Der branchenübergreifende Mindestlohn für 1996
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Der branchenübergreifende Mindestlohn für 1996


Mit der Königlichen Verordnung 2199/1995 vom 28. Dezember 1995 hat die Regierung den branchenübergreifenden Mindestlohn festgelegt, der seit dem 1. Januar 1996 für unbefristete und befristete Arbeitsverhältnisse, aber auch für Gelegenheitsarbeiter und Hausangestellte gilt.

Die neuen Beträge, die einem 3,5%igen Anstieg im Vergleich zu 1995 entsprechen, wurden unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Preisindexes für Konsumgüter, der durchschnittlich erreichten nationalen Produktivität, des Zuwachses der Lohnquote am Volkseinkommen und der allgemeinen wirtschaftlichen Konjunkturlage errechnet. Insbesondere wurde dabei die von der Regierung angestrebte Inflationsbegrenzung berücksichtigt. Lohnbeschränkungen sind vor allem für ein positives Wachstum der spanischen Wirtschaft auch im kommenden Jahr nötig, um so den Prozeß der wirtschaftlichen Erholung zu konsolidieren und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen. In diesem Jahr wird eine Angleichung der gesetzlichen Mindestlöhne für minderjährige Arbeitnehmer eingeleitet, die innerhalb von drei Jahren zu einer Angleichung der Löhne für Arbeitnehmer unter und über 18 Jahren führen soll. 1996 erhalten Arbeitnehmer unter 18 Jahren 77,4 % des Lohnes der über 18jährigen, gegenüber 66,1 % im Vorjahr.

Die Mindestlöhne und -gehälter in der Landwirtschaft, der Industrie und den Dienstleistungen wurden auf monatlich 64.920 Pts. für Arbeitnehmer über 18 Jahre und auf monatlich 50.220 Pts. für minderjährige Arbeitnehmer festgesetzt. Auf das Jahr gerechnet, beträgt der Mindestlohn inklusive zwei Sonderzahlungen von 30 Tageslohnsätzen nun 908.880 bzw. 703.080 Pts. - je nachdem, ob es sich um Arbeitnehmer über oder unter 18 Jahren handelt.


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