Belgien: Außer in Ausnahmefällen kann der Vorruhestand nun erst ab 58 Jahren beginnen.
Um die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, will die belgische Regierung die Beschäftigungsintensität des Wachstums stärken und den Trend des Ersatzes der Arbeit durch Kapital bremsen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit einzuschränken.
Der interministerielle Haushaltsfonds der Region Wallonien bezuschußt die Schaffung von Arbeitsplätzen im nichtgewerblichen Sektor.
Spanien: Eine erste Bilanz der nationalen Abkommen zur beruflichen Weiterbildung zeigt einen stark steigenden Anteil von Teilnehmern an der beruflichen Weiterbildung.
Frankreich: Eine neue individuelle Verlaufsdatei der Arbeitsmarktverwaltung ermöglicht Verlaufsuntersuchungen von Arbeitslosen.
Ein neues Gesetz zur Flexibilisierung und Reduzierung der Arbeitszeit sieht vor, beschäftigungsschaffende oder -erhaltende Arbeitszeitverkürzungen durch eine Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu fördern.
Griechenland: Durch ein neues Gesetz wird die Organisation von Beschäftigungs- und Berufsbildungsmaßnahmen der OAED neu geregelt und ein Fonds für Beschäftigung und Weiterbildung eingerichtet. Das Gesetz sieht auch die Einführung einer Arbeitnehmerkarte vor. Ferner wird die Einrichtung von Beschäftigungsobservatorien durch das Gesetz geregelt.
Italien: Ein umfangreiches Sonderprogramm zur Beschäftigungsförderung, das die Beschäftigungsquote vor allem im Süden Italiens erhöhen soll, wurde verabschiedet.
Niederlande: Eine Diskriminierung wegen Alters bei Auswahl und Einstellung von Personal ist jetzt gesetzlich verboten worden.
Forschungsergebnisse zeigen, daß im Anschluß an Sanktionen mehr Arbeitslose eine Arbeit aufnehmen.
Die von dem Gesetz zur Förderung der Gleichstellung ethnischer Minderheiten vorgeschriebene Registrierung von Arbeitnehmern aus diesen Minderheiten nimmt zu.
Ein Gesetz über die Reorganisation der Arbeitsverwaltung ist von der zweiten Kammer des niederländischen Parlaments abgeändert worden: So sollen nun doch die Vertreter der Sozialpartner im Aufsichtsrat sitzen, und auch die Vermittlung von Zielgruppen und leichter Vermittelbaren bleibt gestattet.
Portugal: Der Ministerrat beschloß einen Aktionsrahmen zur Förderung eines "sozialen Arbeitsmarktes", der die soziale und berufliche Integration und Reintegration von Arbeitslosen zur Aufgabe hat. Durch das Gesetz wurde ein garantiertes Mindesteinkommen verabschiedet, das neben einer finanziellen Zuwendung auch Eingliederungsprogramme umfaßt.
Schweden: Eine Evaluation der Firmengründungsbeihilfe zeigt unter anderem die Struktur der Firmen und deren Gründer sowie die Überlebenschancen dieser Unternehmen.
Neben einer Förderung des Baus von Studentenwohnungen umfassen die verabschiedeten schwedischen Beschäftigungsmaßnahmen auch temporäre Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst für über 55jährige Langzeitarbeitslose und allgemeinbildende Schulungen für bestimmte Zielgruppen des Arbeitsmarktes.
Vereinigtes Königreich: Statt der Arbeitslosenunterstützung wurde im Oktober die sogenannte Arbeitsuchbeihilfe einge-
Königreich: führt. Die Neubenennung unterstreicht die von der Regierung gewünschte Aktivierung beim Bezug passiver Leistungen.
Benachteiligten Jugendlichen soll durch ein neues Firmengründungsprogramm geholfen werden.
Die Einrichtung eines Qualitätsinspektorats für Berufsbildungsmaßnahmen soll die Qualität der britischen Berufsbildungsmaßnahmen verbessern.
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