheiten und 67.000 arbeitslose Frauen. Die Zielsetzung für diese Gruppen liegt demnach höher als die zu erwartenden Resultate für 1995.
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