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Erster Bericht des Hohen Rates für Beschäftigung
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Erster Bericht des Hohen Rates für Beschäftigung


Der Hohe Rat für Beschäftigung wurde durch Art. 40 des am 22. Dezember 1995 erlassenen Gesetzes über Maßnahmen zur Durchführung des Mehrjahresplanes für Beschäftigung eingerichtet (siehe iMi 52, S. 4). Die Kompetenzen des Hohen Rates sind technischer und beratender Art. Seine Aufgabe besteht insbesondere in der Beobachtung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung und der spezifischen Beschäftigungspolitik sowie in der Prüfung von Vorschlägen zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen. Der Hohe Rat setzt sich aus acht Experten des Bundes und sechs der Regionen zusammen, die ihre Stellungnahmen unabhängig voneinander abgeben.

Artikel 41 des vorgenannten Gesetzes bestimmt, daß der Hohe Rat einen Jahresbericht über die Beschäftigung und deren Entwicklung zu erstellen hat.

Für den ersten, Ende Januar 1998 vorgelegten Bericht wurde die Form eines möglichst breiten Gesamtüberblicks über den Arbeitsmarkt gewählt. Ziel war es, sämtliche Aspekte der Beschäftigung anzusprechen, doch erwies es sich als unmöglich, in einem ersten Bericht sämtliche Themen zu vertiefen.

In der Einleitung des Berichtes wird betont, daß sein Inhalt nur beratender Natur sei: "Natürlich obliegt es dem Staat und den Sozialpartnern, den Weg vorzuzeichnen, der zu einer wirksamen Antwort auf die Herausforderungen des Arbeitsmarktes führt." In dieser Hinsicht müßten "dauerhafte, sozial vertretbare und marktkonforme Lösungen gefunden werden, die sich in einen kohärenten politischen Rahmen einfügen". Die Europäische Union, so der Bericht weiter, erfülle überdies die Funktion eines Katalysators, um zu einem koordinierten Ansatz der Beschäftigungspolitik zu gelangen. Die Stellungnahme des Hohen Rates, die den bei der Sondertagung des Europäischen Rates in Luxemburg definierten Richtlinien folgt, entspricht dieser Vorgehensweise.

Stellungnahme des Hohen Rates für Beschäftigung

1. Verbesserung der Fähigkeit zur beruflichen Eingliederung

Schulbildung

Belgien verfügt über einen hohen Anteil hochqualifizierter Arbeitskräfte. Mehr als 26 % der Bevölkerung zwischen 25 und 53 Jahren haben einen Hochschulabschluß, verglichen mit einem europäischen Durchschnitt von 20 %. Hingegen ist der Anteil der Personen ohne höheren Schulabschluß gleichfalls größer als der europäische Durchschnittswert, nämlich 40 % gegenüber 26 %. Diesen zweiten Parameter gilt es somit zu verbessern, und zwar zunächst durch Aufwertung der Technischen Oberschulen. Auch müssen die Lehrinhalte überdacht werden, eventuell unter Einführung eines Bausteinsystems.

Der Hohe Rat ruft ferner zur Entwicklung der dualen Berufsbildung und der Berufsbildung in gewerblichen Unternehmen auf. Er fordert von den Arbeitgebern, für die zu besetzenden Stellen keine überqualifizierten Kräfte einzustellen.

Weiterbildung und berufliche Eingliederung

Die Unternehmen verwenden 1,2 % ihrer Lohnsumme auf die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer. Etwa 40.000 Personen nehmen am System des bezahlten Bildungsurlaubs teil (siehe BIB B, Kapitel II, 1.6). Da diese Zahlen viel niedriger sind als die entsprechenden Ziffern der Nachbarländer Belgiens, fordert der Hohe Rat alle Akteure zur Verbesserung der Situation auf, wobei vor allem Ungelernte gefördert werden sollten. Denn offenbar ist Fortbildung meist jenen Arbeitnehmern vorbehalten, die bereits über eine hohe Qualifikation verfügen.

