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Neue Zentren für Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung gegründet
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Neue Zentren für Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung gegründet


Die Regionalverwaltungen der Ministerien für Arbeit, für Handel und Industrie und für Land- und Forstwirtschaft wurden zum 1. September 1997 zusammengelegt. Die 15 neuen Zentren für Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung nahmen ihre Arbeit Anfang September auf. Die einzelnen Zentren sind in jeweils drei Abteilungen gegliedert: Abteilung für Beschäftigung, Abteilung für Wirtschaftstätigkeit und Abteilung für ländliche Angelegenheiten. Die früheren Bezirksarbeitsämter bilden die Basis für die Beschäftigungsabteilungen der neuen Zentren. Die Reform berührt nicht die Rolle der örtlichen Arbeitsämter, doch wird erwartet, daß sie auf lange Sicht deren Position stärken wird.

Die Reform schafft eine starke Regionalorganisation zur Implementierung regionaler Wirtschafts- und Arbeitspolitik. Insbesondere dürfte das Potential für eine umfassende Entwicklung von KMU und für die Prognose des Berufsbildungsbedarfs in der Privatwirtschaft beträchtlich gesteigert werden. Die neuen Zentren werden zu starken regionalen Akteuren heranwachsen, durch die ein erhebliches Volumen an Ressourcen und Sachkenntnis für die Entwicklung der Region erschlossen wird. Die Zentren bieten Dienstleistungen für Unternehmen, staatliche und sonstige Institutionen, Unternehmer und - in geringerem Umfang - auch für Privatpersonen an.

Die neuen Zentren stellen zentralisierte Dienstleistungen bereit; im Laufe der Zeit wird die neue gemeinsame Organisation der drei Ministerien die Arbeit von Arbeitgebern und Unternehmern mit Blick auf Beschäftigungs- und Unternehmensfragen vereinfachen und erleichtern. Auch für die Arbeitsverwaltung dienen die neuen Zentren hauptsächlich als Lieferanten von Information an Kunden, da der eigentliche Kundendienst sowohl für Arbeitsuchende als auch für Arbeitgeber weiterhin in den lokalen Arbeitsämtern stattfindet. Die Zentren sind auch insofern von Bedeutung, als sie Zugang zu EU-Mitteln gewährleisten.

Die Zentren befinden sich an denselben Orten wie die früheren 13 Bezirksarbeitsämter; darüber hinaus wurden in Seinäjoki und Lahti zwei neue Zentren errichtet. Die Zentren unterstehen den drei Ministerien, und die drei Fachabteilungen sind jeweils dem für das betreffende Sachgebiet zuständigen Ministerium unterstellt. Die Gesamtleitung liegt beim Ministerium für Handel und Industrie. Früher hatten die drei Ministerien insgesamt 77 regionale Ämter, die jetzt zu den 15 neuen Regionalzentren zusammengefaßt wurden.

Die Beschäftigungsabteilungen der Zentren führen die regionale Arbeitspolitik durch, planen und organisieren das Arbeitsmarkttraining und leiten und überwachen die Tätigkeiten der lokalen Arbeitsämter. Die Beschäftigungsabteilungen beteiligen sich an der Entwicklung der Region, indem sie z.~B. zur Verbesserung der Beschäftigungssituation und der wirtschaftlichen Bedingungen Investitions- und Entwicklungsprojekte finanzieren. Sie gewähren den KMU Unterstützung und Hilfe in den verschiedenen Stadien ihrer Unternehmungen, fördern die technologische Entwicklung der Unternehmen und helfen ihnen in Exportangelegenheiten und Fragen der Internationalisierung. Ferner planen und koordinieren die Beschäftigungsabteilungen die ESF-Projekte der Region und behandeln Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Zahlungssicherheit und der Aufnahme von Asylbewerbern.


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