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Vorschläge für verbesserte Kontrolle von Rassismus und ethnischer Diskriminierung
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Vorschläge für verbesserte Kontrolle von Rassismus und ethnischer Diskriminierung


Eine von der Migrationsabteilung des Ministeriums für Arbeit eingesetzte Arbeitsgruppe hat einen Vorschlag für ein System zur Kontrolle von Rassismus und ethnischer Diskriminierung vorgelegt. Im Februar 1998 regte die Arbeitsgruppe unter anderem an, den Posten des Ausländerbeauftragten in den eines Beauftragten für Diskriminierung und die Angelegenheiten von Minderheiten umzuwandeln. Weitere Themen des Vorschlags betrafen die Durchführung umfassender Verhaltensstudien, eine Reform der statistischen Datensammlungen sowie eine effizientere Kontrolle von Rassismus und ethnischer Diskriminierung in den Arbeitsämtern und Arbeitsschutzinspektoraten.

Die Arbeitsgruppe schlug vor, daß die zuständigen Ministerien, Kommunalregierungen und Bürgerorganisationen zusammenarbeiten und so die Verantwortung für die Kontrolle gemeinsam tragen sollen.

Die wichtigsten Vorschläge der Arbeitsgruppe

Die Pflichten des Ausländerbeauftragten sollen erweitert werden, so daß er künftig auch die Umsetzung des Prinzips der Nichtdiskriminierung ethnischer Minderheiten überwachen kann. Auch sollen die Befugnisse des Beauftragten sowie sein Recht auf Information erweitert werden.

Das Ministerium für Arbeit soll den Status von Migranten und Angehörigen ethnischer Minderheiten bei den Arbeitsämtern prüfen und Informationen über Häufigkeit und Art der Diskriminierung sammeln.

Die Arbeitsschutzinspektorate sollen ihre Kontrollfunktion ausbauen und dabei besonderes Augenmerk auf die Stellung und Rechte von Migranten und anderen Minderheiten richten.

Das systematische Sammeln und Analysieren von Informationen bildet einen wichtigen Teil der Kontrolle. In diesem Bereich ist auch die Beurteilung von Maßnahmen erforderlich, die mit Rechtsberatung und anderen Formen der Beratung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung zu kombinieren ist. Diese Aufgabe soll zunächst einer Bürgerorganisation übertragen werden. Nach derzeitigem Ermessen ist hierfür die Einrichtung und Finanzierung einer auf ein Jahr befristeten Stelle erforderlich.

Beim Ausarbeiten von Programmen zur Migrationspolitik sollen die Kommunalverwaltungen mit berücksichtigen, daß auch Maßnahmen zur Prävention von Rassismus ergriffen werden müssen. Bestandteil dieser Maßnahmen soll auch die Kontrolle von Rassismus und Diskriminierung in den jeweiligen Kommunen sein.

Der Plan der Arbeitsgruppe enthält weiterhin mehrere Vorschläge zur Durchführung von Verhaltensstudien, die teils auf die gesamte Bevölkerung, teils auf einzelne Gegenden oder Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind. Darüber hinaus schlägt die Arbeitsgruppe vor, daß auf ethnisch-soziale Beziehungen - insbesondere auf Rassismus und ethnische Diskriminierung sowie auf das Monitoring dieser Problembereiche - gerichtete Forschung dauerhaft in die Forschungsprogramme der Akademie von Finnland aufzunehmen ist.

Außerdem ist eine Erweiterung der Statistiken zur Illustration der wirtschaftlichen und sozialen Lage von Migranten vorzunehmen.

Grundlage für die Vorschläge der Arbeitsgruppe bildete das umfassende Regierungsprogramm zur Migrations- und Flüchtlingspolitik vom 16. Oktober 1997, in dem unter anderem auch entschiedenes Handeln der Behörden gegen Rassimus und ethnische Diskriminierung als wichtiger Punkt hervorgehoben wird.

