Einführung  |  Basisinformationsberichte InfoMISEP Reports 

NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

InforMISEP Maßnahmen

Garantiertes Mindesteinkommen
Zum vorangegangenen Thema Zum nächsten Thema Dokument index Zur ERSEP Home page

Garantiertes Mindesteinkommen


Durch Gesetz Nr. 19-A/96 vom 29. Juni 1996 wurde ein garantiertes Mindesteinkommen für bedürftige Personen eingeführt, die ihren ständigen Wohnsitz in Portugal haben und entweder über 18 Jahre alt sind oder minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder haben. Die in diesem Rahmen zur Verfügung gestellten Mittel sollen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der Betroffenen und zur Erleichterung ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung beitragen.

Das garantierte Mindesteinkommen besteht aus zwei Teilen: Neben einer finanziellen Zuwendung umfaßt es Eingliederungsprogramme, die anhand eines Sozialberichts festgelegt werden.

Die Leistungsempfänger verpflichten sich zur Teilnahme an einem Eingliederungsprogramm, sofern ihr Alter und ihre Gesundheit dies zulassen.

Die Geldleistung wird ein Jahr lang gewährt und kann erneut beantragt werden. Sie muß nicht zurückgezahlt werden. Der Betrag bemißt sich an der Höhe der Sozialrenten für Personen, die keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben.

Die Eingliederungsprogramme zielen darauf ab, die Familienmitglieder sozial und beruflich zu integrieren. Sie bestehen aus einer Reihe von Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Berufsbildung, Erziehung, Wohnungswesen und anderen Bereichen, die zu einer sozialen Selbständigkeit führen können.

Die Anwendung des garantierten Mindesteinkommens wird begleitet vom Nationalen Ausschuß für Sozialhilfe. Er besteht aus Vertretern der Ministerien für Qualifikation und Beschäftigung, für Solidarität und Soziale Sicherheit, für Erziehung und für Gesundheit sowie aus Vertretern von kommunalen Behörden, privaten Wohlfahrtseinrichtungen als auch Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbänden.

Über die Gewährung einer Geldleistung entscheidet das für den Antragsteller zuständige regionale Sozialversicherungsamt. Für die Anerkennung von Eingliederungsprogrammen sowie für deren Begleitung und Beurteilung sind lokale Beobachtungsausschüsse in den Gemeinden zuständig. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern regionaler Einrichtungen der Bereiche Soziale Sicherheit, Beschäftigung und Berufsbildung sowie Erziehung und Gesundheit.

Vom Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzes an bis zum 1. Juli 1997 werden soziale Pilotprojekte entwickelt, die durch Erlaß Nr. 237-A/96 vom 1. Juli 1996 näher geregelt werden. Sie sollen die Voraussetzungen für eine effektive Anwendung des garantierten Mindesteinkommens schaffen.


Zurück  |  Seitenanfang  |   Was gibt’s Neues?  |  Über das EEO  |  Europäische Beschäftigungsstrategie  |  Nationale ArbeitsmarktpolitikenPublikationen  |  Weitere Links  |  Suche  |  Kontakt  |  Home page


EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd

30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail:
eeo@ghkint.com