Vorlagen für innovative arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
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Vorlagen für innovative arbeitsmarktpolitische Maßnahmen


Der Arbeits- und Sozialminister hat drei Diskussionsvorschläge für neue Gesetze vorgelegt. Je nach Ergebnis der Diskussionen wird die Regierung entsprechende Maßnahmen ergreifen.

8.3.2.1. Unterbrechung der Beschäftigung durch Beurlaubung

Der Minister will in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowohl für Männer als auch für

Frauen Möglichkeiten der Kombination von Erwerbstätigkeit mit Phasen der Erziehung und Pflege von Kindern,

der Pflege von Kranken und anderer sozialer Tätigkeiten schaffen. Die Möglichkeiten einer gesetzlichen Regelung

sollen untersucht werden. Die Untersuchung soll herausfinden, ob Arbeitnehmer sich während einer relativ langen

Periode (teilweise) beurlauben lassen können, um sich weiterzubilden oder sozialen Tätigkeiten nachzugehen.

Neben der eigenen Verantwortlichkeit der Tarifparteien, bestehende Beurlaubungsmöglichkeiten kritisch zu

analysieren und auszudehnen, wird die Regierung dazu beitragen, gegebenenfalls bestehende gesetzliche Hürden zu

beseitigen. Sie wird auch prüfen, ob solche Beurlaubungen - wie in Belgien oder Dänemark - mittels finanzieller

Anreize stimuliert werden können. Ferner denkt die Regierung darüber nach, wie und ob Arbeitnehmer ihre

Beurlaubung über ein Sparmodell finanzieren können. Dies kann über das Sparen von Einkommensanteilen, durch

Arbeitszeitverkürzungen oder durch Urlaub erreicht werden. Auch Eltern, die weniger als 20 Stunden in der Woche

arbeiten, werden in Zukunft Anrecht auf Elternurlaub bekommen. Die Wahlmöglichkeiten bei Elternurlaub werden

flexibler gehandhabt werden.

Für alle Formen der Beurlaubung will der Minister gesetzliche Möglichkeiten eröffnen, damit die Invaliditäts- und

Witwenrenten auf der Basis des letzten Lohnes fortgeschrieben werden.

8.3.2.2. Neues Gleichgewicht zwischen Flexibilität und sozialer Sicherheit

Im Rahmen der zunehmenden Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse wird ein Gleichgewicht zwischen

Flexibilität und sozialer Sicherheit angestrebt. Dies bedeutet sowohl eine Entschärfung als auch eine Verschärfung

bestehender Gesetze. Einerseits sollen flexiblere Arbeitsverträge für die festangestellten Arbeitnehmer eingeführt

werden, und andererseits muß gleichzeitig die Rechtsposition von Zeitarbeitskräften verbessert werden. Der

Minister schlägt für die Zeitarbeitsverträge unter anderem vor, die Löhne auch für nichtgearbeitete Stunden weiter

zu zahlen, die Probezeit von zwei auf sechs Monate zu verlängern, die Kündigungsfristen zu variieren (ein bis vier

Monate), eine Rentenanwartschaft einzuführen und die Genehmigungspflicht für Zeitarbeit abzuschaffen.

8.3.2.3. Die Vereinheitlichung subventionierter Beschäftigung

Öffentlich subventionierte Beschäftigung soll klarer geregelt werden. Die Job-Pools, das

Jugendarbeitsgarantiegesetz (JWG) und das Gesetz zur Förderung von Arbeitserfahrungsplätzen (WEP) werden

abgeschafft. Statt dessen wird ein einziges neues Gesetz für Arbeitsuchende (WIW) eingeführt. Die

Verantwortlichkeit für die Subventionierung von Arbeitsplätzen soll bei den Kommunen liegen. Das neue

Gesetz betrifft allerdings nicht die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (WSW). Diese Regelung wird strikter als

bisher gehandhabt werden. Arbeitsplätze werden vor allem für Personen mit körperlichen, geistigen oder

psychischen Problemen, die nicht regulär beschäftigt werden können, gefördert.


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