Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung 1998 verabschiedet
Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung 1998 verabschiedet
Am 2. April 1998 verabschiedete der Ministerrat den Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung für das spanische Königreich, der am 15. April vom Minister für Arbeit und Soziales in Brüssel vorgelegt wurde.
Die spanische Regierung hat die Erarbeitung dieses Planes sowie die strikte Einhaltung der während des außerordentlichen Beschäftigungsgipfels in Luxemburg erzielten Vereinbarungen zu einer der wichtigsten Achsen ihrer Beschäftigungspolitik für 1998 erklärt. Dabei zählt sie auf die Unterstützung aller ministeriellen Abteilungen, Autonomer Gemeinschaften, Sozialpartner und anderer Organisationen und Instanzen, die sich wirksam an der erfolgreichen Ausarbeitung dieses Planes beteiligt haben.
Beschäftigungsstabilität und mehr Arbeitsplätze
Der Aktionsplan fügt sich in den Rahmen anhaltender wirtschaftlicher Stabilität und wirtschaftlichen Wachstums, das nach wichtigen Anstrengungen zur Korrektur der makroökonomischen Ungleichgewichte erreicht wurde. Zu diesem Zweck berücksichtigte die Wirtschaftspolitik der Regierung zwei wesentliche Achsen: die steuerliche Konsolidierung sowie die freie Entwicklung der Märkte im Güter-, Dienstleistungs- und Produktivfaktorenbereich.
Zwar stellt wirtschaftliches Wachstum eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen dar, es muß sich allerdings auch in der Schaffung einer größtmöglichen Zahl von Arbeitsplätzen niederschlagen. In den Jahren 1996 und 1997 wurde daher in Spanien ein intensiver sozialer Dialog in Gang gesetzt, wobei in dessen Rahmen geschlossene Abkommen dazu beitrugen, daß das gegenwärtige Wirtschaftswachstum von einer intensiven Schaffung stabiler und guter Arbeitsplätze gekennzeichnet ist (siehe iMi 59, S. 6).
Die aktuelle Situation
In den letzten Jahren verzeichnete Spanien eine höhere Zuwachsrate an Arbeitsplätzen; 1997 stieg ihre Zahl um fast 3 %. Obwohl dies die höchste Rate in der EU darstellt, ist der spanische Arbeitsmarkt von folgenden Faktoren gekennzeichnet:
- Die Arbeitslosenrate der unter 25jährigen liegt bei 39 %.
- Die Frauenarbeitslosenrate beträgt 28,4 % (16,2 % bei den Männern).
- Der Anteil der Langzeitarbeitslosen beläuft sich auf 54,7 % aller Arbeitslosen, wobei der Anteil der Jugendlichen bei 44,2 % und der der Frauen bei 59,8 % liegt.
- Die Beschäftigungsquote der Bevölkerung zwischen 16 und 64 Jahren beträgt 49 %, die der weiblichen 34,3 %.
- Die Erwerbsquote liegt bei 61,9 %, die der aktiven weiblichen Bevölkerung bei 48 %.
- Die Quote der Teilzeitverträge beträgt 33,2 %.
- Die Saisonarbeit betrifft verstärkt grundlegende Bereiche der spanischen Wirtschaft.
- Die Abeitsmarktsituation in den verschiedenen Autonomen Gemeinschaften weist bedeutende Unterschiede auf.
