Reformprojekt berufliche Bildung - Flexible Strukturen und "moderne Berufe"
Reformprojekt berufliche Bildung - Flexible Strukturen und "moderne Berufe"
Das Bundeskabinett hat 1997 mit dem Bericht "Reformprojekt berufliche Bildung - Flexible Strukturen und moderne Berufe" Vorschläge für eine grundlegende strukturelle Weiterentwicklung der Berufsbildung beschlossen. Für die Gestaltung und Entwicklung der Berufsbildung in Deutschland tragen der Bund, die Sozialpartner und die Länder gemeinsam Verantwortung. Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen ihres Reformprojektes dabei vorrangig folgende Ziele:
1. Entwicklung dynamischer und gestaltungsoffener Ausbildungsberufe
Ausbildungsordnungen des Bundes werden zukünftig, wo immer sachlich geboten, neben einem einheitlichen Kern von Fachinhalten und Schlüsselqualifikationen ein differenziertes Angebot von Auswahlmöglichkeiten enthalten. Ausbildungsbetrieben soll damit ein größerer zeitlicher Spielraum als bisher eingeräumt werden, um je nach branchenspezifischen und betrieblichen Erfordernissen ihr Qualifikationsprofil festlegen zu können. Das Berufskonzept soll weiterhin bestimmendes Merkmal des deutschen Ausbildungssystems bleiben, und die für Prüfungen festgelegten Inhalte und Strukturen sollen praxisnäher gestaltet werden.
2. Differenzierte Ausbildungsangebote mit neuen Möglichkeiten für leistungsschwächere und -stärkere Jugendliche
Die Ausbildungschancen von Jugendlichen, die trotz aller Förderung bisher ohne Berufsausbildung geblieben sind, sollen nachhaltig verbessert werden. Ziel ist es, den Anteil der Schulabgänger ohne Abschluß deutlich zu senken und möglichst allen Schulabgängern die für die Aufnahme einer Berufsausbildung erforderliche Ausbildungsreife zu vermitteln. Die Bundesregierung erwartet von den Bundesländern, daß sie die hierzu notwendigen Reformen im allgemeinbildenden Schulwesen rasch einleiten und umsetzen.
Die Bundesregierung strebt ferner die Entwicklung neuer Ausbildungsberufe für Fachkräftetätigkeiten mit höherem Anteil praktischer Qualifikationen an, für die Bedarf im Beschäftigungssystem besteht und die hinsichtlich der Anforderungen von eher praktisch begabten Jugendlichen bewältigt werden können. Damit soll verhindert werden, daß Jugendliche mit handwerklichem Geschick ins berufliche Abseits gestellt werden, nur weil sie mit Formelwissen schlecht zurechtkommen. Lehrlingen, die die Abschlußprüfung endgültig nicht bestehen, sollen die Kammern und andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen in Zukunft zumindest Zertifikate über die erfolgreich bestandenen Prüfungsteile ausstellen.
Umgekehrt sollen für Jugendliche, die mehr leisten können und wollen, als in den Ausbildungsordnungen gefordert wird, flexibel einsetzbare Zusatzqualifikationen entwickelt werden, die während der Ausbildung oder unmittelbar im Anschluß daran vermittelt werden können.
3. Entwicklung neuer Berufe und beschleunigte Modernisierung für ein breites Angebot zukunftsfähiger Berufe
Durch die zwischen Bundesregierung und Sozialpartnern bereits 1995 getroffene Vereinbarung sind die Zeiten für die Entwicklung neuer und die Modernisierung bestehender Berufe von bislang maximal sieben auf ein bis zwei Jahre verkürzt worden. Hierdurch sind 1996 und 1997 insgesamt 17 neue und 53 vollständig modernisierte Berufsbilder entstanden. Dies hat den bisher größten Modernisierungsschub in der Berufsausbildung bewirkt und schafft neue Lehrstellen in Beschäftigungsbereichen, in denen bisher noch nicht ausgebildet werden konnte.
4. Moderne Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen in flexiblen Weiterbildungsstrukturen
In der beruflichen Weiterbildung gewinnen das Lernen im Arbeitsprozeß und selbstorganisiertes Lernen an Bedeutung. Dies weiter zu entwickeln und noch intensiver zu nutzen, ist eine Aufgabe der Betriebe und der Eigeninitiative der Arbeitnehmer. Aufgabe der Bundesregierung ist es, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern für die geregelte Fortbildung Rahmenbedingungen zu schaffen, die Qualität, Arbeitsmarktverwertbarkeit, Flexibilität und Transparenz sichern.
Bei den Fortbildungsverordnungen des Bundes sollen erworbene Zusatzqualifikationen, einzelne Fortbildungsmodule sowie im Arbeitsprozeß erworbene Kompetenzen künftig beim Zugang zu Fortbildungsprüfungen stärker berücksichtigt werden.
5. Mehr Mobilität in Europa durch transparente Qualifikationen
Bund, Länder und Sozialpartner in der Bundesrepublik Deutschland befürworten die Erarbeitung von transparenten, beschreibenden mehrsprachigen Bewerbungsbögen und Befähigungsnachweisen (Portfolio-Ansatz). Für alle ab 1996 geltenden neuen oder modernisierten Ausbildungsordnungen in Deutschland wird deshalb ein "Ausbildungsprofil" erarbeitet, in dem die Ausbildungsdauer, das berufstypische Arbeitsgebiet und die mit der Ausbildung erworbenen beruflichen Fähigkeiten europaweit verständlich in Deutsch, Englisch und Französisch beschrieben werden.
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