Der Arbeits- und Sozialminister hat drei Diskussionsvorschläge für neue Gesetze vorgelegt. Je nach Ergebnis der Diskussionen wird die Regierung entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Der Minister will in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowohl für Männer als auch für
Frauen Möglichkeiten der Kombination von Erwerbstätigkeit mit Phasen der Erziehung und Pflege von Kindern,
der Pflege von Kranken und anderer sozialer Tätigkeiten schaffen. Die Möglichkeiten einer gesetzlichen Regelung
sollen untersucht werden. Die Untersuchung soll herausfinden, ob Arbeitnehmer sich während einer relativ langen
Periode (teilweise) beurlauben lassen können, um sich weiterzubilden oder sozialen Tätigkeiten nachzugehen.
Neben der eigenen Verantwortlichkeit der Tarifparteien, bestehende Beurlaubungsmöglichkeiten kritisch zu
analysieren und auszudehnen, wird die Regierung dazu beitragen, gegebenenfalls bestehende gesetzliche Hürden zu
beseitigen. Sie wird auch prüfen, ob solche Beurlaubungen - wie in Belgien oder Dänemark - mittels finanzieller
Anreize stimuliert werden können. Ferner denkt die Regierung darüber nach, wie und ob Arbeitnehmer ihre
Beurlaubung über ein Sparmodell finanzieren können. Dies kann über das Sparen von Einkommensanteilen, durch
Arbeitszeitverkürzungen oder durch Urlaub erreicht werden. Auch Eltern, die weniger als 20 Stunden in der Woche
arbeiten, werden in Zukunft Anrecht auf Elternurlaub bekommen. Die Wahlmöglichkeiten bei Elternurlaub werden
flexibler gehandhabt werden.
Für alle Formen der Beurlaubung will der Minister gesetzliche Möglichkeiten eröffnen, damit die Invaliditäts- und
Witwenrenten auf der Basis des letzten Lohnes fortgeschrieben werden.
Im Rahmen der zunehmenden Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse wird ein Gleichgewicht zwischen
Flexibilität und sozialer Sicherheit angestrebt. Dies bedeutet sowohl eine Entschärfung als auch eine Verschärfung
bestehender Gesetze. Einerseits sollen flexiblere Arbeitsverträge für die festangestellten Arbeitnehmer eingeführt
werden, und andererseits muß gleichzeitig die Rechtsposition von Zeitarbeitskräften verbessert werden. Der
Minister schlägt für die Zeitarbeitsverträge unter anderem vor, die Löhne auch für nichtgearbeitete Stunden weiter
zu zahlen, die Probezeit von zwei auf sechs Monate zu verlängern, die Kündigungsfristen zu variieren (ein bis vier
Monate), eine Rentenanwartschaft einzuführen und die Genehmigungspflicht für Zeitarbeit abzuschaffen.
Öffentlich subventionierte Beschäftigung soll klarer geregelt werden. Die Job-Pools, das
Jugendarbeitsgarantiegesetz (JWG) und das Gesetz zur Förderung von Arbeitserfahrungsplätzen (WEP) werden
abgeschafft. Statt dessen wird ein einziges neues Gesetz für Arbeitsuchende (WIW) eingeführt. Die
Verantwortlichkeit für die Subventionierung von Arbeitsplätzen soll bei den Kommunen liegen. Das neue
Gesetz betrifft allerdings nicht die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (WSW). Diese Regelung wird strikter als
bisher gehandhabt werden. Arbeitsplätze werden vor allem für Personen mit körperlichen, geistigen oder
psychischen Problemen, die nicht regulär beschäftigt werden können, gefördert.
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