Am 12. Juli 1996 faßte der CIPE (Comitato Interministeriale per la programmazione economica - Interministerieller Ausschuß für Wirtschaftsplanung) einen Beschluß, der 9.000 Mrd. Lire für ein Investitionsprogramm und 1.000 Mrd. Lire für arbeitsmarktpolitische Programme vorsieht, deren Auswirkungen sich im Jahre 1997 bemerkbar machen werden.
Die neuen Beschäftigungsförderungsmaßnahmen werden (zusammen mit den Maßnahmen, die in der am 24. September 1996 geschlossenen Vereinbarung zur Arbeitsförderung vorgesehen sind) zum Teil durch Steuern (durch Bekämpfung der Steuerhinterziehung) und zum Teil durch Privatisierung von Staatsvermögen finanziert.
Die Ausbildungs- und Arbeitsverträge (die in den Regionen des Südens möglicherweise um ein Jahr verlängert werden) sollen gesetzlich geregelt werden.
Die italienische Regierung hat sich weiterhin verpflichtet, die Arbeitszeitrichtlinien (93/104) der EU zu übernehmen, wobei es den Sozialpartnern freisteht, diesen Punkt näher zu definieren; dies allerdings unter der Voraussetzung einer maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.
2.3.1.1. Die Vereinbarung zur Arbeitsförderung
Diese Vereinbarung wurde zwischen den Vertretern der Institutionen (Ministerpräsident, Arbeitsminister etc.) und Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände geschlossen. Sie behandelt wichtige Punkte, wie beispielsweise Ausbildung, Lehre, Praktika, Leiharbeit, Teilzeitarbeit, gesellschaftlich nützliche Arbeiten (Arbeiten im öffentlichen Interesse), Beitragssenkungen und Steuererleichterungen sowie neue Dienstleistungen zur Förderung der Beschäftigung. Es handelt sich hierbei um ein Sonderprogramm zur Beschäftigungsförderung mit dem Ziel, insbesondere in den Regionen des Südens die Beschäftigungsquote zu erhöhen. Dieses Programm orientiert sich am Rahmen der Übereinkünfte zwischen den Sozialpartnern auf der Grundlage der offiziellen Vereinbarung vom Juli 1993.
Auf der Ebene der allgemeinen Bildung besteht die Absicht, die Schulpflicht zu verlängern, die Qualität des Schulangebots zu verbessern sowie einen lebenslangen Zugang zu Weiterbildungsangeboten zu garantieren. Die Regierung verpflichtet sich, die Schulpflicht auf zehn Jahre (zur Zeit acht Jahre) zu verlängern und die Lehrinhalte zu modernisieren. Darüber hinaus wird das Recht auf berufliche Bildung bis zum 18. Lebensjahr gewährleistet.
Das Schulsystem wird flexibler strukturiert, indem einzelnen Schülern spezifische Beihilfeangebote zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen vereinbart:
1. Gewährleistung der Autonomie der Schulen durch ausreichende finanzielle Ausstattung entsprechend den jeweiligen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten sowie durch die Erhebung von Unterrichtsgebühren. Weiterhin ist die Einrichtung eines nationalen Bewertungssystems geplant;
2. Förderung der Umwandlung der Berufsbildungszentren in ,Bildungsbüros" (agenzie formative);
3. Änderung des Gesetzes Nr. 845/1978 über die berufliche Bildung;
4. Ausweitung von Praktika durch geeignete Anreize für die Unternehmen.
Ferner ist geplant, Lehrinhalte schülerbezogen zu gestalten, Zeugnisse einzuführen und Kredite für Bildungsmaßnahmen zu gewähren.
Um das Recht auf Bildung zu garantieren, sieht die Vereinbarung die Einrichtung eines nationalen Fonds für das Recht auf Bildung zur wirtschaftlichen Unterstützung besonders begabter Schüler vor. Mittel aus diesem Fonds werden für Schüler im letzten Jahr der Oberschule gewährt werden.
Die Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung beinhalten folgende Aspekte: Unterstützung bei Unternehmensgründungen, Senkung der Lohnnebenkosten, Änderung von Arbeitsmarktbestimmungen im Interesse einer besseren Transparenz, Umgestaltung und tarifvertragliche Kürzung der Arbeitszeit, Neugestaltung der Dienstleistungen zur Förderung der Beschäftigung.
Die flankierenden politischen Maßnahmen für Unternehmensgründungen begünstigen die Sektoren mit hohem Beschäftigungsgrad: Pflegedienste, Umwelt- und Landschaftsschutz, neue Konzepte für urbane Räume, getrennte Sammlung fester Abfallstoffe etc. In diesem Zusammenhang sollen ,Ehrendarlehen", d. h. nicht rückzahlbare Mittel, unter der Voraussetzung vergeben werden, daß Ausbildungsvorhaben durchgeführt werden und die Realisierbarkeit des unternehmerischen Konzepts nachprüfbar ist.
