Im Oktober 1995 wurde vom Bundesminister für Arbeit und Soziales das Projekt ,Sichere Arbeitsplätze - länger aktiv sein" ins Leben gerufen. Die Aufgabenstellung dieser Initiative besteht darin, unter Einbeziehung aller relevanten politischen Akteure in Österreich - das sind insbesondere der Arbeitsmarktservice, die Sozialpartner und die betroffenen Ministerien - Maßnahmen zu entwickeln, die zu einer Erhöhung des im internationalen Vergleich äußerst niedrigen durchschnittlichen Zugangsalters in die Pension führen. Dabei soll mittels eines integrierten Ansatzes, der den Arbeitsmarkt und das Pensionssystem gewissermaßen als ,kommunizierende Gefäße" sieht, verhindert werden, daß es zu negativen Auswirkungen auf die heimische Arbeitslosigkeit kommt. In einer umfassenden Projektorganisation sollen die Ausgangslage analysiert und daran anschließend Maßnahmen entwickelt werden, die der Zielsetzung des Projektes entsprechen. Nach Beendigung der Machbarkeitsphase werden bis Ende 1996 umsetzbare Vorschläge an die politische Entscheidungsebene übermittelt.
Die Ausgangslage in Österreich, die zur Installierung des Projektes führte, läßt sich im Hinblick auf das Pensionsverhalten und die Lage am Arbeitsmarkt wie folgt beschreiben: Das gesetzliche Pensionsalter für Männer liegt in Österreich bei 65, jenes der Frauen bei 60 Jahren. Tatsächlich gehen erstere jedoch im Durchschnitt mit 58,5, zweitere mit 57,1 Jahren in Pension, so daß insgesamt das durchschnittliche Pensionszugangsalter bei 57,8 Jahren liegt (Zahlen für 1994); 1970 lag das Zugangsalter noch bei 61,3 Jahren. Damit treten Männer den Ruhestand durchschnittlich um 6,5 Jahre, Frauen hingegen um etwa drei Jahre vor dem vom Gesetz vorgesehenen Zeitpunkt an.
Betrachtet man die Verteilung der jährlich neu in das System der Pensionsversicherung eintretenden Personen, so ist festzustellen, daß 1994 78 % aller Neuzuerkennungen von Direktpensionen (ohne Witwen/r- und Waisenpensionen) vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsanfallsalters erfolgen. Bei den Männern nehmen 63 % die verschiedenen Formen der vorzeitigen Alterspension (wegen langer Versicherungsdauer, Arbeitslosigkeit und geminderter Arbeitsfähigkeit) in Anspruch, 22 % gehen in die Invaliditätspension, und nur 15 % gehen nach Erreichen des 65. Lebensjahres in Pension. Bei den Frauen entfallen 56 % auf die vorzeitigen Alterspensionen, 14 % auf die Invaliditätspension, und nur 30 % gehen nach dem 60. Lebensjahr in Pension. Von besonderem Interesse in diesem Zusammenhang ist die Frage, woher die Neuzugänge in das Pensionssystem kommen: So sind es bei den Männern immerhin 51 %, die aus der Nichterwerbstätigkeit (Krankengeld-, ALV-, Sonderunterstützungsbezug oder sonstige Nichterwerbstätigkeit) kommen, bei den Frauen 56 %. Damit zeigt sich, daß nicht zuletzt die Situation am Arbeitsmarkt die Entscheidung für den Übertritt in die Pension maßgeblich beeinflußt.
Wie bereits erwähnt, hat sich das durchschnittliche Pensionszugangsalter seit Anfang der siebziger Jahre deutlich vermindert; dies gilt vor allem für die Invaliditätspensionen, bei denen das Zugangsalter im Schnitt bei 50,1 Jahren liegt. Die Invaliditätspensionen sind es auch, bei denen seit 1980 die Inanspruchnahmen in besonderem Maße zugenommen hat, was einerseits ein Indiz für erhöhte gesundheitliche Belastungen, andererseits aber auch ein Ausdruck für einen erleichterten Zugang sein dürfte.
Die Kehrseite dieses Zustromes in die Frühpension sind die, auch im internationalen Vergleich gesehen, sehr niedrigen Erwerbsquoten der älteren Arbeitskräfte. Österreich hat zusammen mit Italien die geringste Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitskräfte im OECD-Raum. Bei den ,über 55jährigen" hat Japan mit 44 % die höchste, Italien mit 10 % die niedrigste Erwerbsquote (1990). Österreich liegt mit 11 % im Vergleich mit Italien nur wenig besser. Im Längsschnitt (seit den fünfziger Jahren) fiel die Erwerbsbeteiligung der Männer in der Altersgruppe der ,50- bis 65jährigen" beinahe kontinuierlich von 85 % auf etwa 65 %, bei den Frauen blieb sie mit etwa 35 % relativ konstant.
Zur Situation am Arbeitsmarkt für ältere Personen ist zu sagen, daß die altersspezifischen Arbeitslosenquoten noch im Jahre 1988 bei den ,über 50jährigen" im österreichischen Durchschnitt lagen, seit Anfang der neunziger Jahre liegen sie vor allem in der Altersgruppe zwischen 50-60 Jahren deutlich über diesem (in der Altersgruppe ,über 60" zieht sich, wie erwähnt, ein Großteil des Arbeitskräfteangebotes überhaupt vom Arbeitsmarkt zurück, tritt also auch nicht in Form von Arbeitslosigkeit in Erscheinung). Ältere Erwerbspersonen haben, einmal arbeitslos geworden, mit einer Vielzahl von Vorurteilen am österreichischen Arbeitsmarkt zu kämpfen: Sie seien (infolge der vor allem im Angestelltenbereich ausgeprägten Senioritätsregeln) zu teuer, wenig flexibel, nicht mehr anpassungsfähig und darüber hinaus auch nur in geringem Maße zur beruflichen Weiterbildung bereit. Dementsprechend sind die Wiederbeschäftigungschancen relativ gering, bzw. ältere Arbeitslose sind häufiger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen.
Bei einer Gesamtbeurteilung der Lage von älteren Arbeitskräften am österreichischen Arbeitsmarkt ist es jedoch nicht einfach, konkrete Ursachen der hohen Arbeitslosenquoten - wie beispielsweise ein Qualifizierungsproblem - eindeutig zu identifizieren. Denn bei einer Vielzahl von Faktoren scheint es sich eher um gesellschaftliche Zuschreibungen zu handeln, die einer objektiven Überprüfung nicht standhalten. So dürften die Probleme dieses Arbeitsmarktsegmentes mit einem unausgesprochenen gesellschaftlichen Konsens zusammenhängen, demgemäß Ältere aus dem Arbeitsmarkt relativ frühzeitig entlassen werden, um beispielsweise Jugendlichen den Einstieg zu erleichtern.
An dieser Stelle setzt das Projekt ,Sichere Arbeitsplätze - länger aktiv sein" an. Als erwartetes Resultat sollen sowohl das faktische Pensionsalter angehoben als auch zusätzliche Probleme am Arbeitsmarkt vermieden werden.
Das Projekt steht unter der Leitung des Bundesministers für Arbeit und Soziales und erfolgt unter Einschaltung eines politischen Beirates, der sich aus Vertretern verschiedener Ministerien, des Arbeitsmarktservice (AMS) und der Sozialpartner zusammensetzt. Die praktische Arbeit wird von einer Projektsteuergruppe (in der hohe Beamten und Experten mitwirken) abgewickelt. Dieser Steuergruppe arbeiten wiederum fünf Projektteams mit den folgenden Aufgabenstellungen zu:
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