Regierungsprogramm zur Migrations- und Flüchtlingspolitik

Im Rahmen des im Oktober 1997 gebilligten Programmes sollen Migranten, die einen dauerhaften Aufenthalt im Land anstreben, bei der Integration in die finnische Gesellschaft unterstützt werden. Ziel ist eine Gesellschaft, in der ethnische Gleichberechtigung sowie das Recht der Migranten auf Erhalt und Entwicklung ihrer eigenen Religion und Kultur gewährleistet sind. Ausgangspunkt für die offizielle Integrationspolitik sind sowohl die den Migranten selbst obliegende Verantwortung als auch ihre Gleichberechtigung in der Gesellschaft. Im Zuge dieses politischen Programmes wurde für die Migranten eine Integrationspolitik auf nationaler, kommunaler und individueller Ebene entworfen. Migranten sollen mehr Möglichkeiten erhalten, an verschiedenen Bereichen der Gesellschaft teilzuhaben und Einfluß auf diese zu nehmen. Dies gilt vor allem für die Planung und Einrichtung von Dienstleistungen für diese Zielgruppe.

Gleichberechtigung kann nur erreicht werden, wenn Migranten die Möglichkeit erhalten, die Landessprache zu erlernen, Information und Anweisungen zu den gesellschaftlichen Zusammenhängen zu erlangen sowie ihre schulischen Kenntnisse und beruflichen Fähigkeiten zu erweitern. Die Regierung beabsichtigt daher den Ausbau von Dienstleistungen zur Förderung der Integration von Migranten.

Ein dem Parlament im Frühjahr 1998 vorgelegter Gesetzesvorschlag zur Aufnahme von Asylsuchenden und zur Integration von Migranten enthält konkretere Vorschläge für Integrationspläne, -unterstützung und -beihilfe sowie die Pflichten der für die Aufnahme und Integration verantwortlichen öffentlichen Behörden.

Die Regierung strebt an, allen erwachsenen Migranten, die Sprachunterricht etc. benötigen, die Möglichkeit zu bieten, sowohl an speziellen Bildungsmaßnahmen zur Orientierung in der finnischen Gesellschaft und im Arbeitsleben als auch an Grund- und weiterführender Berufsbildung teilzunehmen. Die Ausbildung erwachsener Migranten soll in Form arbeitsmarktorientierter Erwachsenenbildung angelegt und finanziert werden. Für alle in Finnland anerkannten Flüchtlinge und andere neu eingereiste Ausländer ist ein 40wöchiges Lehrprogramm vorgesehen.

Das Regierungsprogramm zur Migrations- und Flüchtlingspolitik soll schrittweise umgesetzt und hauptsächlich aus dem Staatshaushalt finanziert werden.

Was die Flüchtlingspolitik betrifft, so haben sich einige Gemeinden zur Aufnahme von Flüchtlingen und zur Bereitstellung spezieller Dienstleistungen verpflichtet, die den besonderen Bedürfnissen dieser Personengruppen gerecht werden. Die Gemeinden haben bereits die notwendigen Vorbereitungen getroffen (z. B. im Bereich der Planung und berufsbegleitenden Weiterbildung) und angemessenen Mietwohnraum für die Flüchtlinge reserviert. Auch wurden betreuende und unterstützende Dienstleistungen, Dolmetscherdienste, Einführungsklassen für Kinder an staatlichen Schulen sowie Sozial- und Gesundheitsdienste eingerichtet. Die Flüchtlinge haben Anspruch auf eine einjährige Vollzeitbildungsmaßnahme für Migranten, die Sprachunterricht und Bürgerkunde sowie von den Arbeitsbehörden bereitgestellte Berufsberatung und Berufsbildungsmaßnahmen umfaßt. Im Anschluß an diese spezielle Bildungsmaßnahme haben Flüchtlinge die Möglichkeit, eine ihren persönlichen Fähigkeiten entsprechende berufliche Ausbildung zu absolvieren. Auch werden insbesondere für Kinder und Heranwachsende spezielle Maßnahmen zur Förderung der eigenen Kultur und Muttersprache angeboten.

Am 6. Februar 1997 stimmte der finnische Staatsrat einem Grundsatzentschluß über Regierungsmaßnahmen zur Förderung von Toleranz und Vermeidung von Rassismus zu. Aufgrund dieses Grundsatzentschlusses ist die gesamte Ministerialverwaltung zum Handeln gegen Rassismus und zur Förderung von Toleranz verpflichtet.


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