"Maßnahmen" und die fünf Aktionsbereiche von Essen
"Maßnahmen" und die fünf Aktionsbereiche von Essen
Die fünf Essener Aktionsbereiche spielen nach wie vor eine herausragende Rolle für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedsländern. Dabei sind die Maßnahmen, über die in dieser Ausgabe berichtet wird, zuweilen nicht nur einem dieser Aktionsbereiche zuzuordnen; vielmehr wird durch die Ausgestaltung der Programme eine bessere Verzahnung der Aktionsbereiche angestrebt. Beispielsweise werden zielgruppenspezifische Maßnahmen mit einer aktiveren und effizienteren Ausgabenstruktur der Arbeitsmarktpolitik verbunden oder Ziele der Beschäftigungssicherung mit dem Ziel einer Senkung der Lohnnebenkosten verknüpft.
Auch in dieser Ausgabe wird deutlich, daß die meisten Mitgliedsländer den verschiedenen Aspekten der beruflichen Bildung weiterhin hohe Bedeutung für die Verbesserung der Partizipationschancen am Erwerbsleben, insbesondere für Berufsanfänger, und für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt zumessen. Nach wie vor liegt das Schwergewicht der Maßnahmen auf einer Verbesserung der beruflichen Erstausbildung. Im finnischen Mehrjahres-Beschäftigungsprogramm wird der Gesichtspunkt einer praxisnahen Gestaltung betont. In Deutschland werden die Beratung für Berufsanfänger und die Bemühungen zugunsten eines größeren Angebotes an Ausbildungsplätzen intensiviert; darüber hinaus wird das Spektrum der Berufsfelder für Auszubildende zukunftsgerichtet erweitert. Auch aus Schweden wird über Bildungsanstrengungen im Bereich der Informationstechnologie berichtet. Aus Dänemark werden erhebliche Erfolge bei der Erhöhung des Anteils der Jugendlichen mit Berufsbildung gemeldet. In einigen Mitgliedsländern wird über die Erstausbildung hinaus eine Reihe von Maßnahmen für die berufliche Weiterbildung ergriffen. Beispielsweise wird in Deutschland dem Aspekt des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. Dazu soll die Weiterbildungsinfrastruktur ausgebaut werden. Dänemark führt ebenfalls Maßnahmen durch, die auf die Weiterbildung von Erwachsenen gerichtet sind. Das Projekt "University for Industry" soll im Vereinigten Königreich auch der beruflichen Weiterbildung und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dienen.
Der zweite Essener Aktionsbereich wird durch eine Vielzahl von Maßnahmen in den Mitgliedsländern abgedeckt. Hinsichtlich der Arbeitszeitpolitik war hier zweifellos die französische Regierung der Hauptakteur. Die entsprechenden Beschlüsse konnten allerdings noch nicht in diese Ausgabe einbezogen werden. Aus Belgien wird neben einer Verbesserung des Status von Teilzeitbeschäftigten und Maßnahmen zum Vorruhestand ebenfalls von Maßnahmen zur Förderung von Arbeitszeitverkürzungen berichtet; hierbei handelt es sich um Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen in solchen Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung befinden (Beschäftigungssicherung). In Italien wird erwogen, Anreize für eine generelle Arbeitszeitverkürzung mittels einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge zu geben.
In Deutschland wird der vom Altersteilzeitgesetz geschaffene Rahmen durch Tarifvereinbarungen in wichtigen Wirtschaftszweigen zunehmend ausgefüllt. In den Niederlanden sind Maßnahmen zur Beseitigung von sozialversicherungsrechtlichen Hindernissen ergriffen worden, unbezahlten Urlaub anzutreten. Dort sind auch Pilotprojekte zum Problem einer sozialen Absicherung von nichtbezahlter Arbeit initiiert worden.
Das Ziel einer Senkung der Lohnnebenkosten - der dritte Aktionsbereich - hat in der Programmatik und in der praktischen Politik mehrerer Mitgliedsländer nach wie vor einen hohen Stellenwert. Während Finnland eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge insgesamt anstrebt, zielt die Politik in Spanien auf eine "erhebliche" und in Belgien auf eine "weitere" Senkung der Arbeitgeberbeiträge. Gegenüber 1997 sind in Belgien die finanziellen Größenordnungen für höhere Ermäßigungen bei den Arbeitgeberbeiträgen im Rahmen der MARIBEL-Maßnahme konkret abgesteckt. Die Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge im Zusammenhang mit arbeitszeitverkürzenden Maßnahmen ist bereits erwähnt worden.
Der vierte Essener Aktionsbereich schlägt sich in folgenden Maßnahmen nieder, über die in dieser Ausgabe berichtet wird: In Belgien wird die Aktivierung des Arbeitslosengeldes durch Umwandlung in Beschäftigungszuschüsse auf den gewerblichen Bereich ausgedehnt. Geplant sind weiterhin die Aktivierung des Arbeitslosengeldes zur Berufseingliederung und zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. In Schweden wird die Aktivierung im Bereich der Beschäftigung von Jugendlichen verstärkt. Auch im finnischen Mehrjahres-Beschäftigungsprogramm ist die weitere Aktivierung der Arbeitsmarktpolitik eines der prioritären Ziele. In Deutschland soll die Aktivierung des Arbeitslosengeldes zur Existenzgründung durch weitere Hilfen (Training, Coaching) ergänzt werden. In Österreich soll der Schritt Arbeitsloser in die Selbständigkeit unterstützt werden.
Zielgruppenspezifische Maßnahmen (fünfter Aktionsbereich) werden auf breiter Front weiter verstärkt. Dies betrifft überwiegend die bekannten Zielgruppen - Jugendliche, Langzeitarbeitslose und Behinderte. Bei Jugendlichen soll die Berufserfahrung bzw. der Übergang in das Berufsleben gefördert werden (Belgien, Spanien, Schweden, Finnland, Vereinigtes Königreich). In Spanien soll im Rahmen des mehrjährigen Beschäftigungsprogramms die Ersteinstellung durch eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung unterstützt werden. In einigen Mitgliedsländern werden weitere Maßnahmen zugunsten Langzeitarbeitsloser (Belgien, Finnland) und Behinderter ergriffen (Dänemark, Niederlande, Finnland, Vereinigtes Königreich). Es gibt aber auch vereinzelt Maßnahmen zugunsten anderer Zielgruppen - so zur Erhöhung der Beschäftigungschancen von ethnischen Minderheiten und Alleinerziehenden (Vereinigtes Königreich); aus Italien wird von Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung von arbeitslosen Managern in kleinen und mittleren Unternehmen berichtet.
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