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Die Beschäftigungspolitik der belgischen Bundesregierung für 1998
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Die Beschäftigungspolitik der belgischen Bundesregierung für 1998


Am 7. Oktober 1997 hat der Premierminister die neue Sitzungsperiode des Parlaments mit seiner traditionellen "Erklärung zur allgemeinen Politik" eröffnet und das Budget für 1998 vorgestellt. Das Haushaltsdefizit wird auf 2,3~% des BIP begrenzt sein, womit Belgiens Teilnahme an der Europäischen Währungsunion gesichert ist. Auch verteidigte er die von der belgischen Bundesregierung verfolgte Beschäftigungspolitik und hob hervor, daß die wirtschaftliche Erholung Aussichten auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze eröffne.

Die Beschäftigung hat für die Politik der Bundesregierung weiterhin höchste Priorität. Trotz eines mittelmäßigen Wirtschaftswachstums in 1995 und 1996 hat die Beschäftigung - wenn auch in regional unterschiedlichem Maße - zugenommen und damit den in den letzten Jahren beobachteten Trend zum Abbau von Arbeitsplätzen gebrochen. Für die kommenden Jahre sind die Aussichten günstig. Zwar liegt die Arbeitslosenquote unter dem Durchschnitt der Europäischen Union, doch ist sie immer noch zu hoch. Deshalb wird die Bundesregierung weiterhin in Abstimmung mit den Regionen, den Sprachgemeinschaften und den Sozialpartnern Maßnahmen durchführen, die auf eine Stärkung des wirtschaftlichen Fundaments und die Beschäftigungswirksamkeit des Wachstums zielen.

Die nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen beruht in erster Linie auf einer wirtschaftlichen Erneuerung und einer soliden wirtschaftlichen Basis. In diesem Rahmen hat die Bundesregierung in verschiedenen Bereichen Initiativen ergriffen; so hat sie das Programm zur Modernisierung und Kapitalöffnung der Unternehmen der öffentlichen Hand weitergeführt, die Finanzmärkte modernisiert und den Unternehmen den Zugang zu Risikokapital erleichtert. Für die KMU wurde ein Gesetzentwurf verabschiedet, der diesen Pfeiler der Wirtschaft stärkt, auf den die Mehrzahl der im gewerblichen Bereich geschaffenen Arbeitsplätze entfällt. Die Bundesregierung wird darüber hinaus Initiativen zur Verbesserung des Investitionsklimas ergreifen, wozu insbesondere die Stabilität der Sozial- und Steuervorschriften garantiert werden soll.

Um das Wachstum beschäftigungswirksamer zu machen, wird die Bundesregierung vier Hauptrichtungen verfolgen: Beherrschung und Senkung der Arbeitskosten, Förderung der Umverteilung von Arbeit sowie der Arbeitsmarktflexibilität, besondere Maßnahmen zugunsten von Zielgruppen und Entwicklung von Arbeitsplätzen, die gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen.

2.1.1.1. Senkung der Arbeitskosten

In Anwendung des Gesetzes vom 26.~Juli 1996 über die Arbeitsförderung und die vorbeugende Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit (siehe iMi 57, S. 5) hat die Bundesregierung für 1997-1998 eine Lohnmarge von maximal 6,1~% festgelegt, um einen Anstieg der Lohnkosten über den der Nachbarländer hinaus zu verhindern. Ferner sind 1997 auf die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung Nachlässe in Höhe von 56 Mrd. BEF vereinbart worden. Die Bundesregierung beabsichtigt, innerhalb von fünf bis sechs Jahren das Niveau der Sozialversicherungsbeiträge dem der drei wichtigsten Handelspartner Belgiens anzugleichen.

2.1.1.2. Umverteilung der Arbeit und Flexibilisierung der Arbeitsmarktorganisation

Die Bundesregierung hat in diesem Bereich mehrere Maßnahmen ergriffen: Möglichkeit des Abschlusses befristeter Folgeverträge, Verbesserung des Status von Teilzeitarbeitnehmern, Entwicklung der Laufbahnunterbrechung und des Vorruhestandes, Förderung des Abschlusses von Beschäftigungsvereinbarungen mit Regelungen zur Umverteilung der Arbeit (siehe iMi 58, S. 5), Förderung der 32-Stunden-Woche in Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung befinden, sowie versuchsweise in 20 wirtschaftlich gesunden Unternehmen.

