Durch Erlaß Nr. 782/97 vom 29. August 1997 wurden gemäß Verordnung Nr. 15/96 vom 23. November 1996 die Regeln und das Verfahren für die Anerkennung von Bildungseinrichtungen festgelegt, die seit dem 1. Juni 1997 Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten.
Die Bewerber müssen über eine fachliche und pädagogische Zulassung für die Durchführung von Ausbildungskursen verfügen und eigene berufliche Befähigungsnachweise im Rahmen des nationalen Zertifizierungssystems für berufliche Qualifikationen (Gesetzesverordnung Nr. 95/92 vom 23.5.1992) vorlegen.
Ausschlaggebend für die Anerkennung der Bildungseinrichtungen sind der Ausbildungsverlauf, die Themenbereiche, die Ausbildungsmodalitäten, die Form der Ausbildungsorganisation sowie die angestrebten Zielgruppen.
Die Bewerbungen werden beim Institut für neue Bildungsmodelle (Instituto para Inovaçao na Formaçao - INOFOR) geprüft. Grundlage für die Prüfung sind fortlaufende Informationen über die Bildungseinrichtungen, die diese selbst vorlegen, ihre Beobachtung vor Ort und gegebenenfalls auch Informationen von den für Beschäftigungsmaßnahmen zuständigen Stellen oder Experten, die von den verschiedenen ministeriellen Abteilungen eingesetzt wurden.
Das INOFOR verbreitet die Namen der anerkannten Bildungseinrichtungen und stellt dem Koordinierungsausschuß des ESF, der Abteilung für Angelegenheiten des Europäischen Sozialfonds und den für Beschäftigungsmaßnahmen zuständigen Stellen aktuelle Informationen über diese Einrichtungen zur Verfügung.
Hinsichtlich der fachlichen Entwicklung und der Aktualisierung des Anerkennungsverfahrens ist das INOFOR insbesondere zuständig für:
- die Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur fachlichen Unterstützung des Verfahrens;
- die Entwicklung der zur fortlaufenden Aktualisierung des Verfahrens erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen;
- die Definition der Anerkennungsvoraussetzungen für die verschiedenen Interventionsbereiche, Themengebiete, Modalitäten und Formen der Ausbildungsorganisation sowie für die entsprechenden Zielgruppen;
- die Sammlung aktueller Informationen über das Bildungsangebot anhand der Informationen, die die am Anerkennungsverfahren beteiligten Bildungseinrichtungen zur Verfügung stellen, insbesondere über Themenbereiche, Modalitäten, Ausbildungsstufen und Formen der Ausbildungsorganisation sowie über die entsprechenden Zielgruppen.
Nach der Anerkennung werden die Bildungseinrichtungen vom INOFOR begleitet, um sie bei der schrittweisen Erreichung der angestrebten Ziele zu motivieren und zu unterstützen.
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