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Forschungsergebnisse: Sanktionen sind effektiv
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Forschungsergebnisse: Sanktionen sind effektiv


Arbeitslose, deren Arbeitslosenunterstützung nach Sanktionen gekürzt wird, nehmen schneller wieder eine Arbeit auf. Dies wurde im Rahmen einer Untersuchung des ,Instituts zur Überwachung der Sozialversicherungen" (CTSV) in Zusammenarbeit mit dem Tinbergen-Institut in Amsterdam festgestellt. Der Bericht ,Wirken Sanktionen?" ist im Auftrag des Sozialministeriums erstellt worden.

Arbeitslose, die aufgrund des Arbeitslosengesetzes Unterstützung erhalten, haben einige Pflichten, z. B. sich aktiv zu bewerben. Wird dieser oder anderen Pflichten nicht nachgekommen, wird die Arbeitslosenunterstützung gekürzt.

Für die Untersuchung wurden die Arbeitslosenbestände der CTSV aus den Jahren 1992 und 1993 ausgewertet. Von den 285.000 untersuchten Arbeitslosen wurde mehr als 46.000 (16 %) eine Sanktion auferlegt. Bei 6.000 ausgesprochenen Sanktionen wurde untersucht, ob dadurch die Wiederaufnahme von Arbeit beeinflußt wurde. Die Sanktionen haben zum Ziel, die Wiedereingliederung der Empfänger von Arbeitslosenunterstützung in den Arbeitsprozeß zu erhöhen; es wurde bislang aber noch nicht untersucht, ob dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird.

Die Auswertung gibt dazu nun einige Hinweise: Arbeitslose, die zwei Monate arbeitslos waren und denen keine Sanktionen auferlegt wurden, arbeiteten zu 59 % nach vier Monaten wieder. 68 % der Arbeitslosen, die nach zwei Monaten sanktioniert wurden, hatten - ein halbes Jahr nach Beginn der Arbeitslosigkeit - wieder eine Arbeit. Die Forscher schließen aus, daß andere Faktoren eine Rolle spielen könnten. Nachdem das Arbeitslosengeld gekürzt wurde, tritt nach Meinung der Forscher eine ,Veränderung im Arbeitsmarktverhalten" von Arbeitslosen ein - eine Veränderung, die nur als Folge auferlegter Sanktionen interpretiert werden kann.

Wie eine Kürzung der Arbeitslosenunterstützung dieses Verhalten bewirken kann, ist weiterhin unklar. Möglicherweise bewirbt sich ein Arbeitsloser dann zielgerichter. Es kann aber auch sein, daß jemand mit einer niedrigen Arbeitslosenunterstützung nicht so hohe Forderungen an eine neue Arbeit, an den Lohn oder den Arbeitsweg stellt.

Am 1. August 1993 wurde das Arbeitsunfähigkeitsgesetz (WAO/ AWW) modifiziert, und das ,Zusatzgesetz zur Reduzierung der Leistungen im Rahmen des Arbeitsunfähigkeitsgesetzes" (TBA) trat in Kraft. Auch wurde eine neue Überprüfung der Arbeitsunfähigkeitsrenten eingeleitet. In der Beurteilung, ob jemand Anspruch auf eine Rente hat, wurde nicht mehr nur die Arbeitsfähigkeit im Rahmen seiner früheren oder einer gleichwertigen Tätigkeit, sondern seine allgemeine Arbeitsfähigkeit überprüft. Alle Arbeitnehmer, die seit dem 1. August 1993 eine Arbeitsunfähigkeitsrente erhalten, werden nach den neuen Regeln geprüft.

Aus einer Reihe bereits veröffentlichter Berichte, unter anderem des CTSV und seines Nachfolgeinstituts TICA (Institut für die Abstimmung und Koordinierung der Sozialversicherungen) sowie des Forschungsinstitutes Verwey-Jonker aus Utrecht, wird deutlich, daß mehr als die Hälfte (55 %) der Arbeitnehmer, die nach dem neuen Gesetz in 1994 völlig oder nur teilweise arbeitsunfähig erklärt wurden, ein halbes Jahr später wieder arbeitete. Dies gilt sowohl für neue Rentenempfänger als auch für jene ,alten" Rentenempfänger, die nochmals überprüft wurden.

Der Rückgang an arbeitsunfähig erklärten Arbeitnehmern (zur Zeit 742.000 Leistungsjahre) hängt nicht nur damit zusammen, daß weniger Personen arbeitsunfähig geschrieben werden, sondern beruht vor allem auf den nochmaligen Überprüfungen. Es wird aber erwartet, daß dieser Rückgang künftig immer weniger wird, weil immer mehr ältere Arbeitnehmer überprüft werden.

Der Umfang der Arbeitsunfähigkeit sank nach der Einführung des neuen Gesetzes von 788.000 Leistungsjahren in 1994 auf 752.000 in 1995 und auf 742.000 für 1996. Aus den CTSV-Daten geht hervor, daß 52 % derjenigen, die 1994 überprüft wurden, mit einer Annullierung oder einer Senkung der Rente konfrontiert wurden. Im Jahre 1995 wurden die 35- bis 40jährigen überprüft; bei 35 % wurde die Rente annulliert oder gesenkt.


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