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Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes
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Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes


Durch Ministerratsbeschluß vom 9. Juli 1996 (Beschluß Nr. 104/96) wurde ein Aktionsrahmen festgelegt, der Anreize zur Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes bieten soll.

Unter dem Begriff ,sozialer Arbeitsmarkt" werden verschiedene Lösungen zur sozialen und beruflichen Integration oder Reintegration von Arbeitslosen zusammengefaßt. Sie sind Teil der Beschäftigungspolitik und streben nicht nur die Eingliederung von Personen ohne Arbeit an, sondern auch die Befriedigung sozialer Bedürfnisse, die durch die normale Funktionsweise des Arbeitsmarktes nicht erreichbar ist.

Die in diesem Bereich zu entwickelnden Maßnahmen müssen die verschiedenen Zielgruppen berücksichtigen und sollten, wenn immer möglich, auch eine Bildungskomponente beinhalten, um die Chancen der Arbeitsvermittlung für die Leistungsempfänger zu erhöhen und damit eine fortschreitende wirtschaftliche Selbstversorgung zu begünstigen.

Als Maßnahmen für den sozialen Arbeitsmarkt gelten solche, die von folgenden Einrichtungen durchgeführt werden:

  • - Zentren oder Werkstätten mit geschützter Beschäftigung;
  • - Beschäftigungsprogramme, die im Rahmen der Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik durchgeführt werden;
  • - private Wohlfahrtseinrichtungen;
  • - lokale Beschäftigungsinitiativen (ILE) mit sozialer Ausrichtung;
  • - Genossenschaften im produzierenden und im Dienstleistungsgewerbe;
  • - Berufsbildungsmaßnahmen mit dem Ziel der sozialen und beruflichen Qualifikation und Integration von Personen, die besonders schwer vermittelbar und sozial ausgegrenzt sind;
  • - Berufsbildungswerkstätten.

    Dem sozialen Arbeitsmarkt können auch Tätigkeiten im Bereich der Nachbarschaftshilfe zugeordnet werden, darunter insbesondere solche, die mit Dienstleistungsschecks abgewickelt werden, sowie Maßnahmen, die im Rahmen der Eingliederung in Unternehmen entwickelt werden.

    Bei der Schaffung und Entwicklung von Initiativen für den sozialen Arbeitsmarkt werden Maßnahmen bevorzugt, die die lokalen Eigenkräfte fördern, die Bevölkerung einbeziehen und eine Finanzierungsbeteiligung sowie eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mehrerer Einrichtungen vorsehen.

    Zur Umsetzung der Maßnahmen und Aktivitäten des sozialen Arbeitsmarktes wurde ein Ausschuß gebildet, der sich aus Vertretern verschiedener Ministerien und anderer öffentlicher Einrichtungen sowie von Verbänden zusammensetzt.


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