Wie der Bericht feststellt, ist in Belgien die Gefahr, in die Arbeitslosigkeitsfalle zu geraten, höher als anderswo. Sie betrifft insbesondere Haushaltsvorstände, Alleinstehende, ältere Arbeitslose und - allgemeiner - Personen, die eine Teilzeitarbeit annehmen. Auf Ersuchen der Bundesregierung wird der Hohe Rat diese Problematik eingehender analysieren.

Zielgruppen

Auf Bundes- und Regionalebene gibt es eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung bestimmter Risikogruppen. Allgemein fordert der Hohe Rat, Überschneidungen zu beseitigen und dafür zu sorgen, daß Maßnahmen, die von verschiedenen Behörden und bisweilen sogar auf derselben staatlichen Ebene durchgeführt werden, sich nicht gegenseitig neutralisieren. Er fordert eine generelle Strategie, die die berufliche Eingliederung sowohl im privaten als auch im staatlichen Sektor begünstigt. Die Reintegration von Risikogruppen erfolge häufig über Berufserfahrung. Daher sei es notwendig, so der Bericht, daß sich die Arbeitgeber vorbehaltlos für diesen Ansatz engagieren und durch geeignete finanzielle Anreize dazu ermutigt werden.

2. Entwicklung des Unternehmergeistes

Beschäftigung und Lohnkostenentwicklung

1997 belief sich die Beschäftigungsquote in Belgien auf 56,3 % - ein Wert, der um fast 4 % unter dem Mittelwert der Nachbarländer liegt. Zwischen 1987 und 1997 hat die Gesamtzahl beschäftigter Personen in Belgien um 3,4 % zugenommen, verglichen mit einem mittleren Zuwachs von 4,4 % in den drei Nachbarländern. Dieses geringere Wachstum ist gänzlich auf die Beschäftigung im öffentlichen Dienst zurückzuführen, die in Belgien um 4,5 % zurückgegangen ist, während unter dem Einfluß Frankreichs die Beschäftigung im Staatsdienst in den drei Nachbarländern einen Anstieg von durchschnittlich 3,5 % verzeichnete. In den Unternehmen ist die Anzahl der Arbeitsplätze in zehn Jahren um 5,2 % gestiegen, gegenüber durchschnittlich 4,6 % bei den Nachbarn Belgiens.

Der Hohe Rat für Beschäftigung setzt diesen relativ günstigen Verlauf in Beziehung zur Entwicklung der Lohnkosten. Diese haben "sich in Belgien in den letzten Jahren kaum verändert", so daß "in Belgien die Arbeitskosten für sämtliche Branchen nicht höher liegen als der für die Nachbarländer geltende Mittelwert".

Im Privatsektor sei festzustellen, daß sich das Arbeitsvolumen im Vergleich zu den Nachbarländern gut hält (-2,4 % gegenüber -8,2 %). Hingegen zeige sich bei den marktfähigen Dienstleistungen eine langsamere Entwicklung (+8,5 % gegenüber +12,6 %). Dies erkläre sich daraus, daß "die Arbeitskosten im Dienstleistungssektor im selben Tempo wie in der Industrie angestiegen sind, während die Produktivitätszuwächse hier viel geringer als in der Industrie waren".

Im Rahmen der Entwicklung der Branchentarifverträge wird der Hohe Rat prüfen, ob die Entwicklung der Arbeitskosten in den Branchen und Unternehmen genügend flexibel ist, so daß die den unterschiedlichen Qualifikationen eigenen Produktivitätsunterschiede auch in die entsprechende Arbeitsvergütung übersetzt werden können. Auch wird geprüft, ob die Lohnentwicklung der Entwicklung der Produktivität, insbesondere bei den marktfähigen Dienstleistungen, hinreichend Rechnung trägt.

