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Die Arbeitsuchbeihilfe
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Die Arbeitsuchbeihilfe


Die Arbeitsuchbeihilfe (Job Seeker's Allowance - JSA) wurde in Großbritannien am 7. Oktober 1996 landesweit eingeführt. Sie ersetzt das Arbeitslosengeld (Unemployment Benefit) und die Arbeitslosenhilfe (Income Support), die bisher in Großbritannien den Arbeitslosen als Leistungen gewährt wurden.

Anspruch auf JSA aufgrund von Beiträgen zur Nationalen Arbeitslosenversicherung oder wegen unzureichender Einkünfte haben Arbeitsplatzsucher, die

  • - sofort zur Aufnahme einer Beschäftigung zur Verfügung stehen (wobei einige Ausnahmen und Einschränkungen zulässig sind);
  • - aktiv eine Beschäftigung suchen;
  • - einen Arbeitsuchervertrag abgeschlossen haben.

    Die JSA-Regelung wurde von einem 500 Mitglieder umfassenden interministeriellen Team erarbeitet, das für die erfolgreiche Implementierung der neuen Leistung verantwortlich ist. Zu seinen Aufgaben gehörte die Entwicklung zweier neuer Rechnersysteme und die Umstellung von zwei vorhandenen Großrechnersystemen. Es handelte sich hierbei um das größte informationstechnische Projekt, das je im öffentlichen Sektor unternommen wurde.

    An der Auszahlung von JSA sind 75.000 Bedienstete des Amtes für Leistungen (Benefits Agency) und der Arbeitsverwaltung (Employment Service) beteiligt, die sich auf 1.150 Zweigstellen verteilen. Sie stehen in Kontakt mit 2 Mio. Klienten und nehmen wöchentlich 76.000 Neuanträge entgegen.

    Erstmals haben jetzt Arbeitslose in Großbritannien eine einzige Anlaufstelle (das Job Centre der Arbeitsverwaltung) für die Beratung über Beschäftigungsaussichten, Berufsbildung und JSA-Zahlungen. Das von der Arbeitsverwaltung eingerichtete neue Rechnersystem liefert Arbeitsplatzsuchern schon jetzt bessere Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten und sonstige Dienstleistungen zugunsten Arbeitsloser.

    Das JSA bildet ein wichtiges Element der von der Regierung betriebenen Arbeitsmarktreformen, die sich bereits als erfolgreich erwiesen haben, indem sie Arbeitslosen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen. Zu den weiteren Maßnahmen zählen der ,Back to Work Bonus" (Bonus für die Rückkehr zur Arbeit - eine Maßnahme zur Hilfe für Personen, die als Bezieher von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung einer Teilzeittätigkeit nachgehen, die ein Sprungbrett zur Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung darstellt), verlängerte Wohngeldzahlungen für Personen, die wieder eine Arbeit aufnehmen, und die zeitweilige Befreiung von Sozialabgaben für Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen.

    Diese Maßnahmen bauen auf dem Erfolg solcher Programme wie Job Finder's Grant (Unterstützung für Arbeitsplatzfinder), Family Credit (Familienkredit), Job Interview Guarantee Scheme (Garantieprogramm für Vorstellungsgespräche) und Work Trial (Arbeitserprobung) auf.


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