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NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

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Zuschuß für die Aktivierung von Jugendlichen im Alter von 20-24 Jahren
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Zuschuß für die Aktivierung von Jugendlichen im Alter von 20-24 Jahren


Die schwedischen Gemeinden dürfen ab 1. Januar 1998 Jugendlichen im Alter von 20-24 Jahren, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, eine Aktivierungs- und Entwicklungstätigkeit auf Vollzeitbasis anbieten.

Gemeinsam mit den Jugendlichen und der Gemeinde wird das lokale Arbeitsamt innerhalb von 90 Tagen einen Aktionsplan ausarbeiten. In den ersten 100 Tagen der Arbeitslosigkeit liegt die Zuständigkeit jedoch allein beim staatlichen Arbeitsamt, das den arbeitslosen Jugendlichen Vermittlungs- und Orientierungsdienste zu leisten hat. Nach Ablauf dieser 100 Tage übernimmt die Gemeinde, falls sie sich dazu verpflichtet hat, die Verantwortung für die Jugendlichen und bietet ihnen eine sinnvolle Tätigkeit an.

Diese Tätigkeit dauert maximal zwölf Monate, sollte aber normalerweise etwa vier bis fünf Monate nicht überschreiten. Nach Abschluß der Tätigkeit müssen die Jugendlichen für die Dauer von 90 Tagen aktiv einen Arbeitsplatz suchen. Eine Alternative für die Jugendlichen nach Abschluß der Tätigkeit könnte die Aufnahme einer regulären Ausbildung sein.

Während der Tätigkeit erhalten die Jugendlichen, falls sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe haben, eine monatliche Vergütung von 1.967 SEK. Diese zusätzlichen Kosten werden der Gemeinde vom Staat erstattet. Jugendliche mit Anspruch auf Sozialhilfe erhalten während der Ausübung der Tätigkeit eine Vergütung in Höhe des Sozialhilfesatzes, die als sogenannte Entwicklungsvergütung von der Gemeinde getragen wird. Jugendliche mit Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten während der Tätigkeit eine Ausbildungsbeihilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes.


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