"Maßnahmen" und die fünf Aktionsbereiche von Essen
"Maßnahmen" und die fünf Aktionsbereiche von Essen
Im Rahmen des ersten Aktionsbereichs legte die italienische Regierung einen umfassenden Zielkatalog vor. So soll die Schulpflicht von derzeit acht auf zehn Jahre verlängert und die Lehrinhalte sollen modernisiert werden. Bis zum 18. Lebensjahr soll es nun künftig ein Recht auf Berufsbildung geben, das durch einen eigenen Fonds unterstützt wird. Ferner sollen der Anspruch auf Bildungsurlaub durchgesetzt, Praktika ausgeweitet und Fortbildungsstipendien eingeführt werden. Überdies soll die Lehre den neuen Erfordernissen der Produktion angepaßt werden. In Spanien wurden die nationalen Abkommen über Weiterbildung, die den Sozialpartnern wichtige Rechte übertrugen, evaluiert. Es zeigte sich, daß die Zahl der Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen stark stieg, vor allem in großen Firmen des Industriesektors. Schweden räumt nun die Möglichkeit ein, daß langzeitarbeitslose Ausländer der nicht-nordischen Staaten eine reguläre schulische Bildung erhalten und dabei eine Ausbildungsbeihilfe der Arbeitsmarktverwaltung beziehen. Griechenland führt einen neuen Fonds für ,Beschäftigung und berufliche Weiterbildung" ein, durch den unter anderem die Weiterbildung in Unternehmen gefördert wird. Gleichzeitig wird durch Zusammenarbeit der Arbeitsverwaltung, der Bildungsträger und der Unternehmen sowie durch die Einführung von Praktika das Angebot an Weiterbildungsplätzen vermehrt und verbessert. Im Vereinigten Königreich wiederum wurde ein Qualitätskontrollverfahren für die von den TECs aufgestellten Standards für Berufsbildungsprogramme eingeführt.
Im zweiten Aktionsbereichs führt die französische Regierung Maßnahmen der Reorganisation und Verkürzung der Arbeitszeit zwecks Beschäftigungsausweitung durch. Portugal will den Sektor der ,Sozialwirtschaft" (z. B. geschützte Werkstätten, lokale Beschäftigungsinitiativen oder gemeinnützige Bildungsstätten) durch stärkere Förderung ausweiten. Belgien stellt für 1997 3,3 Mrd. BFR für die Beschäftigungsschaffung in der Sozialwirtschaft (z. B. für Pflegedienste, Arbeitsvermittlungsdiensten für Zielgruppen, Dienstleistungsschecks etc.) zur Verfügung. Auch Italien will generell die Wirtschaftsbereiche mit hoher Beschäftigungsintensität ausbauen.
Eine Senkung der Lohnnebenkosten plant die italienische Regierung: Während Voll- und Teilzeitarbeit bezüglich der Sozialabgaben pro rata zur Arbeitszeit grundsätzlich gleichgestellt werden, sehen die neuen Beschäftigungsmaßnahmen gewisse Nachlässe zur Förderung von Zielgruppen vor. Ein wichtiger Punkt der Beschäftigungsförderung der belgischen Bundesregierung sind Nachlässe bei den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber: Für 1997 wird im Rahmen der ,Verträge für mehr Beschäftigung" den Sozialpartnern eine Manövriermasse von 6,3 Mrd. BFR zur Verfügung gestellt. Auch die neue französische Initiative zur Beschäftigungsschaffung durch Arbeitszeitreorganisation und -verkürzung sieht eine Reduzierung der Sozialbeiträge der Unternehmer vor. Schließlich gewährt auch die britische Regierung eine vorübergehende Entlastung von Sozialabgaben für Unternehmen, die Langzeitarbeitslose einstellen. Eine befristete pauschalierte Senkung der Lohnnebenkosten bei Einstellung von Jugendlichen ist auch in Griechenland vorgesehen.
Eine effektivere Arbeitsmarktpolitik und eine Aktivierung passiver Transferleistungen werden nun in den meisten europäischen Ländern angestrebt. In dieser Ausgabe sind es beispielsweise die Niederlande, die durch eine neuerliche Reform der Arbeitsverwaltung die Dienstleistungen für Arbeitslose effektiver gestalten wollen. Das Vereinigte Königreich möchte künftig durch die Ersetzung des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe durch die sogenannte Arbeitsuchbeihilfe Arbeitslose ,aktivieren" und setzt darauf, daß diese aufgrund verkürzter, nicht bedürfnisgeprüfter Leistung (bedürfnisgeprüfte Leistungen längerer Dauer können nach wie vor bezogen werden) ihre Arbeitsucheanstrengungen verstärken. In Griechenland sind sogenannte ,Weiterbildungs- und Beschäftigungseinheiten" geplant, die auf einer ,Arbeitnehmerkarte" eingetragen werden und umgewandelten (aktivierten) Arbeitslosengeld-Leistungseinheiten entsprechen. Das in Portugal eingeführte garantierte Mindesteinkommen ist zwar eine ,passive" Leistung, sieht jedoch (ähnlich dem französischen Mindesteinkommen RMI) eine aktive Komponente in Form von Reintegrationsmaßnahmen vor.
Traditionellere Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, über die wir in dieser Ausgabe berichten, sind befristete Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für ältere Langzeitarbeitslose im öffentlichen Dienst in Schweden, Firmengründungsbeihilfen im Vereinigten Königreich sowie eine Evaluation solcher Maßnahmen in Schweden. Die nun von der französischen Arbeitsmarktverwaltung ANPE eingeführte individuelle Verlaufsdatei für Arbeitsuchende kann unter Umständen ebenfalls zu effektiveren Dienstleistungen für Arbeitslose beitragen, denn sie kann auch zur Beantwortung von Fragen über die effektivsten Eingliederungsmaßnahmen genutzt werden.
Bezüglich der Förderung der Zielgruppen des Arbeitsmarktes sind das eben erwähnte schwedische Arbeitsbeschaffungsprogramm für über 55jährige Langzeitarbeitslose im öffentlichen Dienst ebenso hervorzuheben wie die Ansätze zur Ausbildung eines ,sozialen Arbeitsmarktes" in Portugal, der nicht zuletzt auch den Zielgruppen des Arbeitsmarktes zugute kommen dürfte. Auch das garantierte Mindesteinkommen sowie die daran gebundenen Eingliederungsmaßnahmen sind vorrangig für die Zielgruppen des Arbeitsmarktes bestimmt. In den in dieser Ausgabe von ,Maßnahmen" vorgestellten umfassenderen Beschäftigungsprogrammen von Griechenland, Italien und Belgien sind zielgruppenorientierte Maßnahmen (für Jugendliche und Langzeitarbeitslose) wichtiger Bestandteil. Eine Untersuchung aus den Niederlanden zeigt, daß die aus gleichstellungspolitischen Gründen eingeführte Registrierung von Arbeitnehmern aus ethnischen Minderheiten durch die Unternehmen zu einem stärkeren Bewußtsein über die Probleme dieser Zielgruppe und in einigen Fällen sogar zu einer positiven Veränderung der Personalpolitik im Hinblick auf diese Zielgruppe führt. Ein präventiver Ansatz zur Verhinderung von Arbeitsmarktproblemen einer auf dem Arbeitsmarkt besonders gefährdeten Gruppe - der älteren Arbeitnehmer - ist das in den Niederlanden gerade verabschiedete Altersantidiskriminierungsgesetz.
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