Einführung  |  Basisinformationsberichte InfoMISEP Reports 

NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

InforMISEP Maßnahmen

Arbeitnehmer aus ethnischen Minderheiten zunehmend registriert
Zum vorangegangenen Thema Zum nächsten Thema Dokument index Zur ERSEP Home page

Arbeitnehmer aus ethnischen Minderheiten zunehmend registriert


Eine Evaluation des ,Gesetzes zur Förderung der Gleichstellung ethnischer Minderheiten", die im Auftrag des Arbeits- und Sozialministers vom Büro Regioplan durchgeführt wurde, hat ergeben, daß dieses Gesetz größere Wirkung gezeigt hat, als aufgrund der Angaben aus den Jahresberichten der Industrie- und Handelskammern zu erwarten war. Die gesetzliche Pflicht, Arbeitnehmer aus ethnischen Minderheiten zu registrieren, wird von 57 % der Unternehmen eingehalten.

Aus den Evaluationsergebnissen wird deutlich, daß im Jahre 1995 14 % aller Unternehmen sämtlichen Verpflichtungen des Gesetzes nachgekommen sind. Sie registrieren nicht nur, sondern geben auch jährlich einen öffentlichen Jahresbericht bei den Industrie- und Handelskammern ab. Ferner stellen diese Unternehmen einen internen Arbeitsplan auf.

Das Gesetz sorgt dafür, daß die Arbeitgeber einen besseren Überblick über die Situation der Arbeitnehmer aus ethnischen Minderheiten (41 %) erhalten. Darüber hinaus wird mehr über die Anstellung von Arbeitnehmern aus ethnischen Minderheiten diskutiert (25 %). Zu Veränderungen in ihrer Personalpolitik kam es bei 11 % der Arbeitgeber.

Die Ergebnisse zeigen weiterhin, daß es nicht die administrativen Aufgaben für die Arbeitgeber und die Schwierigkeiten mit der Registrierung von Arbeitnehmern aus ethnischen Minderheiten sind, die die größten hemmenden Faktoren darstellen; es sind vielmehr insbesondere die nicht-transparenten Folgekosten, die problematisch erscheinen. Diese Arbeitgeber sehen die schlechte Arbeitsmarktposition der Arbeitnehmer aus ethnischen Minderheiten vor allem als ein arbeitsangebotsseitiges Problem.

Nach Meinung des Arbeits- und Sozialministers können sowohl die Ergebnisse als auch die Auswirkungen des Gesetzes noch verbessert werden. Daher wird die Regierung in Kürze die Effektivität des Gesetzes und die als notwendig erachteten Ergänzungen erörtern. Die erforderlichen Änderungen des Gesetzes sollen in den Herbstverhandlungen mit den Sozialpartnern diskutiert werden. Vorschläge seitens der Stiftung der Arbeit, die Minderheitenvereinbarung 1990-1996 zu verlängern, sollen so weit wie möglich berücksichtigt werden.


Zurück  |  Seitenanfang  |   Was gibt’s Neues?  |  Über das EEO  |  Europäische Beschäftigungsstrategie  |  Nationale ArbeitsmarktpolitikenPublikationen  |  Weitere Links  |  Suche  |  Kontakt  |  Home page


EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd

30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail:
eeo@ghkint.com