Einführung  |  Basisinformationsberichte InfoMISEP Reports 

NATIONALE ARBEITSMARKTPOLITIKEN

InforMISEP Maßnahmen

Generationswechsel auf dem schwedischen Arbeitsmarkt
Zum vorangegangenen Thema Zum nächsten Thema Dokument auswählen Zur ERSEP Home page

Generationswechsel auf dem schwedischen Arbeitsmarkt


In den letzten Jahren hat das Durchschnittsalter der Beschäftigten zugenommen. Zugleich ist unter den Erwerbspersonen unter 35 Jahren die Langzeitarbeitslosigkeit angestiegen.

Die schwedische Regierung schlägt daher in der Haushaltsvorlage einen Generationswechsel auf dem schwedischen Arbeitsmarkt vor. Danach soll Arbeitnehmern über 63 Jahre die Möglichkeit zum Eintritt in den Vorruhestand offenstehen. Damit der Generationswechsel eintritt, bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem älteren Arbeitnehmer, der örtlichen Gewerkschaft und dem Arbeitgeber. Danach kann ein Langzeitarbeitsloser im Alter von 20-35 Jahren den älteren Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, daß der ältere Arbeitnehmer während der letzten beiden Jahre ohne Unterbrechung beschäftigt war.

Der Vorschlag sieht ferner vor, daß der ältere Arbeitnehmer eine Lohnersatzleistung in Höhe von 80~% des Einkommens erhält, das ein Anrecht auf Krankengeld begründet, höchstens jedoch 14.400 SEK. Der ältere Arbeitnehmer bezieht diese Leistung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Zur Teilfinanzierung des Projekts muß der Arbeitgeber 25~% des aus staatlichen Mitteln gezahlten Beitrags aufbringen.

Der Langzeitarbeitslose muß beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sein, und der abzuschließende Arbeitsvertrag darf nicht befristet sein. Ein Generationswechsel kann nicht stattfinden, wenn sich der Bewerber auf eine spezielle Beschäftigung festlegt. Auch bedarf die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Vereinbarung über den Generationswechsel der Genehmigung durch das Kreisarbeitsamt.


Zurück  |  Seitenanfang  |   Was gibt’s Neues?  |  Über das EEO  |  Europäische Beschäftigungsstrategie  |  Nationale ArbeitsmarktpolitikenPublikationen  |  Weitere Links  |  Suche  |  Kontakt  |  Home page


EU – Europäische Kommission DG EMPL/A/2 J II 27,
Rue de la Loi 200, B-1049 Brussels – Belgien
GHK Consulting Ltd

30 St. Paul's Square, Birmingham. B3 1QZ
E-mail:
eeo@ghkint.com