Die am 16. Mai 1997 in Kraft getretenen Königlichen Gesetzesverordnungen 8 und 9/1997 und die damit einhergehende Einführung der im sozialen Dialog beschlossenen Reformen - insbesondere des Abkommens der Interessenverbände zur Beschäftigungssicherheit - markieren für die Entwicklung der Einstellung von Arbeitskräften einen Wendepunkt.
Die Interessenverbände beschreiben im Abkommen die spanische Situation im April 1997 wie folgt: hohe Arbeitslosenquote (22~% der aktiven Bevölkerung) und befristete bzw. rotierende Arbeitsverträge (34~%). Damit verbunden sind negative Effekte für die arbeitende Bevölkerung, das Wirtschaftswachstum, die Produktionstätigkeit der Unternehmen und das System der sozialen Sicherheit.
Die Sozialpartner (CEOE - Spanischer Arbeitgeberverband, CEPYME - Spanischer Verband der Klein- und Mittelbetriebe, CCOO - Gewerkschaftsverband der Arbeiterkommissionen und UGT - Gewerkschaftsdachverband) hatten eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen und die Regierung nachdrücklich dazu aufgefordert, entsprechende Gesetzesänderungen vorzunehmen.
Diese Maßnahmen wurden durch die beiden Königlichen Gesetzesverordnungen in die Praxis umgesetzt.
- Die Königliche Gesetzesverordnung 8/1997 vom 16. Mai 1997, in der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsmarktes und zur Förderung unbefristeter Beschäftigung festgelegt sind, erklärt als eines der Hauptziele die Steigerung unbefristeter Beschäftigung für Arbeitnehmer, die beim Eintritt in den Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind (arbeitslose Jugendliche unter 30 Jahren; länger als zwölf Monate beim Arbeitsamt gemeldete Arbeitslose; Arbeitslose über 45 Jahre).
Ebenso wird die Umwandlung von befristeten Verträgen, Lehr- und Praktikumsverträgen, Ausbildungsverträgen, Ablösungsverträgen und Ersatzeinstellungen bei Vor- und Teilruhestand in unbefristete Verträge gefördert.
- Die Königliche Gesetzesverordnung 9/1997 vom 16. Mai 1997, in der Vergünstigungen bei der Steuer und Sozialversicherung zur Förderung von unbefristeter Beschäftigung und Arbeitsplatzstabilität geregelt werden, konzentriert sich auf die Unterstützung sowohl der bisher üblichen unbefristeten Beschäftigung als auch der neuen Vertragsform im Rahmen der Förderung unbefristeter Beschäftigung.
Durch spezielle ergänzende Richtlinien sollen die besonderen persönlichen Merkmale schwervermittelbarer Zielgruppen berücksichtigt werden.
Zu den Anreizen zählen erhebliche, in angemessener Staffelung vorgesehene Senkungen des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, die aus dem Haushalt der Nationalen Beschäftigungsanstalt (Instituto Nacional de Empleo - INEM) finanziert werden, so daß es nicht zu einer Belastung des Systems der sozialen Sicherheit kommt.
2.2.1.1. Entwicklung der unbefristeten Beschäftigung
Von Januar bis Mai 1997 glichen die Merkmale der Einstellungssituation in Spanien denen der Vorjahre:
- konstanter Anstieg der Gesamtvertragszahl;
- prozentualer Rückgang der unbefristeten Verträge im Verhältnis zu den befristeten.
Mit Inkrafttreten der in den Königlichen Gesetzesverordnungen festgelegten Fördermaßnahmen für unbefristete Beschäftigung ist die Zahl unbefristeter Verträge seit dem 17. Mai 1997 gestiegen; im prozentualen Vergleich mit den befristeten Verträgen ist ein Aufholen festzustellen.
Der Anteil unbefristeter Verträge an der Gesamtvertragszahl stieg von 4,1~% in 1996 auf 9,61~% seit Inkrafttreten der neuen Regelungen. Dieser bedeutende Zuwachs unbefristeter Beschäftigung ist auf die Arbeitsreform zurückzuführen.
Tabelle 1 zeigt die Anzahl der in 1996/97 abgeschlossenen unbefristeten Verträge im monatlichen Vergleich.
Zwischen 17. Mai und Oktober 1997 wurden 296.752 Verträge im Rahmen der neuen Fördermaßnahmen abgeschlossen. Da es sich im Gegensatz zu 1996 um Vollzeitverträge handelt, kommt dieser Zahl besondere Bedeutung zu.
Bei über 70~% der seit Mai auf Basis der Neuregelungen abgeschlossenen unbefristeten Verträge handelt es sich um Umwandlungen zuvor befristeter Verträge. Die übrigen 30~% sind Neuabschlüsse.
Dieser Anstieg der unbefristeten Einstellungen gegenüber 1996 - besonders im Bereich der Umwandlung befristeter in unbefristete Verträge - deutet auf einen sehr hohen Anreiz der neuen Maßnahmen hin, vor allem wenn man die geringe Inanspruchnahme der zuvor vorhandenen Fördermöglichkeiten berücksichtigt.
Bei genauerer Analyse der seit Anwendung der Reform abgeschlossenen unbefristeten Verträge ist zu beobachten, daß von den Vertragsabschlüssen zwischen 17. Mai und 31. Oktober 1997 fast 60~% auf Arbeitnehmer unter 30 Jahren entfielen (siehe Tabelle 2).
Vergleicht man die Abschlüsse unbefristeter Verträge im selben Zeitraum nach Geschlecht, so machen die Vertragsabschlüsse mit männlichen Arbeitnehmern fast 70~% aus (siehe Tabelle 3).
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