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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

InforMISEP Maßnahmen

Diverse beschäftigungsfördernde Maßnahmen
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Diverse beschäftigungsfördernde Maßnahmen


2.4.1.1. Beschäftigungsförderung im Bausektor

Zur Förderung der Beschäftigung im Bausektor schlägt die Regierung eine zeitweilige Subventionierung des Baues von Studentenwohnheimen vor. Einer Vermehrung der Zahl der Studentenwohnungen kommt wichtige Bedeutung zu, insbesondere angesichts der großen Investitionen in den Ausbau des Hochschulwesens. Es stehen vom 1. Oktober 1996 bis 1999 Subventionen für bis zu 15.000 Wohnheimplätze zur Verfügung.

2.4.1.2. Beschäftigung auf Zeit im öffentlichen Dienst - OTA

Wie in iMi 55 berichtet, beschloß das Parlament im Juli dieses Jahres, ab 1997 im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik mehrere neue Programme einzuführen, die sich vor allem an Langzeitarbeitslose wenden. Hierzu gehören die Beschäftigung auf Zeit im öffentlichen Dienst (OTA) für ältere Personen, verlängerte Firmengründungszuschüsse für Frauen sowie ab 1. Juli 1997 auch eine gesonderte Bildungsförderung für Erwachsene im Alter von 25 bis 55 Jahren, die für Langzeitarbeitslose von besonderer Bedeutung sein wird.

OTA bei Gemeinde- oder Kreisverwaltungen bzw. bei staatlichen Stellen zielt auf Personen im Alter von über 55 Jahren, die seit mehr als zwei Jahren beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind. Die Vergütung entspricht dem Arbeitslosengeld. Die auszuführenden Aufgaben sollen einer Qualitätssteigerung des öffentlichen Dienstes dienen, also nicht dessen reguläre Leistungen ersetzen. Mit diesen Programmen soll die Zahl der Beschäftigten angehoben werden. Sie sollten ursprünglich im Januar 1997 beginnen und bis Ende 1998 dauern.

Um bisher lediglich passive Leistungsempfänger zur Beteiligung an den Programmen zu ermuntern, wird die Vergütung um einen Förderbetrag von 45 SEK pro Tag angehoben. Zugleich wurde ihr Beginn auf den 1. November 1996 vorgezogen.

2.4.1.3. Reguläre Bildung im Rahmen der Berufsbildungsprogramme der aktiven Arbeitsmarktpolitik für bestimmte Gruppen

Generell muß das Bildungsprogramm einen deutlichen beruflichen Schwerpunkt aufweisen, der zur Beschäftigung führen soll. Allgemeinbildung auf dem Niveau der Grundschule und der Sekundarstufe II sollte außerhalb der Berufsbildung erfolgen.

Für bestimmte Gruppen wie Einwanderer und beruflich Behinderte ist die Finanzierung des Lernens von entscheidender Bedeutung, da nur sie den Betroffenen Zugang zu einem Grundbildungsprogramm verschafft.

Personen, die keinem der nordischen Staaten angehören und seit mindestens zwei Jahren beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind, sowie beruflich Behinderten ohne Grundbildung kann unter bestimmten Umständen im Rahmen des Programmes, d. h. unter Gewährung einer Ausbildungsbeihilfe, innerhalb des regulären Bildungssystems auf Grundschul- oder Sekundarstufe-II-Niveau die Möglichkeit zum Erwerb von Allgemeinbildung gewährt werden.


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