In den Schlußfolgerungen des Vorsitzes der Sondertagung des Europäischen Rates über Beschäftigungsfragen am 20. und 21. November 1997 in Luxemburg sind die beschäftigungspolitischen "Leitlinien" für 1998 enthalten. Sie umfassen 19 einzelne Politikbereiche und sind in vier zentralen Aktionsfeldern ("Pfeilern") zusammengefaßt. Im folgenden sollen die aus den einzelnen Mitgliedsländern in dieser Ausgabe vorgestellten Maßnahmen auf diese vier "Pfeiler" bezogen werden.
Dabei ist der Bezug der einzelnen Beiträge zu den "Pfeilern" ganz unterschiedlich: Einige liefern Hintergrundinformationen zu einem breiten Spektrum von Themen (Hintergrundbeiträge). Andere haben Themen zum Gegenstand, die in dieser Form in den vier "Pfeilern" nicht explizit genannt sind. Dies betrifft u. a. den Bereich der Arbeitsverwaltung (Pfeiler-nahe Beiträge). Wieder andere Beiträge fassen wichtige beschäftigungspolitische Berichte und Dokumente zusammen und beziehen sich nicht nur auf einen, sondern auf mehrere oder alle "Pfeiler" (Pfeiler-übergreifende Beiträge). Und schließlich handelt es sich um solche, die einen unmittelbaren Bezug zu den "Pfeilern" aufweisen (Pfeiler-Beiträge).
Hintergrundbeiträge
Aus Belgien wird über die Einrichtung eines Beschäftigungsobservatoriums in Wallonien berichtet. Ein italienischer Artikel informiert über das neue Organisationsgesetz zur Immigration aus Nicht-EU-Ländern. Ein Beitrag aus Finnland schildert die Vorschläge einer vom Ministerium für Arbeit eingesetzten Arbeitsgruppe zur Kontrolle von Rassismus und ethnischer Diskriminierung. Aus Portugal wird ein Überblick über die Anforderungen an das zu erstellende Weißbuch zur Reform des Sozialversicherungssystems gegeben.
Pfeiler-nahe Beiträge
Zwei italienische Beiträge fassen die Chancen und Risiken von Telearbeit sowie bedeutsame Einwicklungen der Leiharbeit zusammen. Einer der schwedischen Beiträge schildert die Rekrutierungsmethoden von Arbeitgebern. Was den Bereich Arbeitsverwaltung und -vermittlung angeht, so wird aus Deutschland eine Initiative vorgestellt, mit der Arbeitgeber über Internet geeignete Bewerber auswählen können; dies ergänzt den schon bestehenden Stellen-Informations-Service im Internet über offene Stellen. Von den niederländischen Beiträgen befaßt sich einer mit Effizienzsteigerungen der staatlichen Arbeitsverwaltung bei den Wiedereingliederungsdiensten in den Programmen Start und Vedior. Ein anderer informiert über die Qualität der Stellenpools und ein dritter über die Weiterentwicklung der Arbeitsverwaltung angesichts der neuen Herausforderungen in Richtung einer stärkeren Marktorientierung. Schließlich geht einer der italienischen Beiträge auf die "Reform Bassanini" ein, die die Aufgaben der Regierung und der örtlichen Körperschaften grundlegend neu ordnen und die Verwaltungsverfahren vereinfachen soll.
Pfeiler-übergreifende Beiträge
Der Hohe Rat in Belgien hat erstmals den gesetzlich geforderten Jahresbericht über die Beschäftigung und deren Entwicklung vorgelegt. Er ist gemäß den vier "Pfeilern" der Leitlinien aufgebaut und bietet einen entsprechenden Überblick über viele der darin zusammengefaßten Politikbereiche. Der spanische Nationale Aktionsplan gemäß den Luxemburger Beschlüssen wird in seinen Grundzügen vorgestellt. Einer der schwedischen Beiträge informiert über neuere Entwicklungen der Arbeitsmarktpolitik in Schweden, die im wesentlichen als Dezentralisierungsprozeß und stärkere Betonung von Pilotprojekten beschrieben werden. In diesem Zusammenhang wird das laufende Experiment im Kreis Schonen (Südschweden) exemplarisch vorgestellt.
