Langzeitarbeitslosigkeit birgt die Gefahr, daß sowohl die allgemeinen als auch beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen der Betroffenen verkümmern oder veralten. Daher ist es besonders wichtig, Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern.
Die bereits erfolgte Einführung des Rechtes und der Pflicht versicherter Arbeitsloser zur Aktivierung nach zweijähriger Arbeitslosigkeit, die bis Ende 1998 voll in Kraft treten soll, dient auf der Basis gewonnener Erfahrung der weiteren Stärkung des Aktivierungskurses. Arbeitslose Bezieher von Sozialhilfe, die nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert sind, sollen wie bisher nach zwölfmonatigem Leistungsbezug aktiviert werden, um sie vor Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren.
Die Langzeitarbeitslosigkeit - berechnet als Anzahl der Personen, die einen Arbeitslosigkeitsquotienten von über 0,8 haben, d.~h. innerhalb von zwölf Monaten mehr als 80~% der Zeit arbeitslos waren - ist seit 1994 deutlich rückläufig. Die Anzahl der Langzeitarbeitslosen fiel von 1995 bis 1996 um etwa 25~%, nachdem sie von 1994 bis 1995 um etwa 30~% zurückgegangen war. Während des mit dem 1. Quartal 1997 endenden Jahreszeitraumes betrug die Anzahl der Langzeitarbeitslosen 83.500 oder 11,5~% aller Arbeitslosen, was nach internationalem Maßstab eine ziemlich niedrige Quote darstellt.
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