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Ausübung nichtbezahlter Tätigkeiten unter Fortbezug von Sozialhilfeleistungen
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Ausübung nichtbezahlter Tätigkeiten unter Fortbezug von Sozialhilfeleistungen


Gegenwärtig werden in 162 Gemeinden Versuchsprojekte durchgeführt, die die Verrichtung nichtbezahlter Tätigkeiten durch Personen betreffen, die weiterhin Sozialhilfeleistungen beziehen. Im Rahmen einer landesweit gültigen Regelung erforschen diese Gemeinden neue Formen der Eingliederung (z.~B. die soziale Aktivierung) von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern. Stichtag für die Einreichung von Projektanträgen durch die Gemeinden war der 31. Dezember 1996. Bis dahin gingen 290 Vorschläge ein, von denen 14 abgelehnt und 59 so geändert wurden, daß sie über die landesweite Sondervorschrift hinaus experimentell durchgeführt werden konnten. Im September 1997 gab es 217 laufende Projekte. Den 162 Gemeinden wurde von der Regierung gestattet, von bestimmten Vorschriften des Sozialhilfegesetzes (ABW) abzuweichen. Somit sind Sozialhilfeempfänger in diesen Gemeinden jetzt in der Lage, unter Fortbezug von Sozialhilfe nützliche Tätigkeiten auszuüben. Häufig brauchen sich die Projektteilnehmer vorübergehend nicht um Arbeitsplätze zu bewerben und erhalten (zusätzlich zur Sozialhilfe) eine Prämie, unabhängig vom Bedürftigkeitsnachweis. Ziel der Versuche ist es, die Teilnehmer auf ihre Integration in den Arbeitsmarkt besser vorzubereiten bzw. ihre soziale Ausgrenzung oder Isolierung zu verhindern.

Einige Gemeinden betreiben Projekte, in denen die Teilnehmer sozial nützliche Aufgaben oder praktikaähnliche Tätigkeiten verrichten und eventuell eine Berufsbildung oder Berufsorientierung erhalten. Andere Gemeinden versuchen eine Zusammenarbeit mit bestehenden Freiwilligenorganisationen bzw. haben selbst einen Verband für Freiwilligenarbeit gegründet oder kooperieren mit bestimmten Wohlfahrtsorganisationen (im Bereich der Altenpflege und Vereinsaktivitäten).

Zum Beispiel haben drei Gemeinden eine gemeinsame Datenbank eingerichtet, die Personenangaben zu potentiellen Freiwilligen mit den Anforderungen bzw. Bedürfnissen von Freiwilligenorganisationen verknüpft. Die Teilnehmer üben beispielsweise Tätigkeiten in Gemeindezentren, bei der Pflege von Spielplätzen oder im Rahmen von Einkaufsdiensten für Senioren aus. Für diese Arbeit wird ihnen - wenn möglich - von der Freiwilligenorganisation eine Prämie gezahlt.

Darüber hinaus zielen einige Versuche auf spezielle Gruppen. So haben drei benachbarte Gemeinden ein Experiment gestartet, das auf die soziale Beteiligung langzeitarbeitsloser Angehöriger ethnischer Minderheiten gerichtet ist. Um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und sie vor sozialer Isolation zu bewahren, können sie an Sprachkursen gewerblicher Veranstalter teilnehmen. Während der Kursdauer sind sie nicht zur Arbeitsplatzsuche verpflichtet.

Anderenorts ist eine Gruppe langzeitarbeitsloser Roma an der Pflege von Forsten sowie an anderen Maßnahmen zum Erhalt der natürlichen Umwelt beteiligt. Ehemalige Häftlinge oder Drogenabhängige werden in das Umweltschutzteam der Gemeinde aufgenommen. Für jugendliche Aussteiger wurde ein Bau- und Wohnungsprojekt ins Leben gerufen, das Restaurierungstätigkeiten mit dem Recycling von Baustoffen verbindet. Auf diese Weise sollen die Teilnehmer Erfahrungen mit den Anforderungen des Arbeitslebens sammeln.

Ein weiteres Beispiel betrifft die in einigen Gemeinden durchgeführten Projekte zur Förderung selbständiger Erwerbstätigkeit. Langzeitarbeitslose, die sich selbständig machen möchten, aber aus eigener Kraft nicht dazu fähig sind, erhalten neben einer Sonderbeihilfe und entsprechender Anleitung auch die Möglichkeit, die finanziellen Instrumente der Sondervorschrift zur Sozialhilfe für Selbständige (Bbz) über einen längeren Zeitraum in Anspruch zu nehmen.

Die Versuchsprojekte werden bis zum Jahr 2000 laufen. Die anschließenden Evaluationen können Schlußfolgerungen dazu liefern, wie die einschlägigen Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes (ABW) angewendet werden.


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