Pfeiler-Beiträge
Wie in der letzten Ausgabe, so sind auch diesmal wieder die meisten der den einzelnen Pfeilern unmittelbar zuzuordnenden Maßnahmen auf den ersten "Pfeiler" zugeschnitten. Dabei wird eine Verbesserung der Vermittelbarkeit überwiegend mit Hilfe einer Verstärkung der Anstrengungen im Bildungsbereich zu erreichen versucht. Aus Belgien wird über die Reform der gewerblichen Berufsausbildung, aus Spanien über die Neuordnung der Ausbildungsverträge und das Nationale Berufsbildungsprogramm, und aus Finnland wird über die Funktion zwischen subventionierter Beschäftigung in Unternehmen und ihrer Verpflichtung berichtet, die beruflichen Fähigkeiten des Einzustellenden zu verbessern.
Die Steigerung der Vermittelbarkeit wird aber auch durch den Einsatz anderer Instrumente verfolgt. So werden in Griechenland aktive Maßnahmen zur beruflichen Integration bei Betriebsschließungen und zur unmittelbaren Bekämpfung von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit sowie der Arbeitslosigkeit Behinderter ergriffen. Auch in Deutschland sind die Mittel für Lohnkostenzuschüsse zur Reintegration von Langzeitarbeitslosen wieder aufgestockt worden. In Frankreich hat sich die staatliche Arbeitsverwaltung (ANPE) im Rahmen des zweiten Fortschrittvertrages verpflichtet, insbesondere durch die Neugestaltung und den Ausbau von Hilfeleistungen die berufliche Wiedereingliederung zu verbessern. In einem der italienischen Beiträge werden die experimentellen Initiativen ausgewählter Regionen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit dargestellt. In den Niederlanden werden im Rahmen des Gesetzes über die Beschäftigung von Arbeitsuchenden (WIW) denjenigen Arbeitgebern Lohnkostenzuschüsse von den Gemeinden gewährt, die Langzeitarbeitslosen Arbeitsplätze anbieten und ihnen somit Chancen für (neue) Arbeitserfahrung eröffnen.
Schweden schließlich geht den Weg, Jugendlichen mit Hilfe von Ferienjobs Erfahrungen mit der Arbeitswelt zu ermöglichen; sie sollen Kontakte knüpfen können, die es ihnen später erleichtern, einen Arbeitsplatz zu finden. Weiterhin wird in Schweden ab 1. April 1998 mit Hilfe einer Bild- und Künstlerbank im Internet versucht, die Vemittlungschancen von Künstlern zu erhöhen. Ein ähnliches Internet-Angebot besteht für Studenten. In Finnland wird mit einem nationalen Programm die Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Personen angestrebt, indem sie ermutigt werden, im Arbeitsleben zu verbleiben.
Auf den zweiten "Pfeiler", die Entwicklung des Unternehmergeistes, zielen einige der übrigen Maßnahmen. In Belgien können in der Region Flandern Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, der Bauindustrie und des Speditionsgewerbes ihre Grundsteuer verringern, wenn sie beschäftigungswirksame Investitionen vornehmen. Darüber hinaus werden in Belgien kleine und mittlere Unternehmen durch eine ganze Reihe von Maßnahmen unterstützt; auch Existenzgründungen werden in mehrerer Hinsicht gefördert. In Portugal soll mit den auf das ganze Land ausgedehnten Beratungszentren Unternehmen Hilfestellung bei ihrer Gründung, Restrukturierung und Auflösung gegeben werden. Ausdrücklich wird dabei auf den zweiten "Pfeiler", insbesondere auf den Politikbereich "Erleichterung der Gründung und Führung von Unternehmen" Bezug genommen.
Dem Politikbereich "Modernisierung der Arbeitsorganisation" als Bestandteil des dritten Pfeilers sind zwei Maßnahmen zuzuordnen: In Deutschland ist am 1. Januar 1998 das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen in Kraft getreten, womit insbesondere die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Arbeitszeitkonten geschaffen wurden. In Italien schließlich versucht das Arbeitsministerium, die bestehenden Regelungsdefizite bei Job-sharing zu verringern.
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