Steuerbelastung und Senkung der Arbeitgeberbeiträge

Die Steuerbelastung in Belgien erreicht 54,8 % und ist damit um 7,7 % höher als in den Nachbarländern. Diese Differenz spiegelt das in Belgien höhere Niveau der Steuerlast und steuerähnlichen Abgaben auf den Produktionsfaktor Arbeit wider. Die globale Steuerbelastung muß also reduziert werden, um eine Verbesserung des Beschäftigungsstandes zu erreichen. Dies kann durch eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung geschehen, wobei darauf zu achten ist, daß die Unternehmen den nachgelassenen Betrag auf die Schaffung von Arbeitsplätzen statt auf Lohnerhöhungen verwenden. Die Arbeitgeberbeiträge machen in Belgien 22,1 % der gesamten Lohnkosten aus, gegenüber durchschnittlich 18,7 % in den drei Nachbarländern.

Die Minderung der Steuerbelastung stößt jedoch auf einige Hindernisse. Erstens läßt sich das Problem der Steuerlast nicht von der Höhe der Staatsschuld und ihrer Finanzierung trennen. Ferner muß entsprechend dem Stabilitäts- und Wachstumspakt das Staatsdefizit zunächst auf einen hinreichend niedrigen Stand zurückgeführt werden, um letztlich ohne Probleme konjunkturelle Erschütterungen auffangen zu können. Schließlich darf die Minderung der Steuerbelastung die Finanzierung des Sozialversicherungssystems nicht in Gefahr bringen. All dies bedeutet, daß zur Kostenentlastung des Faktors Arbeit haushaltsmäßig neutralen Maßnahmen der Vorzug zu geben ist.

Für die Sozialversicherung ist es darüber hinaus unerläßlich, eine alternative Finanzierung zu entwickeln. Angesichts der gegenwärtigen Phase des Konjunkturzyklus sei es laut Bericht nicht angezeigt, daß sie die Einkommen der Haushalte und somit die Konsumausgaben belaste.

Die Senkung der Arbeitgeberbeiträge hat auf Risikogruppen und Niedrigverdiener zu zielen. Der Hohe Rat plädiert für "einen Pauschalbetrag je Arbeitsplatz, der in Abhängigkeit von den Prioritäten der Beschäftigungspolitik variiert". Er verweist auf das Erfordernis, "eine klare mehrjährige Perspektive", d. h. eine nachhaltige Sicherheitsgarantie für die Arbeitgeber anzubieten.

Der Hohe Rat wird ferner die Möglichkeit einer Revision der Tarife für Steuern und steuerähnliche Abgaben für die Niedriglöhne prüfen, um die Differenz zum Arbeitslosengeld zu vergrößern.

Reaktion auf neue Bedürfnisse

Die Gesellschaft hat in den letzten Jahrzehnten grundlegende Veränderungen erlebt, wobei neue Bedürfnisse entstanden und neue Beschäftigungsreserven entwickelt wurden. Die Initiativen auf diesem Gebiet stoßen laut Bericht des Hohen Rates jedoch auf zweierlei Schwierigkeiten: die Angebotsstrukturierung und die Nachfragesolvenz. Der Hohe Rat wird seine Arbeiten fortsetzen, indem er mögliche Wege prüft (Beteiligung der Nutzer, Eingreifen des Staates, Subventionierung des Angebots usw.). Solche Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor müßten echte Arbeitsplätze sein, da sie Qualifikationen erforderten. Zu berücksichtigen seien die "kollektiven Vorteile dieser Dienstleistungen im Hinblick auf sozialen Zusammenhalt und Zulassung zur Staatsangehörigkeit". Auch sei "darauf zu achten, daß die Entwicklungen in diesem Sektor nicht die Geschlechtertrennung auf dem Arbeitsmarkt verstärken".

