Zur Reform der Dienste für Beschäftigung: Einige Initiativen des Arbeitsamtes der Provinz Rom
Zur Reform der Dienste für Beschäftigung: Einige Initiativen des Arbeitsamtes der Provinz Rom
Der Bereich Arbeitsmarktpolitik der Provinzdirektion für Arbeit in Rom verfolgt seit ca. zwei Jahren in Zusammenarbeit mit einer Gruppe von Soziologen einige interessante Initiativen zum Thema Arbeitsuche. Die dabei gemachten Erfahrungen scheinen um so bedeutender, als sie von Ämtern umgesetzt werden, die für die Betroffenen von Wichtigkeit sind. So gibt es Informationskanäle für Arbeitslose, wie etwa das Büro für Öffentlichkeitsarbeit, Informationsangebote in den Bezirksstellen für Beschäftigung sowie verschiedene Initiativen wie Seminare in Schulen unterschiedlichen Niveaus zu aktiver Arbeitsuche, selbständiger Arbeit, einigen Trends auf dem Arbeitsmarkt etc. Auch hat der Bereich Arbeitsmarktpolitik seit einiger Zeit damit begonnen, Auskünfte über regionale Ausschreibungen, Arbeitnehmernachfragen von seiten der öffentlichen Verwaltungen und Initiativen zu gemeinnützigen Arbeiten über Videotext anzubieten. Der Zugang zum Auskunftsdienst im Videotext erfolgt über ein digitales Tontelefon oder über die Fernbedienung auf Videotext von RAI 3 (staatliches Fernsehen), S. 666. Wer unter der Telefonnummer 3328524 die Anweisungen eines Vorführers befolgt, erhält Einsicht in mehr als 200 Seiten zum Thema Arbeit. Dieser Service ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der RAI und der Stadtverwaltung Rom.
Im allgemeinen gibt er Auskünfte zu den Bereichen Arbeitsvermittlung, Arbeitslosengeld, Kündigungen, Arbeitskonflikte, Arbeits- und Ausbildungsverträge, Teilzeit sowie zu möglichen Initiativen zu Vorauswahlen durch Private.
In Verbindung mit den Informationsdiensten zur Förderung des Ausgleichs von Arbeitsangebot und -nachfrage verfügt die Provinzdirektion außerdem über einen eigenen Arbeitsaufsichtsdienst, der in Zukunft möglicherweise noch größere Bedeutung durch eine Verstärkung der Überwachungs- und Kontrollaufgaben erlangen wird, die die Anwendung des Gesetzes Nr. 59/1997 (bekannt als Bassanini-Gesetz) vorsieht. Im Bereich der Beschäftigung bestimmt das Gesetz die Dezentralisierung von Funktionen und Aufgaben auf die Regionen und lokalen Körperschaften. Das Aufsichtsamt ist zuständig und informationspflichtig hinsichtlich Arbeitsschutz, Mutterschutz, Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt, Anwendung der nationalen Tarifverträge, Arbeitszeit, Nicht-EU-Arbeitnehmer etc.
Darüber hinaus wurde speziell für erwerbslose Jugendliche zwischen 18 und 35 Jahren der Service "Informagiovani" geschaffen. Er verfügt über eine Datenbank mit etwa 20.000 Informationstafeln zu zusätzlich existierenden Diensten und Einrichtungen, Terminen, Foren und Veranstaltungen, Berufsbildungsinitiativen, Ausschreibungen, Stipendien etc. Der Service "Informagiovani" ist in 6 Zentren, 5 unterstützte Stellen, 15 Nebenstellen und 3 Busse organisiert und wird in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Rom, dem Stadtrat für Jugend ausgeführt; er ist auch über Internet unter folgender Adresse erreichbar: http://www.comune.roma. it/COMUNE/usno.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die in den Schulen angebotenen Informationsseminare zu Arbeitsmarktthemen hinzuweisen. Es handelt sich um Veranstaltungen im Rahmen von Orientierungsprogrammen, die sich - unter Berücksichtigung der spezifischen regionalen sozialwirtschaftlichen Bedingungen - "gezielt" an den Merkmalen der Teilnehmer und am von den Dozenten gelieferten Input orientieren. Die Themen umfassen gegenwärtige Trends auf dem Arbeitsmarkt, neue Berufe, verschiedene Formen von Arbeitsverträgen, Dienste für Beschäftigung, verschiedene Wege zur aktiven Arbeitsuche etc. Die Treffen enden häufig mit der Ausgabe eines Fragebogens zur Beurteilung der Veranstaltung. Für die Seminare wurden spezielle monothematische Broschüren zu Umwelt und Beschäftigung, Beschäftigung von Frauen, speziellen Tätigkeiten wie Handel, Zusammenarbeit etc. vorbereitet.
Ein weiterer interessanter Informationsdienst betrifft die Selbständigkeit und die Unternehmensgründung. Er ist wie folgt strukturiert: In einem Telefoninterview werden die Merkmale des Teilnehmers (Jugendliche auf der Suche nach erster Beschäftigung, Langzeitarbeitslose, freigesetzte Arbeitnehmer etc.) und sein Informationsbedarf festgestellt. Daraufhin wird der Teilnehmer zu einem Seminar über die Existenzgründung in speziellen Tätigkeitsbereichen eingeladen. Es folgt ein Gespräch mit dem Ziel, eine erste Einschätzung zur Realisierbarkeit des zu gründenden Unternehmens vorzunehmen. Danach wird ein Fragebogen zur Vorprüfung ausgefüllt, der insbesondere auf die vorgeschlagene Initiative, den entsprechenden Markt und die Finanzierbarkeit abstellt. Zur technischen Unterstützung wird den Interessenten ein Verzeichnis mit mehr als 300 Tafeln zur Unternehmenstätigkeit und selbständigen Arbeit zur Verfügung gestellt. Die Gruppe der Soziologen des Bereichs Arbeitsmarktpolitik dient als nützliche Schnittstelle, um mit Körperschaften, Unternehmen, Berufs- und/oder Sektorenverbänden in Verbindung zu treten. Der Zweck besteht darin, die notwendigen Informationen über den bürokratisch-administrativen Ablauf, die geltende Gesetzgebung etc. zu erhalten, um für die Initiative günstige Ergebnisse zu erzielen.
Über diesen spezifischen Dienst hinaus werden auch Interventionen allgemeineren Charakters zur Berufsorientierung sowie zu Beratungs- und Unterstützungsfunktionen vorbereitet. Diese bestehen aus individuellen Orientierungsgesprächen und/oder regelmäßigen Seminaren, um besondere Aspekte wie z.~B. Berufswahl unter Berücksichtigung von Trends auf dem Arbeitsmarkt zu fokussieren. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende zentrale Aufgaben: (1) Realisierung eines Informations-, Unterstützungs- und Beratungssystems, das innerhalb unterschiedlicher sozialwirtschaftlicher Realitäten, vor allem innerhalb der Bezirksämter für Beschäftigung, übertragbar sind; (2) Stärkung der Beziehungen zwischen öffentlichen und privaten Strukturen mit dem Zweck der Realisierung integrierter Dienste.
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