Leitlinien des Planes und allgemeine Ziele
Zur nutzbringenden Anwendung des Planes muß die Politik makroökonomischer Stabilität und struktureller Reformen in Verbindung mit einer angemessenen Beschäftigungspolitik im Rahmen des sozialen Dialoges weitergeführt werden. Unter den Handlungsleitlinien des Planes sind folgende hervorzuheben:
- Fortsetzung und Vertiefung des sozialen Dialogs insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der Tarifabkommen von 1997 und des mit den Autonomen Gemeinschaften (Regionen) geführten institutionellen Dialogs;
- entschlossene Forcierung der aktiven Beschäftigungspolitik unter Berücksichtigung neu zu schaffender Arbeitsplätze und der Ausweitung der Unternehmenskultur, insbesondere auf lokaler Ebene;
- Anregung einer unternehmerischen Kultur unter spezieller Berücksichtigung der kleinen und mittleren Betriebe. Die für "Ersteinstellungen" durch Kleinunternehmer, Freiberufler oder Selbständige vorgesehene Unterstützung trägt zu höheren Beschäftigungszahlen bei;
- Entwicklung des neuen Nationalen Berufsbildungsprogrammes, das vom Allgemeinen Berufsbildungsrat mit den Autonomen Gemeinschaften und den Sozialpartnern vereinbart wurde (siehe auch den Beitrag auf S. 26);
- Sicherung der Beschäftigungsstabilität und Reduzierung der Zeitarbeitsquote;
- verstärkte Festsetzung der Modalitäten für stabile Teilzeitverträge;
- selektive Senkung der Lohnnebenkosten für besondere Gruppen von Arbeitnehmern;
- Reorganisation der Arbeitszeit und Neugestaltung der Tarifvertragsinhalte in den Tarifverhandlungen zur Bekämpfung der hohen Jahresarbeitszeit und zum Abbau von Überstunden zugunsten von Beschäftigung;
- stärkere und wirksame Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt, da ihre Beteiligung noch immer unter dem EU-Durchschnitt liegt. In diesem Zusammenhang sollen echter Chancengleichheit im Wege stehende Hindernisse beseitigt werden;
- Konsolidierung einer aktiven Politik für Behinderte, die auch gegen den beruflichen und sozialen Ausschluß dieser Personengruppe zielt;
- Verbesserung der staatlichen Arbeitsverwaltung und ihrer Vermittlungskapazität auf dem Arbeitsmarkt, wobei die Verwaltung dezentralisiert und persönlicher gestaltet werden soll, um den Kontakt zu Unternehmen und Arbeitnehmern zu verbessern.
Die Leitlinien des Beschäftigungsaktionsplanes für das spanische Königreich lassen sich in drei grundlegenden Zielen festhalten:
- Aktionen für eine Million Arbeitslose (992.000): Aktionen für Beschäftigung und Vermittelbarkeit (Ausbildung oder Beratung) im Einklang mit den Anforderungen der spanischen Gesellschaft und der auf der Sondertagung des Europäischen Rates in Luxemburg abgeleiteten Übereinkünfte.
- Anschub eines Planes zur Förderung von Ersteinstellungen, so daß Selbständige und Freiberufler für die Einstellung ihres ersten Arbeitnehmers genügend Anreize erhalten (in Spanien gibt es etwa 2,5 Mio. Selbständige, von denen 1,9 Mio. keine Angestellten haben).
- Anregung einer angemessenen Regulierung stabiler, freiwilliger Teilzeitarbeit, um eine Anpassung des persönlichen oder familiären Lebens an das Berufsleben zu ermöglichen und einen geeigneten Rahmen für eine effektivere Arbeitszeitplanung anzubieten.
Für die Umsetzung dieser Leitlinien und Ziele ist die Rolle der Strukturfonds und vor allem die des Europäischen Sozialfonds von größter Bedeutung.
Ingangsetzung des Planes
Zur Erreichung dieser Ziele geht Spanien von einem ungünstigeren Ausgangspunkt als die anderen EU-Mitgliedstaaten aus, obwohl das Land im allgemeinen über eine makroökonomische Stabilität verfügt, die - gemeinsam mit dem sozialen Dialog - eine tatsächliche Konvergenz mit den restlichen EU-Mitgliedsländern herbeiführen soll.
Die Entwicklung des Planes soll das Ergebnis einer Kooperation zwischen Regierung, ministeriellen Abteilungen, Autonomen Gemeinschaften und lokalen Körperschaften sowie des sozialen Dialogs mit den Sozialpartnern sein.
Für die Ausarbeitung und Umsetzung der sich aus diesem Plan ergebenden Politik und ihrer Maßnahmen werden etwa 955 Mrd. ESP zur Verfügung gestellt.
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