2.1.1.3. Zielgruppen

Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, die es Jugendlichen ermöglichen sollen, durch Praktika und sogenannte PEP-Verträge (Première expérience de travail; siehe iMi 52, S. 4) erste Berufserfahrung zu erwerben. Für Langzeitarbeitslose wurde der Plan für die Gewährung von Vergünstigungen bei Einstellung (Plan avantage à l'embauche) entwickelt, der bei Einstellung eines Langzeitarbeitslosen eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung vorsieht. Die Bundesregierung beschloß weiterhin, ihre Beteiligung an den Programmen zum Übergang ins Berufsleben um ein Jahr zu verlängern (siehe iMi 59, S. 12). Auch wird sie im Einvernehmen mit den Regionen die Mitwirkung des Bundes an den Programmen für Zonen mit im Vergleich überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquoten ausweiten.

2.1.1.4. Die Bedürfnisse der Gesellschaft im kommerziellen und im nichtkommerziellen Sektor

Die Operation MARIBEL zur Reduzierung der Sozialbeiträge der Unternehmen (siehe iMi 56, S. 5) gewährt Unternehmen, die Dienstleistungen zugunsten der Allgemeinheit erbringen, eine pauschale Minderung der Arbeitgeberbeiträge, sofern diese in voller Höhe zur Finanzierung von Netto-Zusatzeinstellungen genutzt wird. Das System der Aktivierung des Arbeitslosengeldes durch Umwandlung in Beschäftigungszuschüsse wird auf den kommerziellen Sektor ausgedehnt. Auch beabsichtigt die Bundesregierung, gemeinsam mit den Regionen die Aktivierung des Arbeitslosengeldes auf den Sektor der Sozialwirtschaft zu erweitern. Erforderliche Durchführungsverordnungen werden ergehen, um den durch lokale Arbeitsämter vermittelten Arbeitslosen einen günstigeren Sozialstatus zu garantieren (siehe BIB B-iii.13). Ferner wurde beschlossen, ein Pilotprojekt zum Gebrauch von Dienstleistungsschecks zu starten.

Ohne ihre Politik zugunsten von Zielgruppen und die Möglichkeit einer Gewährung von Kostenentlastungen für wohldefinierte Ziele zu beeinträchtigen, wird die Bundesregierung für die administrative Harmonisierung der diversen Maßnahmen sorgen, um ihre Politik transparenter und damit wirksamer zu gestalten.

Die Bundesregierung ruft die Sozialpartner auf, eine branchenübergreifende Vereinbarung für 1999-2000 zu schließen. Für diese Zukunftsvereinbarung sichert sie auch weiterhin eine Reduzierung der Sozialabgaben zu. Sie beabsichtigt jedoch, hierbei die Regeln solider Haushaltsführung einzuhalten und das finanzielle Gleichgewicht der sozialen Sicherheit ohne Kompromisse zu verteidigen. Daher soll der Beitragsnachlaß stufenweise gewährt werden. Ab 1. Juli 1998 werden über die zusätzlichen 9 Mrd. BEF hinaus, die 1998 für die Erweiterung der Operation MARIBEL aufgewendet werden sollen (siehe iMi 59, S. 5), weitere 6 Mrd. BEF freigegeben werden, was auf Jahresbasis eine jährliche Senkung der Lasten um 12 Mrd. BEF bedeutet. Die Bundesregierung konkretisiert damit ihr erklärtes Ziel, von 1998 bis 2000 Jahr für Jahr die Arbeitgeberbeiträge weiter zu senken. In diesem Rahmen beabsichtigt sie, mit den Sozialpartnern ein Mehrjahresprogramm zur Angleichung der Sozialbeiträge an den Durchschnitt der Nachbarländer durchzuführen. Ein Ausgleich dieser Beitragsreduzierung zur Finanzierung der Sozialversicherung erfolgt durch einen Beschäftigungsanstieg, durch Einsparungen bei der Verwaltung der Sozialversicherung, durch die Zuweisung eines Teils der verfügbaren Haushaltsmittel und, falls erforderlich, durch eine zusätzliche alternative Finanzierung. Diese zusätzliche Entlastung von Sozialkosten muß in ein globales Beschäftigungsprogramm integriert werden, das unter anderem eine enge Bindung an die Umverteilung der Arbeit durch Verkürzung der individuellen und/oder kollektiven Arbeitszeit auf Unternehmensebene sowie durch erhöhte Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt herstellt. Die Bundesregierung erwartet, durch ihre Initiative die Aushandlung eines Sozialabkommens zu erleichtern.


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