Erste Bilanz der Abkommen zur beruflichen Weiterbildung (1993-1996)
Erste Bilanz der Abkommen zur beruflichen Weiterbildung (1993-1996)
Das "Nationale Abkommen über die berufliche Weiterbildung" (Acuerdo Nacional de Formación Continua - ANFC) und das ,Abkommen über die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer" (Acuerdo Tripartito sobre la Formación Continua de los Trabajadores Ocupados) waren im Dezember 1992 - mit Geltungsdauer von 1993 bis 1996 - unterzeichnet worden (siehe iMi 41). Durch diese Verträge erhielten die wichtigsten Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen eine stärkere Verantwortung für die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer, indem ihnen die direkte Verwaltung eines Teiles der Finanzmittel übertragen wurde, die die Sozialversicherung für berufliche Bildung aus den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhält. Zu diesem Zweck gründeten die unterzeichnenden Organisationen die ,Stiftung für berufliche Weiterbildung" (Fundación para la Formación Continua - FORCEM).
Werden die in den Jahren 1993, 1994 und 1995 erzielten Resultate untersucht und verglichen, lassen sich nach einer ersten Bilanz folgende Schlüsse ziehen:
- Für die Beschäftigten ist die durch die Abkommen geregelte Weiterbildung eindeutig gestiegen. 1993 betrug der Anteil der Beschäftigten privater Betriebe, die eine durch das ANFC finanziell unterstützte Weiterbildung erhielten, noch 4,6 %; für das Jahr 1995 geht man von einem Anteil von 14,7 % aus.
- Wird die Anzahl weitergebildeter Arbeitnehmer ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Arbeitnehmer des Sektors gesetzt, ist festzustellen, daß die nationalen Vereinbarungen in den betreffenden drei Jahren am stärksten von der Industrie genutzt wurden. Es folgen der Dienstleistungssektor, der Bausektor und an letzter Stelle die Landwirtschaft, in der die Saisonabhängigkeit der Arbeit wie auch der hohe Anteil selbständiger Arbeit negative Auswirkungen auf die Einführung der Weiterbildung hatten.
- Die Einbeziehung der kleinen und mittleren Betriebe (PYMES) in die Weiterbildungsmaßnahmen, die durch die Abkommen gefördert werden sollten, verläuft positiv. 1994 nahmen 61.669 Betriebe an vom ANFC finanzierten Ausbildungsprogrammen teil. Während 823 Programme für einzelne Unternehmen (planes de empresa) durchgeführt wurden, stellten alle anderen Gemeinschaftsprogramme (planes agrupados) mehrerer Unternehmen dar (vgl. Tabelle 2). Nach Betriebsgröße betrachtet, bilden 62 % der Unternehmen mit über 2.000 Beschäftigten nach ANFC-Maßnahmen aus; bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sind es nur 9 %. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, wurden für 1995 Änderungen in der Ausschreibung der Unterstützungen vorgenommen, deren Auswirkungen statistisch jedoch noch nicht endgültig erfaßt sind.
Die finanziellen Aufwendungen sowohl in 1993 als auch in 1994
für Gemeinschaftsprogramme, die sich an kleinere und mittlere Betriebe (20-100 Besch,ftigte) wenden, sind allerdings h"her als die für Programme einzelner Unternehmen (über 200 Besch,ftigte).
- 1993 betrug die Dauer der durch das ANFC finanzierten Ausbildungsmaßnahmen 63 Stunden je Teilnehmer; 1994 lag sie bei 52 Stunden und 1995 voraussichtlich bei 45 Stunden. Diese Angaben sind höher als jene, die in einer Umfrage des Wirtschaftsministeriums zum Thema Tarifverhandlungen genannt wurden. Hier geben die Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten an, die Ausbildungsdauer je Teilnehmer habe 1993 36,3 Stunden und 1994 39,8 Stunden betragen.
- Aufgrund der durchschlagenden Wirkung der Abkommen konnte sich das Mitbestimmungsmodell für Weiterbildung im System der Arbeitsbeziehungen konsolidieren. 1993 beteiligten sich 20 paritätische Kommissionen aktiv an der Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen. 1994 stieg die Zahl auf 32 und 1995 auf 41 Kommissionen an.
- Infolge der Bestrebungen der FORCEM wuchs die territoriale Verbreitung der Programme, die in sämtlichen autonomen Gebieten eingeführt wurden. Besonders hoch im Verhältnis zur jeweiligen Erwerbsbevölkerung ist die Anzahl der Arbeitnehmer, die 1995 an einer Weiterbildung teilnahmen, in den Gebieten Madrid, Aragonien, Baskenland, La Rioja, Kantabrien, Katalonien und Kastilien-León.
- Es kam zu einem deutlichen Anstieg der Genehmigungen für die Finanzmittelvergabe im Rahmen individueller Weiterbildung. Bei der ersten Ausschreibung 1994, die noch Versuchscharakter hatte, wurden 525 Anträge gestellt; nach Ablauf der Bewerbungsfrist für die zweite Ausschreibung im Jahre 1995 waren 1.248 Anträge eingegangen.
6.1.1.1. Tabelle 1: Ergebnisse der Abkommen 1993, 1994 und 1995
Jahr
Erwerbs-
Arbeitnehmer, deren
In %
bevölkerung 1)
Weiterbildung von der
der Erwerbs-
FORCEM unterstützt wurde
bevölkerung
1993
6.579.800
299.948
4,55
1994
6.650.600
807.273
12,32
1995
6.816.700
1.003.135 2)
14,72
1) Daten des zweiten Vierteljahres 1993, 1994 und 1995 in bezug auf den privaten Sektor (Erhebung der Erwerbsbevölkerung)
2) Voraussichtliche Daten der Ausschreibung von 1995, Stand 30. April.
6.1.1.2. Tabelle 2: Beteiligung nach Unternehmensgröße
Unternehmens-
Anzahl der
Anzahl der
In % der
größe nach
Unternehmen
Unternehmen mit
Unternehmen
Beschäftigten
nach Größe
Unterstützung
(1991) 1)
nach ANFC (1994)
1-250
682.950
58.883
9
251-500
2.196
566
26
501-2.000
1.258
603
48
Über 2.001
260
161
62
Andere 2)
-
1.456
-
Gesamt
686.404
61.669
9
1) Wirtschaftsministerium
2) Bezieht sich auf mangels Daten nicht klassifizierbare Unternehmen.
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd 30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail: eeo@ghkint.com