Auch im Bereich der Lehrlingsausbildung enthält die Vereinbarung wichtige Neuerungen, die alle Wirtschaftssektoren - einschließlich der Landwirtschaft - betreffen. Das neue Modell sieht zunächst eine Ausbildungsphase unterschiedlicher Länge in einem Ausbildungsinstitut vor und anschließend einen praktischen Abschnitt mit gleichzeitiger theoretischer Ausbildung.
Die Mitfinanzierung seitens der EU soll sich nach dem Umfang des Engagements der Unternehmen in Bildungsmaßnahmen richten.
Ein weiteres wichtiges Merkmal der Ausbildungsverträge ist deren Bezug auf die drei beteiligten Parteien, d. h. Jugendliche, Unternehmen und Bildungseinrichtung. Die Vereinbarung sieht für den Handwerkssektor die Möglichkeit vor, die genannten Neuerungen entsprechend den spezifischen Erfordernissen des Sektors selbst auszugestalten.
Die Annahme dieses neuen Modells impliziert unter anderem:
- einen neuen Plan für die von der EU mitfinanzierten Maßnahmen sowie die Erstellung eines neuen Arbeitsprogramms als Rahmen für die Projekte;
- eine regionale Planung von Lehrstellen;
- verstärkte Kontrolle des Systems durch die Sozialpartner.
2.3.1.1.1. Praktika
Dieses Instrument wird als nützliches Mittel angesehen, um einen ersten Kontakt zwischen Auszubildenden und Unternehmen zu unterstützen, eventuell mit der Möglichkeit eines späteren festen Arbeitsverhältnisses. Die Vereinbarung sieht vor, in diesem Zusammenhang ein System geeigneter Garantien einzurichten.
Auf Fortbildungsebene (formazione continua) schließt die Vereinbarung die Möglichkeit aus, mit ,geschlossenen" Modellen zu arbeiten, da sich vielfältige Möglichkeiten entwickeln können. Insbesondere sollen Verbände, Einrichtungen, in denen die Sozialpartner vertreten sind, Konsortien und Unternehmensgruppen Fortbildungsprojekte beantragen können. Die Maßnahmen werden durch Vereinbarungen zwischen Regionen und Unternehmern auf der Grundlage von Übereinkünften zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden gesteuert. Fortbildungsprojekte können über Beiträge der Sozialpartner finanziert werden. Sie richten sich insbesondere an Arbeitnehmer, die ansonsten keine Möglichkeit für eine weitere berufliche Fortbildung besitzen, sowie an Arbeitnehmer, die bei der Lohnersatzkasse gemeldet sind.
Der Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen wird hingegen gesetzlich und tarifvertraglich geregelt. Ein Anspruch auf Bildungsurlaub soll vorgesehen werden. Ein Arbeitnehmer, der die Absicht hat, an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen, kann auf Antrag ein ,Fortbildungs"-Stipendium erhalten. Das Stipendium wird aus nationalen/regionalen Mitteln gezahlt.
Darüber hinaus kann zusätzlich ein ,Ehrendarlehen" unter der Voraussetzung gewährt werden, daß der Arbeitnehmer beabsichtigt, ein Unternehmen zu gründen. Einem Arbeitnehmer, der an einer Fortbildungsmaßnahme teilnimmt, kann die Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses von Vollzeit auf Teilzeit gestattet werden, so daß das Fortbildungsstipendium teilweise den entgangenen Lohn ausgleicht. Die Vereinbarung sieht weiterhin die Möglichkeit vor, nachgewiesene Aufwendungen für die Fortbildung als steuerlich abzugsfähig anzuerkennen.
2.3.1.1.2. Leiharbeit
Hier handelt es sich um eine für die italienische Gesetzgebung neue Form; die Regierung plant daher eine Prüfung der während der vergangenen zwei Jahre gesammelten Erfahrungen. Die Vereinbarung sieht einige Fälle vor, bei denen Leiharbeit nicht gestattet ist, so beispielsweise bei gefährlichen Arbeitsprozessen im Sinne der entsprechenden Verordnung des Arbeitsministeriums oder in Betrieben, in welchen Freisetzungen vorgenommen werden, von denen Arbeitnehmer betroffen sind, die dieselben Qualifikationen aufweisen wie jene Arbeitnehmer, die als Leiharbeitnehmer eingestellt werden sollen.
Darüber hinaus hat das Arbeitsministerium hierfür ein umfassendes System von Garantien zu entwickeln. In diesem Rahmen ist geplant, daß das Ministerium die Genehmigung zur Ausübung von Vermittlungstätigkeit für Leiharbeit erteilt und diese Tätigkeit überwacht und kontrolliert. Zu diesem Zweck werden Weiterbildungsmaßnahmen - auch mit Kostenbeteiligung der Regionen - zugunsten möglicher Leiharbeiter finanziert. Insbesondere sollen die Leiharbeit-Vermittlungsagenturen auch für die Organisation dieser Ausbildung zuständig sein.
