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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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Flexi-Jobs
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Flexi-Jobs


Im Zuge der Weiterentwicklung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik wird es erforderlich, die Bemühungen um Erweiterung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes nachhaltig zu stärken. Der Arbeitsmarkt muß so entwickelt werden, daß Personen mit verminderter Erwerbsfähigkeit dauerhaft in das Erwerbsleben integriert werden.

Bis 2005 wird die Regierung daher 30.000 bis 40.000 Arbeitsplätze schaffen, für die besonders flexible Bedingungen gelten sollen. Diese sogenannten "Flexi-Jobs" sind Dauerarbeitsplätze in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, die Personen mit verminderter Erwerbsfähigkeit offenstehen. Dieser Personenkreis erhält keine Sozialrente, und es ist nicht möglich, die Betroffenen mit Hilfe von beruflichen Umschulungsmaßnahmen in reguläre Beschäftigung zu vermitteln. Es wird ein staatlicher Zuschuß in Höhe des Mindestlohnanteils gewährt, der vom Grad der Erwerbsunfähigkeit der Betroffenen abhängt. Im Rahmen dieser Maßnahme haben Personen, die mindestens zwölf Monate lang in einem Flexi-Job beschäftigt waren, für die Dauer von drei Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls sie zwischen zwei Flexi-Jobs arbeitslos werden sollten.


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