Am 8.11.1995 trat das Gesetz über die Gleichbehandlung Behinderter in Kraft. Das Gesetz schafft erstmals eine Grundlage für den Schutz Behinderter vor Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Künftig ist es Arbeitgebern mit mindestens 20 Arbeitnehmern untersagt, behinderte Arbeitnehmer gegenüber nichtbehinderten Beschäftigten ohne triftigen Grund wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen. Der Arbeitgeber muß die Arbeitsbedingungen bzw. den Arbeitsplatz von Behinderten in zumutbarer Weise deren besonderen Bedürfnissen anpassen, wenn dies dazu beiträgt, die praktischen Auswirkungen ihrer jeweiligen Behinderung zu beheben. Ferner stellt das Gesetz sicher, daß Schüler, Studenten und Eltern besser darüber unterrichtet werden, mit welchen Maßnahmen Behinderten in Schulen, Colleges und Universitäten geholfen werden kann.
Gegenwärtig wird ein Leitfaden zum Arbeitsrecht erstellt, der zu einem besseren Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen verhelfen und ihre Einhaltung fördern soll. Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben wurden Arbeitgeber, Wohlfahrtsverbände und Behinderte konsultiert und über die im Rahmen des neuen Gesetzes zu erlassenden Beschäftigungsvorschriften befragt. Um allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich mit dem Gesetz vor dessen allgemeiner Anwendung vertraut zu machen, wird dieses erst Ende 1996 voll verbindlich werden.
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