Vereinfachung der Verwaltung

Wie der Bericht vermerkt, seien Verwaltung und Kontrolle wichtig, doch "muß vermieden werden, daß die zu erfüllenden Verpflichtungen die Wachstumsaussichten der Unternehmen, insbesondere von KMU und neuen Unternehmen, beeinträchtigen".

3. Förderung der Anpassungsfähigkeit

Umverteilung der Arbeit und Arbeitszeitverkürzung

Die Skala der Maßnahmen zur Verkürzung der Arbeitszeit Lohnabhängiger bzw. zur Unterbrechung der Berufslaufbahn ist in Belgien relativ umfangreich und beruht im wesentlichen auf nicht obligatorischen Anreizmechanismen.

Die Verkürzung der Gesamt- oder Wochenarbeitszeit sei ein "seit Beginn des Jahrhunderts konstanter Prozeß". Unter der Voraussetzung einer Anpassung der Arbeitsorganisation, etwa durch Entkoppelung der individuellen Arbeitszeit von den Öffnungszeiten der Unternehmen, wird sie sich auch künftig fortsetzen. Die Experten des Hohen Rates gehen jedoch davon aus, daß die kollektive Arbeitszeitverkürzung kaum Auswirkung auf die Beschäftigung hat. Sie werde im allgemeinen durch Produktivitätszuwächse kompensiert. Auch lasse die bevorstehende Schrumpfung der Bevölkerung im Erwerbsalter ein Kompetenzproblem, einen Mangel an qualifizierter Arbeitskraft vorhersehen. Eine Verkürzung der Arbeitszeit unter Schaffung von Arbeitsplätzen ohne Bremsung des Wirtschaftswachstums wäre nach Ansicht des Hohen Rates nur unter zwei Bedingungen möglich: durch eine flexible Maßnahme, die sich den Realitäten der Unternehmen und Branchen anpaßt, und durch Vermeidung jeglicher direkten oder indirekten Steigerung der Stücklohnkosten. Unter den gegenwärtigen Umständen, so der Bericht abschließend, erscheine es unmöglich, eine substantielle, obligatorische und lineare Arbeitszeitverkürzung durchzusetzen.

Hingegen spricht sich der Hohe Rat sehr positiv über individuelle Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung aus. Er plädiert für einen leichteren Zugang zur Unterbrechung der Berufslaufbahn, den Ausbau des Teilzeitvorruhestandes und die Förderung der Teilzeitarbeit.

Stimulierung des Anpassungsvermögens im Unternehmen

Im Hinblick auf die Arbeitszeit spricht sich der Hohe Rat für eine flexiblere Regelung aus. Ein Drittel aller Belgier arbeite nach atypischen Arbeitszeitplänen, ein Anteil, der etwas höher als in den Nachbarländern liege. Doch "ist die Gesetzgebung durch komplexe Verfahren und zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten gekennzeichnet". Sie müsse revidiert und vereinfacht werden.

4. Stärkung der Politik der Chancengleichheit

Zwischen 1970 und 1997 ist die Frauenerwerbsquote von 40 auf 57 % gestiegen. Zwar hat sich die Differenz zwischen Frauen- und Männererwerbsquote stark verringert, doch liegt die Frauenerwerbsquote immer noch um 14 % niedriger als die der Männer. "Der Staat sollte eine Politik der Chancengleichheit verfolgen, die zur Beseitigung der Differenzen sowohl bei den Beschäftigungsquoten als auch bei den Arbeitslosenquoten für Männer und Frauen führt und die systematisch eine unzureichende oder übermäßige Vertretung von Frauen in gewissen Berufen und Branchen zum Verschwinden bringt." Der Staat sollte ferner Initiativen unterstützen können, die eine leichtere Verbindung von Berufs- und Familienleben ermöglichen. Schließlich sollten jene Erwerbspersonen besondere Beachtung finden, die vorhaben, sich nach einer Unterbrechung ihrer Berufslaufbahn wieder auf den Arbeitsmarkt zu begeben.


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