Altersteilzeit zunehmend in Tarifverträgen umgesetzt
Altersteilzeit zunehmend in Tarifverträgen umgesetzt
Die Tarifpartner haben in den letzten Monaten zahlreiche Vereinbarungen zur Umsetzung des Gesetzes zur "Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand" vom 23. Juli 1996 geschlossen. Kernpunkt des Gesetzes ist die Förderung der Teilzeitbeschäftigung älterer Arbeitnehmer, die durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte reduzieren (Altersteilzeitarbeit). Stockt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Teilzeitarbeitsentgelt um 20~% auf und entrichtet er Beiträge zur Rentenversicherung auf der Basis von 90~% des Vollzeitarbeitsentgelts, so erstattet das Arbeitsamt dem Arbeitgeber diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtigste Bedingung für die Erstattung ist, daß der infolge der Altersteilzeitarbeit frei werdende Arbeitsplatz durch die Einstellung eines Arbeitslosen oder die Übernahme eines Ausgebildeten wiederbesetzt wird.
Die Tarifpartner haben sich der Altersteilzeit in zahlreichen Bereichen angenommen. Erst in jüngster Zeit sind mehrere Abschlüsse im Bereich der Metall- und Elektroindustrie erfolgt. Mitte Oktober 1997 bestanden mehr als 50 Tarifabschlüsse - neben zahlreichen Flächentarifverträgen auch viele Hausabschlüsse. In den mit Altersteilzeit-Tarifverträgen ausgestatteten Bereichen arbeiten insgesamt knapp 4,5 Mio. Arbeitnehmer. Die Tarifpartner Chemie schätzen, daß allein in ihrem Bereich schon im ersten Halbjahr 1997 rd. 10.000 Arbeitnehmer in Altersteilzeit gearbeitet haben. Die IG Chemie geht für das gesamte Jahr 1997 sogar von rd. 20.000 Arbeitnehmern in ihrem Bereich aus.
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