Durch Ministerratsbeschluß Nr. 22/96 vom 9. März 1996 wurde der Weißbuchausschuß für soziale Sicherheit eingerichtet, da angesichts der neuen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die sich am Ende dieses Jahrhunderts stellen, sowie aufgrund der Probleme ihrer Finanzierung eine Anpassung des Sozialversicherungssystems als erforderlich gesehen wurde.
Der dem Ausschuß für die Durchführung seines Auftrages zur Verfügung stehende Zeitraum wurde zunächst auf 18 Monate festgelegt. Der Ausschuß beschloß jedoch, ein Grünbuch auszuarbeiten, das eine vorläufige Version des Weißbuches enthalten und im Verlauf des Sommers 1996 öffentlich zur Diskussion gestellt werden sollte. Da eine Verlängerung der öffentlichen Diskussion angebracht erschien und sich zudem durch diese Diskussion die Notwendigkeit einer eingehenderen Beschäftigung mit einigen Punkten herausstellte, teilte der Ausschuß der Regierung seine Bereitschaft zur weiteren Ausübung seiner Tätigkeit mit. Sein Mandat wurde daraufhin durch Ministerratsbeschluß Nr. 134/97 vom 12. August 1997 bis Ende 1997 verlängert.
Der Ausschuß setzte sich aus 17 Mitgliedern zusammen, zu denen Universitätsprofessoren und Fachleute aus dem Bereich Soziale Sicherheit zählten.
Bei einer Reform des Sozialversicherungssystems müssen im Falle Portugals aus verschiedenen Gründen einige Besonderheiten berücksichtigt werden. Dazu gehören:
- lange Zeiträume, in denen trotz praktisch fehlender Garantiedauer für die Rentenbezüge ein deutlicher Anstieg der Rentnerzahl zu beobachten war; die Renten sanken auf ein niedriges Niveau, ohne allerdings die festgesetzten Mindestbeträge zu erreichen;
- eine für viel zu hoch erachtete Anzahl verschiedener Beitragssätze;
- die Tatsache, daß auch der Staat zu den Schuldnern des Systems gehört, da er die Gesetze zur Finanzierung der Versicherung von Nichtbeitragspflichtigen und Gleichgestellten und zu Sozialmaßnahmen nicht einhält;
- die Art und Weise der Beteiligung der Sozialpartner an der Verwaltung des Systems, die sich als wenig geeignet herausgestellt hat.
Die Bedeutung dieser Aspekte wurde innerhalb des Ausschusses sehr unterschiedlich bewertet, was ein Einvernehmen hinsichtlich der als notwendig angesehenen Reformmaßnahmen erschwerte. In Tabelle 1 werden einige der im Weißbuch genannten Vorschläge aufgeführt.
Da erwartungsgemäß keine einvernehmlichen Ergebnisse erzielt werden konnten, wurde ein alternativer Reformvorschlag unterbreitet, der die Optimierung des Systems und eine umfassendere Beteiligung der Betroffenen zum Ziel hat.
Auf der Grundlage des Weißbuches stellte die Regierung dem Parlament im Rahmen des Staatshaushaltes für 1998 Reformvorschläge vor. Darunter ist insbesondere der Entwurf zur sozialen Sicherheit zu nennen, der sowohl die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vorsieht, der alle im Parlament vertretenen Parteien angehören, als auch die Schaffung eines dafür erforderlichen Regelwerks.
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