Nach einer mehrjährigen Pilotphase, während der bereits über 1.000 Betriebe von arbeitslosen Personen gegründet wurden, hat das Arbeitsmarktservice Österreich im Oktober 1997 ein Gründungsprogramm beschlossen, das arbeitslose Personen, die den Weg in die Selbständigkeit suchen, mit geeigneten Maßnahmen unterstützt. Das Programm richtet sich an Personen, die seit mindestens zwei Monaten arbeitslos gemeldet sind, sich selbständig machen wollen sowie bereits über eine konkrete Projektidee und eine entsprechende berufliche Eignung verfügen. Das Programm besteht aus drei Phasen: einer Vorlaufphase, in der eine erste Klärung und Beurteilung der Gründungsidee erfolgt; einer Vorbereitungsphase, in der das Unternehmenskonzept ausgearbeitet und die Gründung vorbereitet wird; einer Realisierungsphase, in der die gewerbliche Erwerbstätigkeit aufgenommen und das Projekt gestartet wird.
In der maximal vierwöchigen Vorlaufphase wird die Projektidee von einer Gründungsberatung anbietenden Beratungsfirma auf Realisierungschancen geprüft. Eine positive Beurteilung führt zu einem zwischen Arbeitsmarktservice, GründerIn und Gründungsberatung vereinbarten Zeitplan, in dem die Dauer der Vorbereitungsphase, der Qualifizierungs- und Beratungsbedarf sowie die Gewährung einer Gründungsbeihilfe festgelegt werden. Während dieser Phase hat die Zielgruppenperson Anspruch auf Weiterbezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe.
Innerhalb von sechs (maximal neun) Monaten erfolgt die Vorbereitung der Unternehmensgründung. Während dieser Zeit kann die Zielgruppenperson je nach Vereinbarung Gründungsberatung in Anspruch nehmen und an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Das Arbeitsmarktservice übernimmt die Kosten für maximal vier Beratungstage bei Einzelberatung oder für maximal neun Tage bei Gruppenberatung sowie die Kosten der Weiterbildung bis zu maximal 30.000 ATS. Bis zur Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit bzw. Erlangung der Gewerbeberechtigung haben GründerInnen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe.
Mit der Aufnahme der gewerblichen Erwerbstätigkeit kann zur Sicherung der Existenz eine Gründungsbeihilfe bis zur maximalen Gesamtdauer des Gründungsprogrammes von neun Monaten gewährt werden. Die Gründungsbeihilfe entspricht der Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe plus einem Zuschlag in Höhe des Sozialversicherungsbeitrages der Mindestbeitragsgrundlage zur gewerblichen Sozialversicherung.
EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J
II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd 30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail: eeo@ghkint.com