Anreize zur Kürzung und Neufestsetzung der Arbeitszeit; Teilzeitarbeit: Die Regierung plant, Maßnahmen für kürzere Arbeitszeiten und gegen Überstunden zu fördern. Die Vereinbarung sieht vor, daß die Sozialabgaben bei Vollzeit-Beschäftigungsverhältnissen unverändert bleiben.
Die Teilzeitarbeit wird hinsichtlich der Sozialbeiträge der Vollzeitarbeit gleichgestellt und mit zusätzlichen Entlastungen für folgende Gruppen begünstigt: (1) Jugendliche, die erstmals in den Arbeitsmarkt der Regionen des Ziels 1 eintreten; (2) Frauen, die nach längerer Erwerbslosigkeit auf diesen Markt zurückkehren; (3) ältere Arbeitnehmer, die den Arbeitsmarkt verlassen (unter der Bedingung, daß sie durch Jugendliche ersetzt werden). Außerdem soll die Teilzeitarbeit, die tariflich geregelt werden soll, auch auf die Landwirtschaft ausgeweitet werden. Die Zuschüsse für diese Maßnahmen sollen sich im ersten Jahr auf 400 Mrd. Lire belaufen. Nach zwei Jahren soll die Regierung im Einvernehmen mit den Sozialpartnern die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Arbeitsmarkt überprüfen.
Auf dem Gebiet der gesellschaftlich nützlichen Arbeiten (Arbeiten im öffentlichen Interesse) verpflichtet sich die Regierung, ein Rahmengesetz vorzubereiten, das die Rolle lokaler Initiativen insgesamt fördert.
Insbesondere hatte bereits das Gesetzesdekret Nr. 404/96 vorgesehen,
1. daß 15 % der den CRI (Commissioni regionali per l'impiego - Regionale Ausschüsse für Beschäftigung) zugewiesenen Mittel für Projekte bestimmt sind, bei denen Langzeitarbeitslose beschäftigt werden;
2. daß gemischt öffentliche und private Unternehmen Projekte für gesellschaftlich nützliche Arbeiten mit dem Ziel durchführen, neue Arbeitsformen zu entwickeln, die von sich aus die Möglichkeit bieten, sich selbst zu tragen.
Die Arbeitsbereiche für die in der Vereinbarung vorgesehenen gesellschaftlich nützlichen Arbeiten sind beispielsweise die Sanierung ehemaliger Industriegebiete, der Gewässerschutz, die Umweltsanierung, Naturschutzgebiete und/oder Naturparks, Kulturgüter.
2.3.1.1.3. Neue Dienstleistungen zur Beschäftigungsförderung
Die Regierung plant hierzu folgende Maßnahmen: (1) institutionelle Dezentralisierung; (2) planmäßige Deregulierung (Öffnung für Privatunternehmen, aktive Rolle von Gremien der Sozialpartner); (3) eine starke Rolle des Staates in bezug auf die Funktionen der Regulierung, Zielsetzung und Programmentwicklung. Die Überwachungsfunktion der Arbeitsaufsichtsämter wird gestärkt.
2.3.1.1.4. Anreize für die Produktion neuer Güter und Dienstleistungen
Die Regierung plant Maßnahmen zur Förderung von Initiativen für die Produktion neuer Güter und Dienstleistungen. Zu diesem Zweck sollen die Übergangsnormen im Gesetzesdekret Nr. 357 vom 10. Juni 1994, das zum Gesetz Nr. 489 vom 8. September 1994 umgewandelt wurde, endgültig festgeschrieben werden. Insbesondere ist eine günstigere Besteuerung vorgesehen für: (1) junge Menschen unter 32 Jahren, die erstmals eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen; (2) Arbeitnehmer, die bei der Lohnersatzsonderkasse gemeldet sind oder eine sogenannte ,Mobilitätsentschädigung" (vgl. iMi 50, S. 15) beziehen; (3) Behinderte; (4) Beschäftigte im Bereich des Umweltschutzes.
Diese Vereinbarung wurde von den Beteiligten unterschiedlich beurteilt - positiv z. B. von den Gewerkschaften, die ihr beigetreten waren, und kritischer von Nicht-Regierungsorganisationen, da diese der Auffassung sind, daß es sich hierbei um eine immer noch zu zurückhaltende und vorsichtige Maßnahme für eine Reform des Arbeitsmarktes handelt.
Hierzu kann angemerkt werden, daß diese Vereinbarung ,Grund"-Normen von allgemeinem Charakter - mit häufigen Hinweisen auf die Verhandlungen zwischen den Parteien - enthält, so daß bei der praktischen Realisierung die unterschiedlichen lokalen sozial-wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie die unterschiedlichen Kräfteverhältnisse zwischen den Sozialpartnern zum Tragen kommen. Zur Zeit (8. Oktober 1996) wird in Italien die Möglichkeit erörtert, den Text der Vereinbarung in das in Kürze im Parlament zu diskutierende Haushaltsgesetz zu integrieren, um die Umsetzung der Vereinbarung zu fördern.
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